Schlagwortarchiv für: Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Vom 11. bis zum 13. Juni 2015 findet in Hamburg der 66. Deutsche Anwaltstag des Deutschen Anwaltvereins (DAV) statt. Der Anwaltstag 2015 steht unter dem Motto „Streitkultur im Wandel – Weniger Recht?“ Dabei greifen gleich mehrere Programmpunkte Themen aus dem Bereich von Mediation und alternativer Streitbeilegung auf.

Verbraucherstreitbeilegung: Streitschlichtung ohne Anwälte?

Einen Überblick über die Anwendung verschiedener Mechanismen der außergerichtlichen Streitbeilegung gibt eine Podiumsdiskussion am Freitag, 12. Juni 2015, um 11 Uhr, unter der Leitung von Rechtsanwalt Professor Dr. Christian Duve. Eine weitere Podiumsdiskussion widmet sich bereits am Donnerstag, 11. Juni 2015, um 16 Uhr der Umsetzung der AS-Richtlinie der Europäischen Union in einem deutschen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Die vom DAV-Ausschuss Berufsrecht und von der Arbeitsgemeinschaft Mediation organisierte Veranstaltung beschäftigt sich mit der Frage, welche Rolle Rechtsanwälte bei der Streitschlichtung spielen werden, wenn Verbraucherstreitigkeiten künftig in erster Linie außergerichtlich von Verbraucherschlichtungsstellen behandelt werden. Unter den Podiumsgästen sind auch Professor Dr. Horst Eidenmüller und Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp von der Arbeitsgemeinschaft Mediation.

Anwaltstag 2015 diskutiert Mediation in verschiedenen Rechtsgebieten

Neben Veranstaltungen zu ADR-Verfahren allgemein und zur Verbraucherschlichtung stehen beim Anwaltstag 2015 auch eine Reihe von Veranstaltungen zur Mediation auf dem Programm. Referenten und Teilnehmer werden das Potenzial der Mediation für unterschiedliche Rechtsgebiete erörtern und miteinander diskutieren. Ein Programmpunkt der DAV-Arbeitsgemeinschaft Erbrecht befasst sich am Freitag, 12. Juni 2015, um 13.30 Uhr, unter Mitwirkung von Rechtsanwalt Dr. Martin Engel mit der Anwendung der Mediation in Erbstreitigkeiten. Weitere Teilveranstaltungen beschäftigen sich mit der nichtstreitigen Konfliktlösung im Arbeitsrecht (Freitag, 12. Juni 2015, 11 Uhr), mit der Mediation im Agrarrecht (Freitag, 12. Juni 2015, 16 Uhr) sowie mit der außergerichtlichen Streitbeilegung im gewerblichen Rechtsschutz und Medienrecht (Freitag, 12. Juni 2015, 13.30 Uhr). Eine besondere technologische Facette der alternativen Streitbeilegung greift eine Podiumsdiskussion zur Online-Mediation heraus (Freitag, 12. Juni 2015, 13.30 Uhr).

Das vollständige Programm des Anwaltstages ist auf den Seiten des DAV online abrufbar (pdf). Auf der Webseite des DAV finden sich auch weitere Informationen zum Rahmenprogramm beim Anwaltstag 2015 sowie die Möglichkeit einer Online-Anmeldung.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat im November 2014 einen Referententwurf für ein neues Verbraucherstreitbeilegungsgesetz veröffentlicht (pdf). Mit diesem Gesetz will die Bundesregierung die Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (AS-Richtlinie) aus dem vergangenen Jahr umsetzen.

Verbraucherschlichtung als erste Anlaufstelle für Verbraucherstreitigkeiten

Im Zentrum des Gesetzentwurfs zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz steht die Tätigkeit so genannter Verbraucherschlichtungsstellen. Diese Einrichtungen sollen künftig insbesondere für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern systematisch verfügbar sein. Das Gesetz zielt vorrangig auf diejenigen Verbraucher, die nach Problemen beim Erwerb von Waren oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen gerne rechtlich gegen ein Unternehmen vorgehen würden, für die sich dies mit Blick auf den geringen Streitwert und die mit der Zuziehung eines Anwalts oder mit der Anrufung eines Gerichts verbundenen Kosten aber schlichtweg nicht lohnt. Hier soll zukünftig ein einfaches, meist kostenloses außergerichtliches Schlichtungsverfahren Abhilfe schaffen. Der Gesetzgeber hofft, dass Unternehmen erkennen, dass ein kundenorientiertes Beschwerdemanagement das Vertrauen der Verbraucher stärkt und den Konsum ankurbelt.

Rezeption des VSBG durch Unternehmen noch unklar

Mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz nach seinem nun vorgelegten Entwurf nimmt der Gesetzgeber die Unternehmer in die Pflicht: Sie können sich zwar grundsätzlich frei entscheiden, ob sie am außergerichtlichen Schlichtungssystem teilnehmen. Wenn sie sich allerdings für die Verbraucherschlichtung entscheiden, müssen sie den Löwenanteil der Verfahrenskosten tragen und ihre Kunden in ihren AGB und auf ihrer Homepage auf die zuständige Schlichtungsstelle aufmerksam machen. Können Sie einen Konflikt mit einem Verbraucher nicht bilateral beilegen, müssen sie ihn von sich aus in Textform darauf aufmerksam machen, dass er eine Schlichtungsstelle anrufen kann. Während sich aktuell insbesondere große Unternehmen an den bereits existierenden brancheninternen Schlichtungsprojekten beteiligen, erscheint ungewiss, inwieweit diese ihre schlichtungsfreundliche Einstellung aufrecht erhalten werden, wenn sie die Verbraucher mit der Nase auf das kostenlose Schlichtungsverfahren stoßen müssen. Kleine und mittlere Unternehmen sind heute kaum an Schlichtungsverfahren beteiligt, so dass auch hier die Prognose schwer fällt, inwieweit sie sich von der Schlichtung Vorteile versprechen werden.

Verbraucherschlichtung und Ziviljustiz als Komplementäre?

Sollten sich Unternehmer in großer Zahl für die Verbraucherschlichtung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz öffnen, könnte dies auch Folgen für die Bedeutung der Ziviljustiz haben. Zwar dürften es viele Verbraucher, die heute angesichts des mit einem Rechtsstreit verbundenen Aufwands den Kopf in den Sand stecken, zukünftig mit dem kostenlosen Schlichtungsverfahren versuchen. Diejenigen Verbraucher, die heute den Weg zur Justiz antreten, könnten davon aber durch die vom Verbraucherstreitbeilegungsgesetz initiierten Neuerungen abgebracht werden. Denn die Kostenfreiheit der Schlichtung ist ein starkes Argument, das viele Verbraucher beeindrucken wird. Sind sie dann im Schlichtungsverfahren nicht erfolgreich, werden sie aber kaum noch einen zweiten Versuch vor den staatlichen Gerichten wagen.

Weitere Beiträge von Horst Eidenmüller und Martin Engel finden sich in den Zeitschriften MMR (pdf), Anwaltsblatt (pdf), ZIP (zip-online), Ohio State Journal on Dispute Resolution (SSRN), in der Frankfurter Allgemeine Zeitung (pdf) sowie auf Legal Tribune Online.