Der nächste Lehrgang der Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator findet ab November 2025 auf Schloss Hohenkammer nördlich von München statt. Die Ausbildung berücksichtigt bereits die seit 1. März 2024 geltenden Änderungen der Ausbildungsregeln für zertifizierte Mediatoren. Gerne können Sie sich bei einer unserer Online-Informationsveranstaltungen persönlich über den Lehrgang informieren.

Modularer Aufbau der Mediationsausbildung 2025/26

Kern der Ausbildung sind drei viertägige Module, die jeweils von Donnerstag bis Sonntag auf Schloss Hohenkammer in der Nähe des Münchener Flughafens stattfinden. Wer die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ anstrebt, kann die dafür erforderlichen Ausbildungsstunden durch ein eintägiges Online-Modul und ein abschließendes Vier-Tage-Modul vervollständigen. Die Zertifizierungsmodule lassen sich auch noch nachträglich hinzubuchen. Die Termine der einzelnen Module sind folgende:

  • 20. bis 23. November 2025: Verhandlungsmanagement
  • 15. bis 18. Januar 2026: Idealtypische Wirtschaftsmediation
  • 26. Februar bis 1. März 2026: Fortgeschrittene Wirtschaftsmediation
  • 18. März 2026: Online-Mediation (optional)
  • 23. bis 26. April 2026: Komplexe Wirtschaftsmediation (optional)

Gerne können Sie sich im Rahmen einer kostenfreien Online-Informationsveranstaltung über unser Angebot informieren. Der nächste Termin dafür ist am Mittwoch, 18. Dezember 2024, um 12.00 Uhr. Sie können sich auf einer eigenen Seite unverbindlich für diese Online-Veranstaltung anmelden.

Konzept und Anmeldung zur Mediationsausbildung

Nähere Informationen zum Konzept der Ausbildung finden Sie an anderer Stelle auf dieser Homepage. Die Rahmenbedingungen der Ausbildung können Sie hier einsehen. Die Anmeldung erfolgt ebenfalls online über diese Webseite. Wenn Sie einzelne Module der Ausbildung buchen möchten oder Fragen zur Mediationsausbildung haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Im November 2024 ist das Buch „Mediation in der Wirtschaft“ von Christian Duve, Horst Eidenmüller, Andreas Hacke und Martin Fries in vierter Auflage erschienen. Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere neue Entwicklungen im Bereich von Software und künstlicher Intelligenz, die selbst bei den handwerklichen Tätigkeiten von Mediatoren an vielen Stellen von wachsender Bedeutung sind. Das Buch ist im Handel bestellbar sowie in jeder gut sortierten Buchhandlung zu erwerben.

AI applications will put an end to negotiation processes as we know them. The typical back-and-forth communication and haggling in a state of information insecurity could soon be a thing of the past. AI applications will increase the information level of the parties and drastically reduce transaction costs. A quick and predictable agreement in the middle of a visible bargaining range could become the new normal. But sophisticated negotiators will shift this bargaining range to their advantage. They will automate negotiation moves and execute value-claiming strategies with precision, exploiting remaining information asymmetries to their advantage. Negotiations will no longer be open-ended communication processes. They will become machine-driven chess end games. Large businesses will have the upper hand in these end games.

My current working paper on this subject is available for download at SSRN free of charge.

Artificial Intelligence (AI) applications are increasingly used in negotiations. But how about the impact of such applications on negotiation dynamics? A key variable is information. Smart algorithms will drastically reduce information and transaction costs, improve the efficiency of negotiation processes, and identify optimal value creation options. The expected net welfare benefit for negotiators and societies at large is huge. At the same time, asymmetric information will assist the algorithmic negotiator, allowing them to claim the biggest share of the pie. The greatest beneficiary of this information power play could be BigTech and big businesses more generally. These negotiators will increasingly deploy specialized negotiation algorithms at scale, exploiting information asymmetries and executing value claiming tactics with precision. In contrast, smaller businesses and consumers will likely have to settle for generic tools like the free version of ChatGPT. However, who will ultimately be the big winners in AI-powered negotiations depends crucially on the laws that regulate the market for AI applications.

My current working paper on this subject is available for download at SSRN free of charge.

