Rechtsanwalt Dr. Andreas Hacke leitet am 14. April 2016 für den Kölner Verlag Dr. Otto Schmidt einen Workshop zum Konfliktmanagement im Wirtschaftsrecht. Der Kurs richtet sich an Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, weiterhin auch an leitende Mitarbeiter aus Rechts- und Steuerabteilungen sowie an Mediatoren. Die Veranstaltung findet im Leonardo Royal Hotel in Düsseldorf statt.

Praxisnahe Tipps für Konfliktmanagement im Wirtschaftsrecht

Das Seminar beleuchtet eine Reihe unterschiedlicher Themen rund um das Konfliktmanagement im Wirtschaftsrecht. Die Teilnehmer identifizieren typische Konfliktsituationen im Handels- und Gesellschaftsrecht, beschäftigen sich mit der Rolle von Rechtsanwälten im Konflikt und erörtern Ursachen und häufig vorkommende Dynamiken in wirtschaftsrechtlichen Fallgestaltungen. Sodann liegt ein Schwerpunkt auf der Herausarbeitung der wirtschaftlichen Interessen der Betroffenen wie auch auf einer systematischen Quantifizierung rechtlicher Chancen und Risiken mit Hilfe von Prozessrisikoanalysen. Weiterhin geht das Seminar auf verschiedene Optionen beim Konfliktmanagement im Wirtschaftsrecht ein (insb. Verhandlungsmanagement, Wirtschaftsmediation, Schlichtung, Schiedsverfahren und staatliches Gerichtsverfahren). Schließlich behandelt der Workshop auch die Einbindung von Konfliktlösungs-Institutionen und die Nutzung ihrer Verfahrensordnung.

Weitere Informationen sowie eine Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden sich auf den Seiten des Verlags Dr. Otto Schmidt.

Die Anfang November 2015 veröffentlichte Ausschreibung des Bundesjustizministeriums für ein Forschungsvorhaben zur Evaluierung des Mediationsgesetzes birgt einen interessanten Fingerzeig zum zertifizierten Mediator. (Ein Update zu diesem Artikel findet sich am Ende der Seite.)

Zertifizierter Mediator: Bisheriger Planungsstand

Nachdem das BMJV Anfang 2014 einen Entwurf für eine Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) veröffentlicht hatte, folgte ein differenziertes Echo der Fachwelt zur Frage, welche Anforderungen an eine Ausbildung zum zertifizierten Mediator zu stellen seien. Der Verordnungsentwurf wurde dann aber zunächst nicht weiter überarbeitet, weil sich das Justizministerium vorrangig mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) beschäftigte. Das VSBG wird nach gegenwärtiger Planung im Frühjahr 2016 in Kraft treten. Damit wäre eigentlich wieder die Verordnung zum zertifizierten Mediator „an der Reihe“.

Zertifizierter Mediator: Verordnung womöglich erst nach der Evaluation des Mediationsgesetzes

Eine weitere Verzögerung der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren könnte sich nun aber kurioserweise aus dem Mediationsgesetz selbst ergeben. Das Mediationsgesetz ermächtigt zwar das Justizministerium in § 6 zum Erlass einer solchen Verordnung. Es legt aber in § 8 Abs. 1 auch fest, dass die Bundesregierung dem Bundestag bis Mitte 2017 über die Auswirkungen des Mediationsgesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland und über die Situation der Aus- und Fortbildung von Mediatoren berichten muss. Ganz konkret soll dieser Bericht dazu Stellung nehmen, ob aus Gründen der Qualitätssicherung oder des Verbraucherschutzes eine weitere Regulierung der Aus- und Fortbildung von Mediatoren angezeigt ist. Diesen Evaluationsbericht hat das Justizministerium nun ausgeschrieben (pdf); er soll Anfang 2017 vorliegen. Viel spricht dafür, dass das Ministerium die Ergebnisse dieses Berichtes abwartet und erst danach entscheidet, ob und in welcher Form er die Ausbildung zum zertifizierten Mediator regulieren will. Dann wäre die Ausbildungsverordnung erst am Ende der 18. Legislaturperiode, womöglich auch erst in der 19. Legislaturperiode zu erwarten.

Update September 2016: Im April 2016 ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat dabei sehr spontan eine Regelung zum zertifizierten Mediator in § 6 Abs. 2 S. 2 VSBG aufgenommen. Um diese Regelung auszufüllen, hat das Justizministerium den Erlass der Zertifizierungs-Verordnung beschleunigt. Die Verordnung wurde am 31. August 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Weitere Details auf unserer Informationsseite zum zertifizierten Mediator.

Die US-amerikanische Streitbeilegungs-Institution JAMS hat im April 2015 unter ihren assoziierten Mediatoren, Schlichtern und Schiedsrichtern eine Umfrage zur Bedeutung von Einzelgesprächen (sog. Caucus) in der Mediation durchgeführt. Die Rückmeldung der über 200 Umfrageteilnehmer unterstreicht einmal mehr die große, teilweise sogar wachsende Bedeutung des Caucussing in der Mediation US-amerikanischer Prägung.

Einzelgespräche: Erhebliches Ost-West-Gefälle

Die Umfrage offenbart, dass viele Mediatoren in den USA zu Beginn ihrer Tätigkeit großen Wert auf gemeinsame Mediationssitzungen legen, später aber überwiegend Shuttle-Mediationen ohne ein Verhandlungsplenum durchführen, in denen der Mediator ausschließlich zwischen den Parteien hin- und herpendelt. 80% der Befragten führten die Mediationsparteien zu Beginn ihrer Mediationstätigkeit noch zu gemeinsamen Sitzungen zusammen. Heute allerdings mediiert weniger als die Hälfte der US-Mediatoren (45%) überhaupt noch regelmäßig im Plenum. Vergleichsweise verbreitet sind gemeinsame Verhandlungen noch an der Ostküste, wo 70% der Befragten angaben, diese Mediationsform zu nutzen. Im südlichen Kalifornien hingegen, der Heimat der Organisation JAMS, sind es nur ganze 23%.

Einzelgespräche in Europa abhängig vom Einzelfall

Das inneramerikanische Ost-West-Gefälle der Mediationsstile setzt sich in Europa fort. Hier findet sich gleichsam der Gegenentwurf zur Mediation kalifornischer Prägung. Während sich die Parteien einer Mediation am Sitz der JAMS in San Jose häufig gar nicht sehen, geschieht es bei europäischen Mediatoren nur selten, dass sie das Plenum verlassen und in Einzelgespräche ausweichen. Der caucusbasierte Mediationsstil nimmt für sich in Anspruch, dem häufig von Anwälten geäußerten Wunsch nach einer bloßen Vermittlung zwischen den geäußerten Positionen Rechnung zu tragen. Demgegenüber wurzelt das europäische Modell in der Überzeugung, dass wertschöpfende Lösungen nur auf Basis einer sorgfältigen Interessenerforschung zustande kommen können und damit gegenseitiges Verständnis notwendig voraussetzen.

Ein ausführlicher Bericht über die Studie zum Einsatz von Einzelgesprächen findet sich in englischer Sprache online auf den Seiten der JAMS.