Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator
  • News
  • Konzept
  • Köpfe
  • Konditionen
  • Anmeldung
  • Kontakt
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
  • Link zu X
  • Link zu LinkedIn

Neu erschienen: Negotiating Brexit

Allgemein

Ende Juli 2017 ist der Band „Negotiating Brexit“ im Verlag C. H. Beck erschienen. Herausgeber sind John Armour und Horst Eidenmüller; unter den Autoren finden sich u.a. Clemens Fuest, Johannes Adolff und Wolf-Georg Ringe. Das Buch richtet sich vornehmlich an Praktiker und politische Entscheidungsträger, die sich mit den rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Konsequenzen des Brexit auseinandersetzen. Es beleuchtet aus der Perspektive verschiedener Disziplinen, unter welchen Rahmenbedingungen die Brexit-Verhandlungen stattfinden und wie sie zum beiderseitigen Erfolg führen können (Win-Win Brexit). Das Buch ist u.a. bei Amazon zum Preis von 25 € erhältlich.

31. Juli 2017/von Martin Fries
https://mediatorenausbildung.org/wp-content/uploads/negotiating-brexit-e1501501521745.jpg 202 180 Martin Fries https://mediatorenausbildung.org/wp-content/uploads/mediationsausbildung-1030x322.jpg Martin Fries2017-07-31 13:44:022017-07-31 19:00:11Neu erschienen: Negotiating Brexit

UNCITRAL-Empfehlungen zur Online-Streitbeilegung

Allgemein

Nach jahrelangen Vorbereitungen hat die UN-Kommission für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) nunmehr ein Arbeitsergebnis für die Online-Streitbeilegung vorgelegt. Lange hatte die Kommission über die Veröffentlichung konkreter Verfahrensregeln nachgedacht. Jetzt beschränkt sie sich aber doch auf eine Reihe von bloßen Empfehlungen.

Online-Streitbeilegung gewinnt an Bedeutung

Die Online-Streitbeilegung hat in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Pioniere im Bereich der Online-Streitbeilegung waren schon vor 20 Jahren die US-amerikanischen Unternehmen eBay und PayPal. Deren Kunden konnten bei Problemen mit der Vertragsabwicklung einen so genannten „Fall“ eröffnen. Daraufhin wurde ein Gremium aus erfahrenen Plattformnutzern eingeschaltet, das einen Lösungsvorschlag abstimmte. Inzwischen wurde die dem Streitbeilegungsmechanismus zugrunde liegende Technologie in das externe Unternehmen Modria ausgegliedert. Sie war Vorbild für die im Jahr 2013 ergangene EU-Verordnung zur Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (sog. ODR-Verordnung). Mit dieser Verordnung legte die EU die Grundlage für eine Online-Streitbeilegungs-Plattform, die seit Anfang 2016 in Betrieb ist.

UNCITRAL bisher vor allem im Schiedsverfahrensrecht ausgewiesen

Die UNCITRAL hatte ihrerseits bereits vor mehreren Jahren eine Arbeitsgruppe geschaffen, die Regelungsvorschläge zur Online-Streitbeilegung erarbeiten sollte. Bisher war die UNCITRAL vor allem im Bereich des Schiedsverfahrensrechts tätig – so etwa mit der so genannten New York Convention aus dem Jahr 1958, dem Modellgesetz zur internationalen Handelsschiedsbarkeit von 1985/2006 sowie den 2013 verabschiedeten Transparenzregeln für Investitionsschiedsverfahren. Nunmehr richtet die Kommission ihr Augenmerk auch auf andere Verfahrensformen. Dabei konzentriert sie sich im Unterschied zur ODR-Verordnung der Europäischen Union nicht nur auf Verbraucherkonflikte, sondern nimmt auch andere geringwertige Streitigkeiten in den Blick.

