Der zertifizierte Mediator kommt. Nachdem der Gesetzgeber den zertifizierten Mediator im Mediationsgesetz von Juli 2012 initiiert und seinen Einsatz im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz von 2016 bekräftigt hat, hat das Bundesjustizministerium nunmehr die endgültige Fassung der Rechtsverordnung zum zertifizierten Mediator (Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren, ZMediatAusbV) veröffentlicht (download auf den Seiten des BGBl).
Der zertifizierte Mediator: Voraussetzungen
Um die Bezeichnung als zertifizierter Mediator zu führen, muss man eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Diese werden in der nun ergangenen Rechtsverordnung einzeln aufgezählt. An erster Stelle muss der zertifizierte Mediator eine Ausbildung im Umfang von 120 Präsenzzeitstunden absolviert haben. Bestandteil der Ausbildung ist eine Einzelsupervision im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführte Mediation. Die bei der Ausbildung zu behandelnden Themen sind im Anhang der Rechtsverordnung detailliert aufgelistet. Weiterhin müssen zertifizierte Mediatoren in den zwei Jahren nach Abschluss ihrer Ausbildung vier Mediationen leiten und in Einzelsupervisionen nachbereiten. Schließlich regelt die Verordnung auch die Fortbildung des zertifizierten Mediators. Er muss alle vier Jahre Fortbildungen im Umfang von 40 Zeitstunden besuchen. Wer diese Bedingungen erfüllt, darf sich künftig als zertifizierter Mediator bzw. zertifizierte Mediatorin bezeichnen.
Der zertifizierte Mediator zertifiziert sich selbst
Das Bemerkenswerte an dieser Regelung: Gegen den Wunsch vieler Interessenverbände hat sich das Justizministerium entschlossen, keine zentrale Prüfstelle mit der Zertifizierung von Mediatoren zu beauftragen. Dahinter steht augenscheinlich das Bemühen, übermäßige Bürokratie zu vermeiden und Streit darum zu entgehen, wer als Mediator zu zertifizieren ist und wer darüber befinden darf. Es wird also bis auf Weiteres keine Institution geben, die Mediatoren akkreditiert, sondern der zertifizierte Mediator zertifiziert sich gewissermaßen selbst.
Ausbildung zum zertifizierten Mediator
Die nun geschaffene Zertifizierung tritt zum 1. September 2017 in Kraft. Es steht zu erwarten, dass vergleichsweise viele Institute nunmehr eine Ausbildung zum zertifizierten Mediator anbieten. Damit ist freilich noch nicht gesagt, dass sich deren Absolventen auch als zertifizierte Mediatoren bezeichnen dürfen. Nicht unwahrscheinlich ist, dass der erhebliche Supervisions- und Fortbildungsaufwand dazu führt, dass die Zahl der zertifizierten Mediatoren bis auf Weiteres überschaubar bleibt. Interessant ist schließlich auch § 6 ZMediatAusbV, wonach ausländische Ausbildungen im Umfang von mindestens 90 Zeitstunden ebenfalls zur Führung der Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ berechtigen. Womöglich könnte diese Regelung dazu führen, dass manche Ausbildung zum zertifizierten Mediator künftig im Ausland angeboten wird.