Seit dem heutigen 1. März 2024 gilt die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung, ZMediatAusbV) in ihrer neuen Fassung. Die wesentlichen Änderungen sind eine leichte Erhöhung der Pflichtausbildungsstunden, die Möglichkeit zur Verlagerung eines Teils der Ausbildung in den virtuellen Raum sowie die Einbeziehung weiterer vier Praxisfälle für die erstmalige Erlangung der Bezeichnung „zertifizierter Mediator“. Entscheidend für die Frage, ob die alten oder die neuen Zertifizierungsregeln zur Anwendung kommen, ist der Beginn der Mediationsausbildung: Für alle ab dem heutigen Tag beginnenden Lehrgänge gelten die neuen Regeln. Eine übersichtliche Darstellung der neuen Voraussetzungen für die Zertifizierung einschließlich der Übergangsregeln finden Sie auf einer eigenen Seite unserer Homepage.

Den aktuellen Text der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren können Sie HIER einsehen.