Am Donnerstag, 19. September 2024, veranstaltet die Deutsche AnwaltAkademie (DAA) ein Online-Seminar zur Mediation im Erbrecht unter der Leitung von Martin Fries. Themen der interaktiven Veranstaltung sind unter anderem der Nutzen einer Mediation im Erbstreit, die Gestaltung von Mediationsklauseln in Testamenten und Erbverträgen sowie die mediationsanaloge Nachfolgeplanung. Das Angebot richtet sich an Angehörige der Anwaltschaft, angehende oder ausgebildete Mediatoren ebenso wie Berufstätige im Bereich der Testamentsvollstreckung. Für FachanwältInnen im Erbrecht zählt die Veranstaltung als Fortbildung im Sinne von § 15 FAO. Für zertifizierte MediatorInnen stellt der Kurs eine Fortbildung i.S.v. § 3 ZMediatAusbV. Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt über die Webseite der DAA.

Am Dienstag, 4. Juni 2024, um 16.00 Uhr bietet die Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator eine kostenfreie Online-Informationsveranstaltung zur nächsten Mediationsausbildung an. Die Veranstaltung richtet sich an Interessentinnen und Interessenten, die eine Teilnahme am nächsten Lehrgang der Ausbildung zum Wirtschaftsmediator ab September 2024 erwägen. Wir informieren Sie über den Aufbau und die wesentlichen Inhalte der Ausbildung; zudem besteht die Gelegenheit, Fragen zur Ausbildung unmittelbar an uns als Veranstalter zu richten. Sie können sich über eine eigene Seite für die Veranstaltung anmelden. Herzlich willkommen!

Seit dem heutigen 1. März 2024 gilt die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung, ZMediatAusbV) in ihrer neuen Fassung. Die wesentlichen Änderungen sind eine leichte Erhöhung der Pflichtausbildungsstunden, die Möglichkeit zur Verlagerung eines Teils der Ausbildung in den virtuellen Raum sowie die Einbeziehung weiterer vier Praxisfälle für die erstmalige Erlangung der Bezeichnung „zertifizierter Mediator“. Entscheidend für die Frage, ob die alten oder die neuen Zertifizierungsregeln zur Anwendung kommen, ist der Beginn der Mediationsausbildung: Für alle ab dem heutigen Tag beginnenden Lehrgänge gelten die neuen Regeln. Eine übersichtliche Darstellung der neuen Voraussetzungen für die Zertifizierung einschließlich der Übergangsregeln finden Sie auf einer eigenen Seite unserer Homepage.

Den aktuellen Text der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren können Sie HIER einsehen.

How could efficient judicial dispute resolution systems for B2B commercial disputes be designed in a digital world? As the artificial intelligence (AI) wave has gained momentum on an unprecedented scale in the last three years, we have recently interviewed 24 senior legal practitioners and business leaders, and we conducted an online survey which returned 275 responses from dispute resolution professionals worldwide. The majority of survey participants practice in the United States, in the United Kingdom, in Germany and in France. We argue that courts are also an indispensable part of the civil justice infrastructure for B2B commercial disputes. As far as stakeholder preferences are concerned, we find that the push for digitization and for using AI tools to improve the efficiency of judicial proceedings is strong. AI applications have already become a cornerstone of dispute resolution practice. “Online courts” should be “on offer” in commercial disputes. Providing user-friendly and reliable digital / AI tools for information management and analysis, communication and decision-making is key, as are clear protocols for online hearings. But disputing parties do not want to be judged by machines. Rather, they request competent and specialized human decision-makers. Courts need to be on top of the game with respect to the subject matter of the dispute. Parties also request planning and efficient case management. A case management conference and a process plan are essential. Finally, courts should offer an “early neutral evaluation” – a non-binding preliminary evaluation be a third party, with or without (mediated) settlement discussions – if the parties agree to this in the case management conference.

Our survey is available for download at SSRN free of charge. A short version of our study has been published on the Oxford Business Law Blog.

Am heutigen Tag wurden die Änderungen der Regeln für zertifizierte Mediatoren (ZMediatAusbV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Neufassung der Verordnung tritt am 1. März 2024 in Kraft. Was ist neu und was müssen angehende Mediatorinnen und Mediatoren beachten?

