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Am Donnerstag, 25. Mai 2023, um 16.30 Uhr, bietet die Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator eine kostenfreie Online-Informationsveranstaltung zur nächsten Mediationsausbildung an. Die Veranstaltung richtet sich an Interessentinnen und Interessenten, die eine Teilnahme am nächsten Lehrgang der Ausbildung zum Wirtschaftsmediator ab dem 14. September 2023 erwägen. Wir informieren Sie über den Aufbau und die wesentlichen Inhalte der Ausbildung; zudem besteht die Gelegenheit, Fragen zur Ausbildung unmittelbar an uns als Veranstalter zu richten. Sie können sich über eine eigene Seite bei LinkedIn für die Veranstaltung anmelden. Herzlich willkommen!

Können sich Fachanwältinnen und Fachanwälte eigentlich eine Mediationsausbildung als Fortbildung im Sinne von § 15 der Fachanwaltsordnung (FAO) anrechnen lassen?

Fortbildungspflicht für Fachanwälte nach § 15 FAO

Die Fortbildungspflicht für Fachanwältinnen und Fachanwälte regelt § 15 der Fachanwaltsordnung. In dessen Abs. 1 S. 2 und 3 heißt es:

„Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss kalenderjährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder an fachspezifischen der Aus- oder Fortbildung dienenden Veranstaltungen hörend oder dozierend teilnehmen. Die hörende Teilnahme setzt eine anwaltsorientierte oder interdisziplinäre Veranstaltung voraus.“

Anbieter von Anwaltsseminaren haben eine Reihe unterschiedlicher Standardfortbildungen im Programm, die spezifisch für eine der inzwischen 24 verschiedenen Fachanwaltschaften als Fortbildung aufgesetzt und ausgeflaggt sind. Wie aber verhält es sich mit nicht fachanwaltsorientierten Veranstaltungen wie einer Mediationsausbildung? Sind sie „fachspezifisch“ im Sinne von § 15 FAO?

Mediationsausbildung als fachspezifische Fortbildung?

Die Antwort lautet wie so häufig: Es kommt darauf an! Lehrreich im Hinblick auf die Anforderungen an die fachspezifische Ausrichtung einer Fortbildung ist eine Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2016. Seinerzeit hatte der BGH – noch zur alten Rechtslage, aber insoweit ohne Unterschied – zu entscheiden, ob eine Fortbildung zu „Vernehmungslehre und Vernehmungstaktik“ ausreichend fachspezifisch ist, um als Fortbildung für Fachanwälte für Verkehrsrecht anerkannt zu werden. (BGH v. 18. Juli 2016, AnwZ (Brfg) 46/13, Volltext). Die drei Kernerkenntnisse aus der BGH-Entscheidung lauten:

  1. Eine Fortbildung im Sinne von § 15 FAO muss den Bezug zu einer bestimmten Fachanwaltschaft nicht im Veranstaltungstitel tragen.
  2. Eine Fortbildung im Sinne von § 15 FAO darf sich nicht auf juristische Grundkenntnisse beschränken, wie sie üblicherweise in Studium und Referendariat vermittelt werden.
  3. Ein Indiz für ausreichenden Fachbezug sind fachspezifische Fälle, die im Rahmen der Fortbildung bearbeitet werden.

Weil Mediationsfähigkeiten in Studium und Referendariat üblicherweise nicht vermittelt werden (Ausnahmen bestätigen die Regel), bedeutet das: Eine Mediationsausbildung ist ohne Rücksicht auf ihre Bezeichnung als Fortbildung nach § 15 FAO anerkennungsfähig, soweit sie Themen oder Fälle mit entsprechendem Fachanwaltsbezug bearbeitet. Das Wörtchen „soweit“ signalisiert dabei, dass eine Teilanrechnung der Mediationsausbildung in Betracht kommt. Entfallen beispielsweise 15 von 120 Ausbildungsstunden auf zwei erbrechtliche Fälle, kann die Ausbildung in diesem Umfang als Fortbildung für den Fachanwalt im Erbrecht gelten.

Was sagen die Kommentare zu § 15 FAO?

Dieses Verständnis von § 15 FAO findet sich auch in den einschlägigen Kommentaren zum anwaltlichen Berufsrecht. Hartmut Scharmer betont dabei im BORA/FAO-Kommentar von Harter/Scharmung (8. Aufl. 2022), dass das erst 2015 eingefügte Adjektiv „fachspezifisch“ keine zusätzliche Hürde darstellen soll; es genüge, wenn „der Seminargegenstand inhaltlich fachspezifisch“ ist (§ 15 FAO Rn. 34 und 40). Pro futuro wäre sogar eine weitergehende Anerkennung einer Mediationsausbildung denkbar, wenn man berücksichtigt, dass der Nutzen einer Fortbildung regelmäßig in der Transferleistung der Veranstaltungsteilnehmer besteht. Immerhin wird jede an einer Mediationsausbildung teilnehmende Anwältin die erlernten Mediationsfähigkeiten automatisch in ihre Erfahrungen einordnen und ihre fachspezifischen Fähigkeiten damit weiterentwickeln. Eine ähnlich großzügige Auslegung von § 15 FAO findet sich etwa bei Susanne Offermann-Burckart im BRAO-Kommentar von Henssler/Prütting (5. Aufl. 2019): Sie verlangt zwar ebenfalls einen nachvollziehbaren Bezug zu der geführten Fachanwaltschaft, hält es dabei aber ausdrücklich für zulässig, wenn ein Steuerrechtler ein Seminar zum Insolvenzrecht oder ein Insolvenzrechtler eine Steuerrechts-Tagung besucht (§ 15 FAO Rn. 43).

