Die nächste Ausbildung zum Mediator der Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator findet im Winter 2018/19 in Schloss Hohenkammer in der Nähe des Münchener Flughafens statt. Anmeldungen sind ab sofort möglich.

Ausbildung zum Mediator: Start im September 2018

Der nächste Lehrgang der Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator startet mit dem ersten Präsenzmodul vom 27. bis 30. September 2018. Die weiteren Module der Ausbildung zum Mediator finden vom 8. bis 11. November 2018 sowie vom 31. Januar bis 3. Februar 2019 statt. Wer die Ausbildung mit dem zertifizierten Mediator abschließen möchte, kann vom 21. bis 24. März 2019 ein optionales viertes Präsenzmodul besuchen. Sämtliche Teilmodule der Ausbildung können separat gebucht werden. Interessenten, die den zertifizierten Mediator vorerst noch nicht anstreben, können sich beispielsweise für die ersten drei Präsenzmodule anmelden und das optionale vierte Modul gegebenenfalls in einem späteren Jahr aufsatteln. Ebenso ist es möglich, zunächst nur das erste Modul mit dem Thema Verhandlungsmanagement zu besuchen und die weiteren Module später hinzuzubuchen oder zu einem späteren Zeitpunkt zu absolvieren.

Ausbildung zum Mediator mit starkem Praxisschwerpunkt

Die Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator legt traditionell großen Wert auf eine praxisorientierte Vermittlung von Verhandlungs- und Mediationsfähigkeiten. Wichtige theoretische Hintergründe werden daher vorlaufend in einem online frei verfügbaren youtube-Podcast erläutert. So bleibt im Rahmen der Präsenzmodule Zeit für die interaktive Vertiefung des theoretischen Fundaments, vor allem aber für eine Vielzahl von praktischen Verhandlungs- und Mediationssimulationen. Dabei spielen die Teilnehmer der Ausbildung anonymisierte, echte Mediationsfälle in Kleingruppen nach und trainieren so ihre Vermittlungsfertigkeiten in einer Laborsituation. Die Leiter der Ausbildung geben dazu konkretes und konstruktives Feedback.

Nutzen einer Ausbildung zum Mediator

Der Nutzen einer Ausbildung zum Mediator besteht in einer intensiven Schulung der eigenen Kommunikations-, Verhandlungs- und Vermittlungsfähigkeiten. Im beruflichen wie im privaten Umfeld gibt es tagtäglich eine Fülle von Situationen, in denen es gilt, eigene Ziele zu erreichen, ohne den Kommunikations- oder Verhandlungspartner zu verlieren. Nicht selten kommt es auch dazu, dass sich Andere in einer solchen Situation befinden und auf die konstruktive Mithilfe eines Dritten angewiesen sind. Wer dabei reflektiert kommunizieren und Konflikte sachgerecht steuern kann, ist in aller Regel entscheidend im Vorteil. Viele Teilnehmer einer Ausbildung zum Mediator sind insofern gar nicht primär daran interessiert, als Mediator oder Mediatorin Geld zu verdienen. Ihnen geht es vielmehr um eine konkrete und praxistaugliche Schulung ihrer Verhandlungs- und Konfliktmanagementfähigkeiten.

Aktuelle Entwicklungen in den sozialen Medien verfolgen

Wer darüber hinaus beim Thema Mediation auf dem Laufenden bleiben möchte, kann sich für den kostenlosen Newsletter der Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator registrieren. Über den Newsletter versenden wir etwa drei bis viermal im Jahr aktuelle Informationen rund um Mediation und alternative Konfliktlösung. Noch kurzfristigere Informationen machen wir über unseren Twitter-Account zugänglich.

Der Nomos-Kommentar zum Mediationsgesetz von Jürgen Klowait und Ulla Gläßer ist soeben in zweiter Auflage erschienen. Nur knapp vier Jahre nach der Erstauflage geht damit auch der zweite Standardkommentar zum Mediationsgesetz in die Folgeauflage.

Neu im Klowait/Gläßer: Verordnung zum zertifizierten Mediator

Das nunmehr gut 1.000 Seiten dicke Werk wartet mit einer Reihe von Neuerungen auf. Schon in der ersten Auflage waren neben dem Mediationsgesetz auch die seinerzeit gleichzeitig verabschiedeten Änderungen in den Prozess- und Kostenordnungen kommentiert. Dazu zählte namentlich die Regelung zum Güterichterverfahren in § 278 Abs. 5 ZPO sowie die Vorschriften zum Informationsgespräch über Mediation, §§ 135 S. 1 und 156 Abs. 1 S. 3 FamFG. Auch die Verjährungsregel des § 203 BGB sowie die wesentlichen Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) waren schon in der ersten Auflage erläutert. Hinzu treten nunmehr umfassende Erläuterungen zu der im September 2017 in Kraft getretenen Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV). Jürgen Klowait leuchtet darin die einzelnen Bestimmungen der Zertifizierungs-Verordnung aus, legt die Überlegungen des Verordnungsgebers dar und bemüht sich um die Konturierung offener Begriffe wie der Supervision. Ebenfalls neu sind die Erläuterungen von Ulla Gläßer zur 2017 abgeschlossenen Evaluierung des Mediationsgesetzes.

Ausführliche Erläuterungen zu weiteren Mediationsthemen

Neben der Kommentierung der genannten Mediations-Gesetzen bietet der Klowait/Gläßer auf gut der Hälfte seines Umfangs auch Kapitel zu einzelnen Mediationsthemen, die nicht unmittelbar mit einem Gesetz verknüpft sind. Dazu zählt zunächst ein gut strukturierter Überblick über die Rechtsprechung zur Mediation. Hervorzuheben sind darüber hinaus vor allem die neu eingefügten Darstellungen von Andreas Schmitz-Vornmoor zu Vertragsgestaltung und zur Mediation in Erbstreitigkeiten sowie der Beitrag zur Familienmediation von Christoph Cornelius Paul und Christoph Weber. Neu an Bord sind auch die Erläuterungen zu Verbraucherschlichtung und Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) aus der Feder von Christof Berlin.

Braucht man einen Kommentar zum Mediationsgesetz?

Braucht man als Mediator einen Kommentar zum Mediationsgesetz? Immerhin besteht das Mediationsgesetz selbst im Wesentlichen aus Regeln, die sich in der bisherigen Mediationspraxis etabliert haben. Gleichwohl gibt es mit Blick auf den rechtlichen Rahmen der Mediationstätigkeit doch immer wieder Fragen, für deren Beantwortung ein guter Kommentar zum Mediationsgesetz, ein Handbuch zur Mediation oder ein Buch zum Mediationsrecht hilfreich sein kann. So werden Mediatoren etwa in einer Situation, in der sie die Mediation von sich aus beenden möchten, zunächst einen Blick in die Kommentierung zu § 2 Abs. 5 S. 2 MediationsG werfen, um sich gegen die Gefahr einer Haftung abzusichern. Und wer den zertifizierten Mediator anstrebt, mag mit einem Blick in die Kommentierung zu § 1 Abs. 1 MediationsG und § 2 Abs. 5 ZMediatAusbV prüfen wollen, ob er Fälle einer sog. Telefonmediation als Grundlage einer Einzelsupervision heranziehen kann. Bei praktisch tätigen Mediatoren wie auch bei Mediationsausbildern sollte im Regal also durchaus Platz für ein solches Buch sein.

Der Kommentar von Klowait/Gläßer ist im Online-Shop des Nomos-Verlages zum Preis von 98 € erhältlich.