Künftig später statt schneller zertifizierter Mediator

Wie bereits im Entwurf der Verordnungsnovelle geplant war, erfahren die Regeln für zertifizierte Mediatoren drei wesentliche Änderungen:

  1. Nunmehr muss der Ausbildungslehrgang einen Umfang von mindestens 130 statt zuvor 120 Stunden haben. Dafür kommen Online-Mediation und Digitalkompetenz als Pflichtinhalte des Lehrgangs hinzu.
  2. Während eine Online-Ausbildung zum zertifizierten Mediator bisher nicht möglich war, soll virtueller Unterricht nunmehr im Umfang von max. 40%, also 52 Zeitstunden, möglich sein. Voraussetzung dafür ist allerdings eine Anwesenheitsprüfung. Zudem müssen Lehrkräfte und TeilnehmerInnen persönlich miteinander kommunizieren können. Ein Zoom-Meeting erfüllt diese Voraussetzung ebenso wie ein Livestream mit offenem Chat.
  3. Die wichtigste Änderung der Zertifizierungsregeln ist die zeitlich deutlich nach hinten verlagerte Berechtigung, sich als zertifizierte Mediatorin oder zertifizierter Mediator zu bezeichnen. Sowohl nach alter wie auch nach neuer Rechtslage müssen Zertifizierungskandidaten fünf Mediationsfälle akquirieren und supervidieren lassen. Während sie sich bisher bereits nach der ersten Supervision als „zertifiziert“ bezeichnen dürfen, müssen sie dafür künftig aber bis zum Abschluss der fünften Supervision warten. Der schnelle zertifizierte Mediator ist damit passé.

Was die Zertifizierungs-Novelle nicht regelt…

Eine Reihe von Vorschlägen zur Überarbeitung der Zertifizierungsregeln hat das Bundesjustizministerium nicht aufgegriffen. Auf absehbare Zeit nicht geben wird es

  • eine zentrale Prüfstelle für zertifizierte Mediatoren,
  • eine der Zertifizierung vorausgehende Prüfung von Zertifizierungskandidaten,
  • gesetzliche Regeln für eine Mediatorenkammer.

Bei diesen Themen blieb das Stimmungsbild unter Mediations-Stakeholdern bis zuletzt uneinheitlich. Das BMJ hat es deswegen beim kleinsten gemeinsamen Nenner belassen. Im Hinblick darauf, dass nicht wenige Stimmen den Mediationsmarkt bereits heute für überreguliert halten, erscheint diese Lösung auch sachgerecht.

Schnell noch die alte Zertifizierung mitnehmen?

Die Verordnungsnovelle tritt am 1. März 2024 in Kraft; ab diesem Tag gelten die neuen Zertifizierungsregeln. Wer noch unter dem alten Recht in den Genuss des schnell-zertifizierten Mediators kommen möchte, kann dies relativ einfach tun. Denn nach § 7 Abs. 4 der neugefassten Verordnung darf man sich noch unter den alten, geringeren Voraussetzungen als zertifizierte(r) Mediator(in) bezeichnen, wenn man bis zum 29. Februar 2024 einen Ausbildungslehrgang beginnt und bis zum 29. Februar 2028 diesen Lehrgang abschließt und fünf Praxisfälle in Einzelsupervisionen reflektiert.

Der nächste Lehrgang der Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator beginnt am 14. September 2023. Anmeldungen sind gegenwärtig noch möglich über unser Online-Anmeldeformular.

Im Anschluss an ein vor eineinhalb Jahren veröffentlichtes Diskussionspapier hat das Bundesministerium der Justiz nun einen Entwurf für Änderungen an den Regeln für zertifizierte Mediatoren (pdf) vorgelegt. Was soll sich ändern und welche Punkte stehen noch zur Debatte?