Vorab-Bestätigung durch die Kammer möglich

Das letzte Wort bei der Anrechnung von Fachanwalts-Fortbildungen hat in der Praxis die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer. Dort ist die o.g. Rechtsprechung in der Regel auch bekannt. Die Bestätigung der Anrechnung erfolgt häufig erst nachlaufend nach Einreichung der entsprechenden Fortbildungsnachweise. Zu einer Vorab-Bestätigung sind die Kammern nach dem o.g. BGH-Urteil nicht verpflichtet. Eine Anfrage bei der Kammer kann sich trotzdem empfehlen, denn bisweilen sind die Kammern doch zu einer formlosen Auskunft bereit, um Planungssicherheit zu ermöglichen.

Das erste Präsenzmodul der Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator ist ein viertägiger Workshop zum Verhandlungsmanagement nach dem Konzept von Bühring-Uhle/Eidenmüller/Nelle. Im Sommer 2018 gibt es hierfür einen zusätzlichen Termin in Bergisch Gladbach in der Nähe von Köln.

Verhandlungsmanagement als Basis der Mediationsausbildung

Verhandlungsmanagement ist die Kunst, Verhandlungssituationen strategisch zu analysieren und Verhandlungen effektiv zu steuern. Gute Verhandlungsfertigkeiten brauchen Juristen, Unternehmer, Berater und Angehörige vieler anderer Berufe, die sich tagtäglich mit wirtschaftsrechtlichen Konflikten auseinandersetzen. Verhandlungsmanagement ist aber auch speziell für Mediatoren von großer Bedeutung. Denn eine Mediation ist im Kern nichts Anderes als eine Verhandlung mit Unterstützung eines neutralen Dritten. Ein Mediator befähigt die Verhandlungsparteien zu effektivem Verhandlungsmanagement, indem er die Verhandlungen strukturiert und zielführende Fragen stellt. Deswegen stellt der Workshop Verhandlungsmanagement den ersten Baustein der Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator dar.

Verhandlungsworkshop im September 2018 in Bergisch Gladbach

Der Workshop Verhandlungsmanagement als Eingangsmodul der Mediationsausbildung findet 2018 an zwei Orten statt. Neben dem „Stammplatz“ auf Schloss Hohenkammer (27.-30. September 2018) gibt es nunmehr auch einen Workshop in der Akademie der AachenMünchener in Bergisch Gladbach in Nordrhein-Westfalen (6.-9. September 2018). Wer die Ausbildung zum Wirtschaftsmediator absolvieren möchte, kann für das Eingangsmodul einen der beiden Termine bzw. Orte wählen. Der Verhandlungsworkshop kann auch ohne Fortsetzung mit den weiteren Modulen der Mediationsausbildung separat gebucht werden. Ebenfalls ist es möglich, sich zunächst nur für den Verhandlungsworkshop anzumelden und weitere Ausbildungsmodule ggf. später kurzfristig hinzuzubuchen. Weitere Informationen finden sich auf den Unterseiten dieser Homepage zum Verhandlungsworkshop und zur Mediationsausbildung. Die Anmeldung für beide Angebote erfolgt ebenso online über diese Seite. Für weitere Fragen können sich Interessenten über das Kontaktformular melden und ggf. auch ein persönliches Gespräch vereinbaren.

 

Am heutigen 1. September 2017 ist die Verordnung zur Ausbildung zertifizierter Mediatoren (ZMediatAusbV) in Kraft getreten. Der Bundesjustizminister hatte zuvor die Anregung einiger Verbände abgelehnt, das Inkrafttreten der Verordnung bis auf Weiteres auszusetzen.

Bezeichnung als zertifizierter Mediator ab sofort zulässig

Ab sofort ist es unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, sich als zertifizierter Mediator bzw. zertifizierte Mediatorin zu bezeichnen. Wer die Zertifizierung anstrebt, muss eine Mediationsausbildung im Umfang von mindestens 120 Präsenzzeitstunden absolviert haben. Bestandteil dieser Ausbildung muss unter anderem die Supervision eines echten Mediationsfalles sein. Darüber hinaus müssen sich zertifizierte Mediatoren regelmäßig fortbilden. Geringere Anforderungen für die Bezeichnung als zertifizierter Mediator gelten nur für die „alten Hasen“, die bereits vor Mitte 2012 ihre Mediationsausbildung abgeschlossen haben. Der genaue Inhalt der Regelungen lässt sich unserer Informationsseite zum zertifizierten Mediator entnehmen.

