Eines der Highlights des Dispute Resolution Day beim Centrum für Verhandlungen und Mediation (CVM, heute: MuCDR) an der Universität München im Jahr 2010 war Mediation Live – die Live-Vorführung einer Mediation unter der Leitung von Dr. Andreas Hacke. Dieses Video ist nun im Medienbereich dieser Seite sowie auf youtube verfügbar und kann für Zwecke der Mediationsausbildung frei genutzt werden.

Momentaufnahmen einer Mediation

Um den Verlauf einer Mediation und die Techniken eines Mediators darzustellen, greift der Mediator Dr. Andreas Hacke wichtige Teilszenen einer Mediation mit Momentaufnahmen heraus und demonstriert, wie ein Mediator hier das Verfahren führt. Während ein Mediationsverfahren in der Praxis durchaus einen oder mehrere Tage in Anspruch nehmen kann, zeigt Mediation Live innerhalb einer Stunde einzelne Situationen aus den fünf Phasen einer Mediation, in denen der Mediator den Parteien auf unterschiedlichste Art und Weise dabei hilft, zielführend zu verhandeln. Nach jeder Szene erläutert Dr. Hacke jeweils kurz, welche Mediationstechniken er mit welcher Zielrichtung eingesetzt hat.

Mediationsausbildung: Lernen am Beispiel

Der Blick in eine Live-Mediation ist zum einen für Beteiligte an einem Rechtsstreit hilfreich, wenn sie erwägen, ihren Konflikt im Rahmen eines Mediationsverfahrens zu lösen. Zum anderen ist es aber auch im Rahmen einer Mediationsausbildung wichtig, am wirklichkeitsnahen Beispiel zu lernen. Der Mitschnitt von Mediation Live vermittelt zukünftigen Mediatoren ein Bild davon, wie sie als Mediatoren in einem Rechtsstreit zielführend vermitteln können. Aufbauend darauf üben die Teilnehmer einer Mediationsausbildung in einer Vielzahl praxisnaher Simulationen, wie sie Mandanten in einer Mediation interessengerecht begleiten und wie sie selbst als Mediatoren erfolgreich vermitteln können.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat im November 2014 einen Referententwurf für ein neues Verbraucherstreitbeilegungsgesetz veröffentlicht (pdf). Mit diesem Gesetz will die Bundesregierung die Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (AS-Richtlinie) aus dem vergangenen Jahr umsetzen.

Verbraucherschlichtung als erste Anlaufstelle für Verbraucherstreitigkeiten

Im Zentrum des Gesetzentwurfs zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz steht die Tätigkeit so genannter Verbraucherschlichtungsstellen. Diese Einrichtungen sollen künftig insbesondere für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern systematisch verfügbar sein. Das Gesetz zielt vorrangig auf diejenigen Verbraucher, die nach Problemen beim Erwerb von Waren oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen gerne rechtlich gegen ein Unternehmen vorgehen würden, für die sich dies mit Blick auf den geringen Streitwert und die mit der Zuziehung eines Anwalts oder mit der Anrufung eines Gerichts verbundenen Kosten aber schlichtweg nicht lohnt. Hier soll zukünftig ein einfaches, meist kostenloses außergerichtliches Schlichtungsverfahren Abhilfe schaffen. Der Gesetzgeber hofft, dass Unternehmen erkennen, dass ein kundenorientiertes Beschwerdemanagement das Vertrauen der Verbraucher stärkt und den Konsum ankurbelt.

Rezeption des VSBG durch Unternehmen noch unklar

Mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz nach seinem nun vorgelegten Entwurf nimmt der Gesetzgeber die Unternehmer in die Pflicht: Sie können sich zwar grundsätzlich frei entscheiden, ob sie am außergerichtlichen Schlichtungssystem teilnehmen. Wenn sie sich allerdings für die Verbraucherschlichtung entscheiden, müssen sie den Löwenanteil der Verfahrenskosten tragen und ihre Kunden in ihren AGB und auf ihrer Homepage auf die zuständige Schlichtungsstelle aufmerksam machen. Können Sie einen Konflikt mit einem Verbraucher nicht bilateral beilegen, müssen sie ihn von sich aus in Textform darauf aufmerksam machen, dass er eine Schlichtungsstelle anrufen kann. Während sich aktuell insbesondere große Unternehmen an den bereits existierenden brancheninternen Schlichtungsprojekten beteiligen, erscheint ungewiss, inwieweit diese ihre schlichtungsfreundliche Einstellung aufrecht erhalten werden, wenn sie die Verbraucher mit der Nase auf das kostenlose Schlichtungsverfahren stoßen müssen. Kleine und mittlere Unternehmen sind heute kaum an Schlichtungsverfahren beteiligt, so dass auch hier die Prognose schwer fällt, inwieweit sie sich von der Schlichtung Vorteile versprechen werden.

Verbraucherschlichtung und Ziviljustiz als Komplementäre?

Sollten sich Unternehmer in großer Zahl für die Verbraucherschlichtung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz öffnen, könnte dies auch Folgen für die Bedeutung der Ziviljustiz haben. Zwar dürften es viele Verbraucher, die heute angesichts des mit einem Rechtsstreit verbundenen Aufwands den Kopf in den Sand stecken, zukünftig mit dem kostenlosen Schlichtungsverfahren versuchen. Diejenigen Verbraucher, die heute den Weg zur Justiz antreten, könnten davon aber durch die vom Verbraucherstreitbeilegungsgesetz initiierten Neuerungen abgebracht werden. Denn die Kostenfreiheit der Schlichtung ist ein starkes Argument, das viele Verbraucher beeindrucken wird. Sind sie dann im Schlichtungsverfahren nicht erfolgreich, werden sie aber kaum noch einen zweiten Versuch vor den staatlichen Gerichten wagen.

Weitere Beiträge von Horst Eidenmüller und Martin Engel finden sich in den Zeitschriften MMR (pdf), Anwaltsblatt (pdf), ZIP (zip-online), Ohio State Journal on Dispute Resolution (SSRN), in der Frankfurter Allgemeine Zeitung (pdf) sowie auf Legal Tribune Online.