Aufbauausbildung zum zertifizierten Mediator für Teilnehmer früherer Mediationsausbildungen

  • Umfang früherer Mediationsausbildungen

    Vor dem Erlass des deutschen Mediationsgesetzes hatten viele Mediationsausbildungen einen Umfang von 90 Zeitstunden. Insbesondere Mediationsausbildungen für Juristen orientierten sich an dieser Marke, weil die Rechtsanwaltskammern eine Ausbildung dieses Umfangs für die Führung der Bezeichnung „Mediator“ nach dem früheren § 7a BORA verlangten. Auch die Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator umfasste ursprünglich 90 Zeitstunden.

  • Zertifizierter Mediator nach § 6 Mediationsgesetz und der ZMediatAusbV

    Der Gesetzgeber hat 2012 in § 6 Mediationsgesetz die Grundvoraussetzungen für die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ geschaffen. Die Umsetzung erfolgte im August 2016 mit dem Erlass der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV). Die ZMediatAusbV ist am 1. September 2017 in Kraft getreten. Die Verordnung koppelt die Führung der Bezeichnung als zertifizierter Mediator an eine Mediationsausbildung im Umfang von mindestens 120 Präsenzzeitstunden sowie an die Akquise und Supervision mehrerer praktischer Mediationsfälle. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf unserer Informationsseite zum zertifizierten Mediator.

  • Ergänzende Aufbauausbildung zum zertifizierten Mediator

    Die Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator bietet für Teilnehmer früherer Mediationsausbildungen, die weniger als die notwendigen 120 Präsenzzeitstunden umfasst haben, entsprechende Aufbaumodule an. Abhängig von der Dauer der bereits absolvierten Mediationsausbildung ist eine fünf- bzw. siebentägige Aufbauausbildung erforderlich. Absolventen der Praktikerausbildungen besuchen ein mehrtägiges Aufbaumodul. Absolventen der Mediationsausbildungen an der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie im Rahmen des Rechtsreferendariats beim Freistaat Bayern besuchen zwei Aufbaumodule an zwei langen Wochenenden.