Kernpunkte der geplanten neuen Zertifizierungs-Verordnung

Im Kern soll sich die Zertifizierungsverordnung (ZMediatAusbV) nach dem vorliegenden Entwurf ab Anfang 2024 in drei Punkten ändern:

  1. Der Umfang der erforderlichen Ausbildungsstunden soll sich moderat von 120 auf 130 Zeitstunden erhöhen.
  2. Davon sollen 40%, also 52 Stunden, virtuell unterrichtet werden können.
  3. Die Praxisanforderungen sollen erheblich verschärft werden: Während heute ein supervidierter Praxisfall genügt, um sich erstmals als zertifizierter Mediator oder zertifizierte Mediatorin bezeichnen zu können, sollen künftig fünf Praxisfälle erforderlich sein. Bisher waren die Fälle 2 bis 5 Bestandteil der Fortbildungsverpflichtung und erfuhren weniger Aufmerksamkeit, weil die Zertifizierungsbezeichnung bereits vorher geführt werden durfte.

Keine Veränderung gibt es hingegen beim grundlegenden Konzept der Verordnung: Anders als der Begriff „Zertifizierung“ suggeriert, werden Mediatorinnen und Mediatoren auch in Zukunft keine Prüfung bestehen, sondern nur einen Lehrgang besuchen und die geforderten Fallsupervisionen durchlaufen müssen (vgl. auch die pdf-Synopse der alten und der geplanten neuen Regeln).

Online-Ausbildung zum zertifizierten Mediator künftig zulässig?

In einem zeitgleich mit dem Entwurf für die Verordnungsänderung veröffentlichten Begleitschreiben (pdf) zeigt sich das Ministerium offen für eine Debatte über Umfang und Rahmenbedingungen virtueller Ausbildungsteile. Zum einen überlegt das BMJ, ob die Zulässigkeit virtueller Ausbildungsteile im Umfang von maximal 40% der geforderten Präsenzzeitstunden sachgerecht ist oder ein höherer Anteil bis hin zu einer reinen Online-Ausbildung zum zertifizierten Mediator zulässig sein sollte. Zum anderen stellt das Ministerium die Frage, ob das Erfordernis von fünf supervidierten Praxisfällen sinnvoll ist und inwieweit sich ein höherer Online-Anteil des Ausbildungslehrgangs durch eine größere Zahl von Praxisfällen kompensieren lassen sollte. Verbände und interessierte Fachkreise können sich hierzu bis zum 28. April 2023 äußern. Dabei ist tendenziell zu erwarten, dass der vorgelegte Entwurf keine wesentlichen Änderungen mehr erfährt. Denn mit dem Abklingen der Covid-19-Pandemie hat auch der Druck zur Verlagerung von Mediationsausbildungen in den virtuellen Raum nachgelassen. Und die Praxisanforderungen vor erstmaliger Führung der Zertifizierungsbezeichnung möchte das Ministerium bewusst erhöhen, um den Vorwurf zu entkräften, der zertifizierte Mediator sei ein unerfahrener Mediator.

Folgen für die Mediationsausbildung

Für den Mediations-Ausbildungsmarkt bedeutet das: Der Weg zum zertifizierten Mediator wird mit den neuen Praxisanforderungen so lang, dass viele Ausbildungsteilnehmer freiwillig auf die Zertifizierung verzichten werden. Wem die Bezeichnung als „zertifizierter Mediator“ trotz allem sehr wichtig ist, kann immerhin kurzfristig noch von der alten Regelung profitieren. Denn § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 der novellierten Ausbildungs-Verordnung soll eine Alte-Hasen-Regel enthalten, wonach für diejenigen Mediatoren noch die alten, niedrigeren Zertifizierungs-Anforderungen gelten, die ihre Ausbildung bis Ende 2023 beginnen und bis Ende 2027 den Lehrgang abschließen. Zulässig wäre es also,  im Jahr 2023 einen Mediationslehrgang zu starten, ihn im Jahr 2025 zu beenden, dann binnen Jahresfrist einen Praxisfall supervidieren zu lassen und sich danach sogleich als zertifizierte Mediatorin zu bezeichnen. Um vier weitere Praxissupervisionen kommt man freilich auch in diesem Fall nicht herum, sie müssen ebenfalls bis Ende 2027 erfolgen, allerdings darf die Zertifizierungsbezeichnung im Unterschied zur geplanten künftigen Rechtslage eben schon vor Durchlaufen dieser weiteren Supervisionen geführt werden.

Sobald die endgültige Version der Zertifizierungs-Novelle feststeht, erhält auch unsere Informationsseite zum zertifizierten Mediator ein entsprechendes Update.