Häufig gestellte Fragen zur Mediationsausbildung
im Rechtsreferendariat des Freistaats Bayern
Der Freistaat Bayern bietet im Rahmen seines Rechtsreferendariats eine Mediationsausbildung nach dem Konzept der Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator an. Diese Ausbildung entspricht inhaltlich den Modulen V und M1 unseres Ausbildungslehrgangs. Die folgenden Fragen tauchen dabei immer wieder auf.
Wo kann ich mich für die Mediationsausbildung im bayerischen Rechtsreferendariat anmelden?
Die Organisation der Verhandlungsmanagement-Kurse und Mediationsausbildungen im bayerischen Rechtsreferendariat einschließlich der Festlegung der Termine und der Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer liegt ausschließlich in den Händen der Referendargeschäftsstellen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Referendargeschäftsstelle.
Wie darf ich mich nach Abschluss der Mediationsausbildung im Rechtsreferendariat bezeichnen?
Wenn Sie die Mediationsausbildung im bayerischen Rechtsreferendariat abgeschlossen haben, haben Sie bei der Wahl Ihrer Tätigkeitsbezeichnung weitgehend freie Hand. Einzig den Zusatz „zertifiziert“ dürfen Sie nicht führen, solange Sie Ihre Ausbildung nicht um die weiteren 60 Präsenzzeitstunden der Module M2 und Z ergänzt haben (siehe dazu die nächste FAQ). Zulässig ist aber insbesondere die Bezeichnung als Mediator bzw. Mediatorin oder Wirtschaftsmediator bzw. Wirtschaftsmediatorin. Wenn Sie mit Ihrer Bezeichnung einen Hinweis auf unser Ausbildungskonzept verbinden möchten, können Sie den Klammerzusatz „(Münchener Ausbildung)“ oder „(Münchener Ausbildung – Eidenmüller Hacke Fries)“ anhängen; eine Verpflichtung dazu besteht selbstverständlich nicht. Wenn Sie auf Ihrer Profilseite einen Link auf diese Webseite setzen möchten, sind wir dafür sehr dankbar. Sie können uns auch gerne auf Twitter, LinkedIn oder YouTube folgen, um mit uns in Kontakt zu bleiben.
Ich habe im Rahmen des bayerischen Rechtsreferendariats eine Mediationsausbildung besucht. Wie kann ich diese für den zertifizierten Mediator vervollständigen?
Die Bezeichnungen „Zertifizierte Mediatorin“ und „Zertifizierter Mediator“ sind seit 2012 durch das Mediationsgesetz (§§ 5 Abs. 2, 6) geschützt. Die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) verlangt hierfür u.a. eine Ausbildung im Umfang von 120 Präsenzzeitstunden (≠ Zeitstunden!) nach einem einheitlichen Konzept. Was bedeutet das für Sie? Die Ausbildung im Rahmen des bayerischen Rechtsreferendariats hat inkl. des Präsenz-Verhandlungsworkshops einen Umfang von 60 Präsenzzeitstunden. Wenn Sie diese Ausbildung bereits absolviert haben, können Sie ihre Ausbildung zum zertifizierten Mediator durch den Besuch der Module M2 und Z vervollständigen. Bitte kontaktieren Sie uns, um diese Module separat zu buchen.
Wie viel Zeit darf zwischen den einzelnen Modulen der Ausbildung zum zertifizierten Mediator verstreichen?
Die ZMediatAusbV macht keine Vorgaben dazu, über welche Zeit die einzelnen Module des Ausbildungslehrgangs gestreckt werden dürfen. Deswegen können ehemalige bayerische Rechtsreferendare und Rechtsreferendarinnen auch noch viele Jahre später die Module M2 und Z absolvieren. Ebenso ist es möglich, zunächst nur Modul M2 zu besuchen und Modul Z zu einem späteren Zeitpunkt folgen zu lassen.
Welche Kosten fallen für den Besuch der Module M2 und Z an?
Die Teilnahmegebühren betragen für die Module M2 und Z jeweils 1.900 Euro zzgl. 19% USt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für ehemalige Rechtsreferendare keine Sonderkonditionen anbieten können. Regelmäßig sind aber Kanzleien und andere Arbeitgeber bereit, Fortbildungskosten in dieser Höhe zu übernehmen.
Was gilt für Rechtsreferendare aus anderen Bundesländern?
Das Konzept der Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator findet nur im bayerischen Rechtsreferendariat Verwendung. Deswegen können auch nur bayerische Rechtsreferendare den Weg zur zertifizierten Mediatorin bzw. zum zertifizierten Mediator ab dem Modul M2 fortsetzen. Wer in einem anderen Bundesland eine Mediationsausbildung absolviert hat, müsste die Ausbildung zum zertifizierten Mediator bei uns von vorn beginnen, weil die ZMediatAusbV keine Mischung mehrerer Ausbildungskonzepte erlaubt.
An wen kann ich mich mit weiteren Fragen wenden?
Alle Fragen, die mit Ausbildungsterminen der bayerischen Justiz zusammenhängen, kann nur die zuständige Referendargeschäftsstelle beantworten. Die Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator stellt für diese Ausbildung das Konzept, ist aber in die Auswahl der Teilnehmer und in die Organisation dieser Veranstaltungen nicht involviert. Wenn Sie hingegen Fragen zur Mediationsausbildung außerhalb des Rechtsreferendariats haben, nehmen Sie gerne über unser Online-Formular Kontakt mit uns auf; wir melden uns dann zu Ihrem Wunschtermin telefonisch bei Ihnen.