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Der Roland Rechtsreport 2017 gibt Aufschluss über die Einstellungen der deutschen Bevölkerung zur staatlichen Justiz sowie zum außergerichtlichen Mediationsverfahren. Grundlage des Reports ist eine repräsentative Befragung von knapp 1.500 Bürgern aus Oktober 2016. Der Roland Rechtsreport 2017 bestätigt eine Reihe von Entwicklungen, die sich bereits im Rechtsreport 2015 und 2016 angedeutet haben. Neu ist vor allem eine Gegenüberstellung der jüngsten Entwicklungen mit Vergleichszahlen aus dem Jahre 2010.

Roland Rechtsreport 2017 offenbart kritische Haltung zur Justiz

Der Roland Rechtsreport 2017 zeigt: Namentlich das Image der Justiz hat sich in den letzten Jahren nicht positiv entwickelt. Heute sagen 80% der Befragten, die Verfahren vor staatlichen Gerichten dauerten zu lange. 2010 lag dieser Wert noch bei 74%. 2010 waren drei von fünf Befragten der Auffassung, die Gerichte seien überlastet. Heute geben tatsächlich schon knapp drei Viertel der Befragten diese Antwort. Das ist vor allem deswegen interessant, weil die Fallzahlen vor deutschen Zivilgerichten seit vielen Jahren merklich abnehmen und weil deutsche Gerichte im internationalen Vergleich ausgesprochen zügig arbeiten. Ein weiterer Aspekt, der aufhorchen lässt: Nur noch 23% der Befragten (gegenüber 29% in 2010) sind der Auffassung, dass man sich bei deutschen Gerichten darauf verlassen kann, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Eigene Gerichtserfahrung verschlechtert dieses Bild noch. Sie verstärkt die Wahrnehmung, die Rechtsprechung sei uneinheitlich und sehr von den Anwälten beider Parteien abhängig.

Bekanntheit der Mediation wächst weiter

Wie sieht es angesichts dieser Justizskepsis mit der Wahrnehmung außergerichtlicher Verfahren wie der Mediation aus? Der Anteil derer, die mit dem Begriff Mediation etwas anfangen können, wächst auf hohem Niveau. Aktuell sagen 69% der Befragten, sie hätten von der Mediation schon einmal gehört. Selbst an einem Mediationsverfahren beteiligt waren freilich noch nicht viele: Während ein knappes Viertel der Befragten von eigenen Gerichtserfahrungen berichteten, hatten 4% der Befragten nach eigenen Angaben schon einmal an einer Mediation teilgenommen. Diese Zahl wirkt auf den ersten Blick klein. Auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet müsste man freilich immer noch von einer hohen fünfstelligen Anzahl von Mediationsverfahren pro Jahr ausgehen. Diese Größenordnung ist vor allem dann erklärbar, wenn man die sogenannte Telefonmediation der Rechtsschutzversicherer in die Berechnung mit einbezieht (zur aktuellen Diskussion um die Grenzen des Mediationsbegriffs siehe den Blogpost „Was ist eine Mediation?„).

Der Roland Rechtsreport steht auf den Seiten der Roland Rechtsschutzversicherung als pdf zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Das Institut für Demoskopie Allensbach (IfD) hat gemeinsam mit der ROLAND Rechtsschutzversicherung den seit 2010 jährlich veröffentlichten Roland Rechtsreport 2015 publiziert. Auf Basis einer repräsentativen Befragung von 1.505 Personen aus der deutschen Wohnbevölkerung ab 16 Jahren untersucht die Studie unter anderem die Einstellung der deutschen Bevölkerung zum Rechtssystem in Deutschland und zur Mediation. Die Datengrundlage stammt aus November 2014.

Mediation wird immer bekannter

Seit der erstmaligen Veröffentlichung des Rechtsreports im Jahr 2010 ist die Mediation immer bekannter geworden: Während 2010 57% der Befragten angaben, von der Möglichkeit einer Mediation zur Beilegung einer rechtlichen Auseinandersetzung schon einmal gehört zu haben, stieg diese Quote in den folgenden Jahren fast kontinuierlich an und liegt im Roland Rechtsreport 2015 nun bei 68%. Damit ist die Mediation nun erstmalig bei mehr als zwei Dritteln der Bevölkerung bekannt. Dabei gilt: Je höher die Schuldbildung, desto wahrscheinlicher, dass jemand bereits von der Mediation gehört hat. Unter Personen mit höherer Schuldbildung etwa ist das Mediationsverfahren bereits 84% der Bevölkerung bekannt. Aus Sicht von praktisch tätigen Mediatoren verlagert sich damit die Frage zusehends dahin, wie sich diese abstrakte Bekanntheit in eine vermehrte Anwendung des Mediationsverfahrens ummünzen lässt.

Erfolgschancen der Mediation

Bei der Frage nach den Erfolgschancen einer Mediation bleibt das Stimmungsbild in der Bevölkerung uneinheitlich. Der Roland Rechtsreport 2015 zeigt, dass – wie auch in den vergangenen Jahren – fast die Hälfte der Befragten der Auffassung ist, mit der Mediation könne man viele rechtliche Streitigkeiten beilegen. Bei denjenigen, die zuvor bereits von der Mediation gehört hatten, liegt diese Quote kontinuierlich etwas oberhalb von 50%. Freilich wird nicht jeder, der die Mediation kennt und von ihren Erfolgschancen überzeugt ist, im konkreten Konfliktfall auch das Mediationsverfahren wählen, statt etwa zu Gericht zu gehen. Das liegt insbesondere daran, dass konfliktbedingte Emotionen häufig die Wahrnehmung der Betroffenen verzerren und eine konsensuale Streitbeilegung unrealistisch erscheinen lassen. Gleichzeitig erkennt eine wachsende Zahl von Unternehmen und individuellen Streitparteien, dass der Nutzen der außergerichtlichen Konfliktlösung mit Blick auf die Interessen der Betroffenen wie auch auf ihre hohe Erfolgsquote in aller Regel den Aufwand eines Mediationsversuchs rechtfertigt. Viele Unternehmen integrieren heute schon systematisch Mediationsklauseln in ihre Verträge, um im Streitfall sogleich auf das konsensuale Gleis gelenkt zu werden.

Der Roland Rechtsreport 2015 ist auf den Seiten der Roland Rechtsschutzversicherung kostenfrei als pdf zum Download verfügbar.