Reichweite der Verordnung zur Ausbildung zertifizierter Mediatoren

Ein wichtiger Merkposten: Der gesetzliche Schutz für die Bezeichnung als zertifizierter Mediator erstreckt sich auch auf ähnliche Bezeichnungen mit Verwechslungsgefahr. Wer sich beispielsweise als „zertifizierter Wirtschaftsmediator“ oder „zertifizierter Familienmediator“ bezeichnen möchte, muss ebenfalls die Voraussetzungen der Verordnung zur Ausbildung zertifizierter Mediatoren erfüllen. Auch kreative Begriffe wie ein „Mediator (zertifiziert nach Institut XY) oder der TÜV-zertifizierte Mediator sind begrifflich so nah am zertifizierten Mediator, dass die Führung solcher Bezeichnungen unzulässig ist, solange man nicht die Voraussetzungen der ZMediatAusbV erfüllt.

Einfacher Mediator nach wie vor nicht konkret reguliert

Keine konkreten Vorgaben gelten indes weiterhin für den „einfachen“ Mediator.  Dieser soll nach § 5 Abs. 1 MediationsG eine geeignete Ausbildung absolvieren und sich regelmäßig fortbilden. Welche Ausbildung geeignet ist und in welchen Abständen die Fortbildung zu erfolgen hat, lässt das Gesetz offen. Als Mediator bzw. Mediatorin kann sich daher auch jemand bezeichnen, der sein Rüstzeug in einem einwöchigen Schnellkurs gelernt hat. Ob eine vergleichsweise kurze Ausbildung für eine seriöse Mediationstätigkeit ausreicht, hängt insbesondere von der sonstigen Konfliktmanagementerfahrung des Mediators ab. In der Praxis haben viele ausgebildete Mediatoren ein gutes Gefühl dafür, ob sie sich fit für eine Tätigkeit als Mediator oder Co-Mediator fühlen oder noch ein weiteres Training absolvieren möchten.

Eines der Highlights des Dispute Resolution Day beim Centrum für Verhandlungen und Mediation (CVM, heute: MuCDR) an der Universität München im Jahr 2010 war Mediation Live – die Live-Vorführung einer Mediation unter der Leitung von Dr. Andreas Hacke. Dieses Video ist nun im Medienbereich dieser Seite sowie auf youtube verfügbar und kann für Zwecke der Mediationsausbildung frei genutzt werden.

Momentaufnahmen einer Mediation

Um den Verlauf einer Mediation und die Techniken eines Mediators darzustellen, greift der Mediator Dr. Andreas Hacke wichtige Teilszenen einer Mediation mit Momentaufnahmen heraus und demonstriert, wie ein Mediator hier das Verfahren führt. Während ein Mediationsverfahren in der Praxis durchaus einen oder mehrere Tage in Anspruch nehmen kann, zeigt Mediation Live innerhalb einer Stunde einzelne Situationen aus den fünf Phasen einer Mediation, in denen der Mediator den Parteien auf unterschiedlichste Art und Weise dabei hilft, zielführend zu verhandeln. Nach jeder Szene erläutert Dr. Hacke jeweils kurz, welche Mediationstechniken er mit welcher Zielrichtung eingesetzt hat.

Mediationsausbildung: Lernen am Beispiel

Der Blick in eine Live-Mediation ist zum einen für Beteiligte an einem Rechtsstreit hilfreich, wenn sie erwägen, ihren Konflikt im Rahmen eines Mediationsverfahrens zu lösen. Zum anderen ist es aber auch im Rahmen einer Mediationsausbildung wichtig, am wirklichkeitsnahen Beispiel zu lernen. Der Mitschnitt von Mediation Live vermittelt zukünftigen Mediatoren ein Bild davon, wie sie als Mediatoren in einem Rechtsstreit zielführend vermitteln können. Aufbauend darauf üben die Teilnehmer einer Mediationsausbildung in einer Vielzahl praxisnaher Simulationen, wie sie Mandanten in einer Mediation interessengerecht begleiten und wie sie selbst als Mediatoren erfolgreich vermitteln können.

Ab sofort ist die neue Homepage der Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator unter www.mediatorenausbildung.org online erreichbar. Informieren Sie sich auf diesen Seiten über die kommende Ausbildung im Herbst/Winter 2015, über die Menschen hinter dem Ausbildungskonzept und über Fragen der Zertifizierung von Mediatoren. Folgen Sie unserem Blog mit aktuellen Neuigkeiten aus der Welt der alternativen Streitbeilegung. Herzlich willkommen!