Seit inzwischen über fünf Jahren ist die gerichtsinterne Mediation als so genanntes Güterichterverfahren in § 278 Abs. 5 ZPO geregelt. Seit einigen Jahren erfasst das Statistische Bundesamt auch Zahlen zum Güterichterverfahren. Nach den Statistiken der Jahre 2014 und 2015 lässt sich auf Grundlage dieser Zahlen nunmehr auch die Güterichterstatistik 2016 (xlsx) erstellen.

Güterichterstatistik 2016: OLG Celle gewinnt 30 Flaschen Rotwein

Die Güterichterstatistik 2016 zeigt keine gravierenden Unterschiede zur Vorjahresbilanz. Wie schon im Vorjahr wurden auch 2016 1,2% der erledigten Fälle aus dem Streitverfahren ins Güterichterverfahren überwiesen. Bei Amtsgerichten sind es unverändert 1,0%, bei den Landgerichten weiterhin 1,9%. Die Erledigungsquote im Güterichterverfahren liegt im Schnitt stabil bei 50%. Dabei gibt es durchaus große Unterschiede zwischen den einzelnen OLG-Bezirken: Fälle, die ins Güterichterverfahren verwiesen wurden, erledigen sich in Bremen, Bamberg und München in ungefähr zwei von drei Fällen, während sich in Hessen nur gut einer von drei Fällen vor dem Güterichter abschließen lässt. Interessant ist auch der Ausgang des Niedersächsischen Wettbewerbs um 30 Flaschen Rotwein: Das Oberlandesgericht Celle hat mit weitem Abstand die Nase vorn und kann den Präsidenten des OLG Braunschweig nunmehr auf Lieferung in Anspruch nehmen.

Hintergrund: Stark sinkende Fallzahlen in der Ziviljustiz

Der Blick in die Justizstatistik offenbart auch bemerkenswerte Entwicklungen in der streitigen Ziviljustiz. Die Fallzahlen dort waren seit Beginn des 21. Jahrhunderts pro Jahr um etwa 2% gesunken. Einzelne Gerichte meldeten im Frühjahr 2017 bereits eine deutliche Verschärfung des Prozessschwunds. Diese Entwicklung lässt sich nun auch auf Bundesebene überaus deutlich beobachten: Die Zahl der erledigten Verfahren schnellte 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 7%, bei den Amtsgerichten sogar um 9% nach unten. Auch die Zahl der Güterichterverfahren nahm im selben Maße ab. Offenbar werden die Fälle aber gleichzeitig komplexer, denn zumindest an einigen Gerichten sind trotz des Prozessschwunds erhebliche Überlastungsphänomene zu beobachten. So terminiert etwa das Landgericht Cottbus aktuell Verhandlungstermine erst für Sommer 2019 und weist dabei unmissverständlich auf eine übermäßige Arbeitsbelastung hin:

„Ein früherer Termin kommt leider nicht in Betracht. Die […] Zivilkammer ist austerminiert bis kurz vor dem nun bestimmten Termin. Die Kammer ist überlastet. Der derzeitige Aktenbestand liegt seit Jahren bei über 600 Sachen, seit Ende 2016 bei über 700 Sachen. Eine Entlastung der Kammer durch andere Kammern ist für 2017 in der Weise beschlossen, dass die anderen Zivilkammern der […] Zivilkammer genau 40 Sachen abnehmen. … Von Sachstandsanfragen und der Bitte um Vorverlegung des Termins bitte ich abzusehen.“

Rechtsanwälte: Pflicht zur Verfahrenswahlberatung

Welche Folgen die Personalengpässe der Ziviljustiz für das Vertrauen in den Rechtsstaat haben, ist gegenwärtig kaum absehbar. Für Rechtsanwälte resultiert aus dieser Sachlage jedenfalls eine umso dringlichere Pflicht, mit ihren Mandanten noch vor der Klageerhebung das Für und Wider von Alternativen zum Gerichtsverfahren eingehend zu erörtern. Eine außergerichtliche Mediation lässt sich häufig mit einem Vorlauf von wenigen Wochen terminieren und dann binnen weniger Tage abschließen.

Die ausführliche Güterichterstatistik 2016 steht hier zum kostenlosen Download (xlsx) zur Verfügung. Grundlage für die Statistik ist die Zahl aller im jeweiligen Jahr vor den Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten erledigten Zivilverfahren.