Ein Beitrag von Professor Mordehai Moti Mironi von der Universität Haifa in der aktuellen Harvard Negotiation Law Review beschäftigt sich mit Unterschieden zwischen einer Mediation und einer Vergleichsverhandlung. Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Mediation in Israel in den vergangenen Jahrzehnten warnt Mironi vor einer Vermischung beider Methoden, um eine erfolgreiche Anwendung des Mediationsverfahrens nicht zu gefährden.

Grundlegende Unterschiede zwischen Mediation und Vergleichsverhandlung

In seinem Beitrag stellt Mironi eine Reihe fundamentaler Unterschiede zwischen Mediation und Vergleichsverhandlungen heraus: Vergleichsverhandlungen seien im Wesentlichen Sache der beteiligten Rechtsanwälte, während laut Mironi in einer Mediation die – anwaltlich durchaus beratenenen – Parteien im Vordergrund stehen, weil sie selbst am besten wissen, was gut für sie ist. In Vergleichsverhandlungen kreise das Gespräch um Sachverhalte aus der Vergangenheit und deren rechtliche Bewertung; in einer Mediation gehe es hingegen um die Interessen der Beteiligten in der Zukunft. Infolgedessen sei ein Mediationsvergleich häufig wertschöpfend und bedeute eine Weiterentwicklung der (Geschäfts-) Beziehung zwischen den Beteiligten. Demgegenüber müssten Vergleichsverhandlungen in der Regel vor allem schnell erledigt sein; in der Eile bleibe aber keine Zeit für echte, interessenorientierte Verhandlungen.

Entwicklung der Mediation in Israel

Vor dem Hintergrund dieser grundlegenden Unterschiede zwischen einer Mediation und einer Vergleichsverhandlung skizziert Mironi dann die jüngste Geschichte der Mediation in Israel. Dabei beschreibt er Israel zunächst als eine sehr klagefreudige Gesellschaft, deren Justiz eher knapp ausgestattet und damit tendenziell überlastet ist. 1992 wurde die Mediation per Gesetz in das israelische Zivilverfahren eingeführt; ungefähr gleichzeitig begannen Universitäten mit einer Anpassung ihrer Ausbildung im Hinblick auf die alternative Streitbeilegung. Ab 1998 wurde die Mediation angeführt durch den obersten Richter Aharon Barak politisch noch einmal deutlich stärker gefördert. In dieser Zeit gründeten sich viele Mediationszentren und Initiativen zur Unterstützung von Mediationsverfahren. Seit 2004 sei dann aber ein Niedergang der Mediation zu beobachten: Für die Gerichtsverwaltungen habe seitdem die zügige Bearbeitung offener Verfahren höchste Priorität, dadurch sei der verfahrensbeendigende Vergleich zum Selbstzweck geworden. In diesem Zuge habe sich der Fokus dann auch von der außergerichtlichen oder gerichtsnahen auf die gerichtsinterne Mediation verschoben, die wiederum ihren Namen nicht verdiene, weil sie – anders als die echte Mediation – nicht ein Instrument für sozialen und kulturellen Wandel, sondern allenfalls eine besondere Form von Vergleichsverhandlungen sei.

Lehren für die Mediation in Deutschland

Mironi zufolge zeigen Aufstieg und Niedergang der Mediation in Israel, wie wichtig begriffliche Klarheit bei unterschiedlichen Formen der Konfliktlösung sind. Gleichzeitig sei es von großer Bedeutung, die Rollen unterschiedlicher Institutionen für die Mediation zu klären, um das Verfahren nicht zu zweckentfremden. Diese Schlussfolgerungen könnten in der Tat auch für die Mediation in Deutschland bedeutsam sein, denn es deutet sich an, dass hierzulande eine ähnliche Entwicklung mit einiger zeitlicher Verzögerung stattfindet; so erfolgte etwa die Einführung der gerichtsinternen Mediation bzw. des Güterichterverfahrens durch das Mediationsgesetz 2012 etwa 20 Jahre nach der entsprechenden Gesetzgebung in Israel.

Der Beitrag von Professor Mironi ist in Band 19 der Harvard Negotiation Law Review (2014) auf den Seiten 173-211 erschienen. Er ist online als pdf abrufbar.

Vom 11. bis zum 13. Juni 2015 findet in Hamburg der 66. Deutsche Anwaltstag des Deutschen Anwaltvereins (DAV) statt. Der Anwaltstag 2015 steht unter dem Motto „Streitkultur im Wandel – Weniger Recht?“ Dabei greifen gleich mehrere Programmpunkte Themen aus dem Bereich von Mediation und alternativer Streitbeilegung auf.

Verbraucherstreitbeilegung: Streitschlichtung ohne Anwälte?

Einen Überblick über die Anwendung verschiedener Mechanismen der außergerichtlichen Streitbeilegung gibt eine Podiumsdiskussion am Freitag, 12. Juni 2015, um 11 Uhr, unter der Leitung von Rechtsanwalt Professor Dr. Christian Duve. Eine weitere Podiumsdiskussion widmet sich bereits am Donnerstag, 11. Juni 2015, um 16 Uhr der Umsetzung der AS-Richtlinie der Europäischen Union in einem deutschen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Die vom DAV-Ausschuss Berufsrecht und von der Arbeitsgemeinschaft Mediation organisierte Veranstaltung beschäftigt sich mit der Frage, welche Rolle Rechtsanwälte bei der Streitschlichtung spielen werden, wenn Verbraucherstreitigkeiten künftig in erster Linie außergerichtlich von Verbraucherschlichtungsstellen behandelt werden. Unter den Podiumsgästen sind auch Professor Dr. Horst Eidenmüller und Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp von der Arbeitsgemeinschaft Mediation.

Anwaltstag 2015 diskutiert Mediation in verschiedenen Rechtsgebieten

Neben Veranstaltungen zu ADR-Verfahren allgemein und zur Verbraucherschlichtung stehen beim Anwaltstag 2015 auch eine Reihe von Veranstaltungen zur Mediation auf dem Programm. Referenten und Teilnehmer werden das Potenzial der Mediation für unterschiedliche Rechtsgebiete erörtern und miteinander diskutieren. Ein Programmpunkt der DAV-Arbeitsgemeinschaft Erbrecht befasst sich am Freitag, 12. Juni 2015, um 13.30 Uhr, unter Mitwirkung von Rechtsanwalt Dr. Martin Engel mit der Anwendung der Mediation in Erbstreitigkeiten. Weitere Teilveranstaltungen beschäftigen sich mit der nichtstreitigen Konfliktlösung im Arbeitsrecht (Freitag, 12. Juni 2015, 11 Uhr), mit der Mediation im Agrarrecht (Freitag, 12. Juni 2015, 16 Uhr) sowie mit der außergerichtlichen Streitbeilegung im gewerblichen Rechtsschutz und Medienrecht (Freitag, 12. Juni 2015, 13.30 Uhr). Eine besondere technologische Facette der alternativen Streitbeilegung greift eine Podiumsdiskussion zur Online-Mediation heraus (Freitag, 12. Juni 2015, 13.30 Uhr).

Das vollständige Programm des Anwaltstages ist auf den Seiten des DAV online abrufbar (pdf). Auf der Webseite des DAV finden sich auch weitere Informationen zum Rahmenprogramm beim Anwaltstag 2015 sowie die Möglichkeit einer Online-Anmeldung.