UNCITRAL-Empfehlungen mit einem Eskalationsmechanismus

Die nun veröffentlichten Empfehlungen zur Online-Streitbeilegung setzen bewusst eine niedrige Schwelle. In einem ersten Schritt sollen die Streitparteien eine Verhandlungslösung anstreben. In einem zweiten Schritt kann eine neutrale Instanz einen Schlichtungsvorschlag äußern. Erst in einem dritten Schritt kann ein Online-Schiedsrichter hinzugezogen werden, der den Streit verbindlich entscheidet. Dieser Eskalationsmechanismus sucht eine frühe Polarisierung des Konflikts zu vermeiden, bemüht sich aber gleichzeitig um einen verbindlichen Abschluss des Verfahrens. Insbesondere für EU-Staaten dürften die UNCITRAL-Empfehlungen bis auf Weiteres eine überschaubare Bedeutung haben, weil es erhebliche Überschneidungen mit den EU-Rechtsakten zur Verbraucherstreitbeilegung gibt. Als weltweiter Referenzrahmen für die Online-Streitbeilegung könnten die Empfehlungen mittelfristig allerdings durchaus eine erhebliche Wirkung entfalten.

Die Empfehlungen zur Online-Streitbeilegung sind auf den Seiten der UNCITRAL als pdf frei abrufbar.

16. Juli 2017/von Martin Fries
https://mediatorenausbildung.org/wp-content/uploads/Online-Streitbeilegung.png 577 722 Martin Fries https://mediatorenausbildung.org/wp-content/uploads/mediationsausbildung-1030x322.jpg Martin Fries2017-07-16 03:23:322017-07-08 10:24:08UNCITRAL-Empfehlungen zur Online-Streitbeilegung

Mediator vs. Zertifizierter Mediator: Was ist der Unterschied?

Allgemein

Auch nach der Einführung des zertifizierten Mediators wird es weiter den nicht-zertifizierten, einfachen Mediator geben. Was ist der Unterschied zwischen einfachem und zertifiziertem Mediator? Welche Voraussetzungen muss eine Ausbildung zum Mediator bzw. eine Ausbildung zum zertifizierten Mediator erfüllen?

Ausbildung zum Mediator: Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 MediationsG

Die einfache Ausbildung zum Mediator ist in § 5 Abs. 1 MediationsG geregelt. Darin heißt es:

Der Mediator stellt in eigener Verantwortung durch eine geeignete Ausbildung und eine regelmäßige Fortbildung sicher, dass er über theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen verfügt, um die Parteien in sachkundiger Weise durch die Mediation führen zu können. Eine geeignete Ausbildung soll insbesondere vermitteln:

1. Kenntnisse über Grundlagen der Mediation sowie deren Ablauf und Rahmenbedingungen,
2. Verhandlungs- und Kommunikationstechniken,
3. Konfliktkompetenz,
4. Kenntnisse über das Recht der Mediation sowie über die Rolle des Rechts in der Mediation sowie
5. praktische Übungen, Rollenspiele und Supervision.

Konkrete Vorgaben zu Ausbildungsinhalten und zur Ausbildungsdauer macht § 5 Abs. 1 MediationsG nicht. Die Aufzählung von Ausbildungsinhalten ist nach ihrem klaren Wortlaut eine unverbindliche Soll-Regelung. Jeder Mediator muss also in eigener Verantwortung entscheiden, ob er einen zweitägigen Schnellkurs Mediation, eine längere Ausbildung oder gar ein Mediationsstudium für erforderlich hält.

Keine Sonderregelung für Rechtsanwälte

Für Rechtsanwälte galt bis vor wenigen Jahren eine Spezialregelung in § 7a ihrer Berufsordnung (BORA). Auch hier waren zwar keine konkreten Vorgaben gemacht, allerdings verstanden die Rechtsanwaltskammern die Vorschrift regelmäßig so, dass eine Mediationsausbildung für Rechtsanwälte mindestens 90 Stunden umfassen müsse. Seit dem Jahr 2013 enthält § 7a BORA freilich nur noch einen schlichten Verweis auf § 5 Abs. 1 MediationsG. Damit gelten für eine Mediationsausbildung für Rechtsanwälte keine Sonderregeln mehr.

Ausbildung zum zertifizierten Mediator: Voraussetzungen nach ZMediatAusbV

Während die Voraussetzungen für eine einfache Ausbildung zum Mediator gesetzlich nicht näher konkretisiert wurden, sind die Vorgaben für eine Ausbildung zum zertifizierten Mediator nunmehr umso detaillierter geregelt. Wer sich künftig als zertifizierter Mediator bezeichnen möchte, muss unter anderem eine Ausbildung im Umfang von mindestens 120 Präsenzzeitstunden absolviert haben (Näheres auf unserer Informationsseite zum zertifizierten Mediator). Eine einfache Ausbildung zum Mediator kann dabei auch nachträglich zu einer Ausbildung zum zertifizierten Mediator aufgestockt werden, solange dem ein einheitliches Ausbildungskonzept zugrunde liegt. Inwieweit die Zertifizierung zu einer besseren Marktposition als Mediator führen wird, bleibt einstweilen abzuwarten. Der Gesetzgeber hat die Zertifizierung zwar als Gütesiegel konzipiert, es ist aber gleichwohl denkbar, dass Mediationsmandate auch weiterhin eher über persönliche Empfehlungen zustande kommen.

3. Juli 2017/von Martin Fries
https://mediatorenausbildung.org/wp-content/uploads/Einfacher-zertifizierter-Mediator.png 463 810 Martin Fries https://mediatorenausbildung.org/wp-content/uploads/mediationsausbildung-1030x322.jpg Martin Fries2017-07-03 13:58:222017-07-03 13:58:22Mediator vs. Zertifizierter Mediator: Was ist der Unterschied?
Search Search

Neueste Beiträge

  • Juni 2026: Fortbildung zu Theorie und Praxis der rationalen Entscheidung mit Horst Eidenmüller
  • Universitäten und Big AI: Wer zahlt wen?
  • Erst Mediator, dann Anwalt? Keine gute Idee…
  • Sehenswert: Friedemann Schulz von Thun über die Geheimnisse guter Kommunikation
  • September 2025: 2-Tages-Fortbildung zu Verhandlungen und Mediation

Archiv

  • Februar 2026
  • Dezember 2025
  • Oktober 2025
  • September 2025
  • März 2025
  • Februar 2025
  • Dezember 2024
  • November 2024
  • Oktober 2024
  • Mai 2024
  • März 2024
  • Januar 2024
  • Juli 2023
  • März 2023
  • Januar 2023
  • Dezember 2022
  • Mai 2022
  • März 2022
  • Dezember 2021
  • September 2021
  • Mai 2021
  • April 2021
  • Februar 2021
  • Januar 2021
  • November 2020
  • Oktober 2020
  • August 2020
  • Juni 2020
  • Mai 2020
  • Februar 2020
  • Oktober 2019
  • September 2019
  • Juni 2019
  • April 2019
  • März 2019
  • Dezember 2018
  • November 2018
  • September 2018
  • August 2018
  • Mai 2018
  • März 2018
  • Februar 2018
  • Januar 2018
  • Dezember 2017
  • November 2017
  • Oktober 2017
  • September 2017
  • August 2017
  • Juli 2017
  • Juni 2017
  • Mai 2017
  • April 2017
  • März 2017
  • Februar 2017
  • Januar 2017
  • Dezember 2016
  • November 2016
  • Oktober 2016
  • September 2016
  • August 2016
  • Juli 2016
  • Juni 2016
  • Mai 2016
  • April 2016
  • Februar 2016
  • Januar 2016
  • Dezember 2015
  • November 2015
  • September 2015
  • August 2015
  • Juni 2015
  • Mai 2015
  • April 2015
  • März 2015
  • Februar 2015
  • Januar 2015
  • Dezember 2014
  • November 2014
  • Oktober 2014
© Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator – FAQ – Referendare – Datenschutz – Impressum
  • Link zu X
  • Link zu LinkedIn
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies. Bitte nutzen Sie diese Seite nur, wenn Sie damit einverstanden sind.

Verstanden××

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Einstellungen akzeptierenVerberge nur die Benachrichtigung