Ein Beitrag von Horst Eidenmüller und Andreas Hacke im Oxford Business Law Blog beleuchtet die Bedeutung von Sach-, Beziehungs- und Verfahrensebene in Verhandlungen. Der Artikel ist auf den Seiten der Oxford University kostenfrei online abrufbar.
Der Roland Rechtsreport 2017 gibt Aufschluss über die Einstellungen der deutschen Bevölkerung zur staatlichen Justiz sowie zum außergerichtlichen Mediationsverfahren. Grundlage des Reports ist eine repräsentative Befragung von knapp 1.500 Bürgern aus Oktober 2016. Der Roland Rechtsreport 2017 bestätigt eine Reihe von Entwicklungen, die sich bereits im Rechtsreport 2015 und 2016 angedeutet haben. Neu ist vor allem eine Gegenüberstellung der jüngsten Entwicklungen mit Vergleichszahlen aus dem Jahre 2010.
Roland Rechtsreport 2017 offenbart kritische Haltung zur Justiz
Der Roland Rechtsreport 2017 zeigt: Namentlich das Image der Justiz hat sich in den letzten Jahren nicht positiv entwickelt. Heute sagen 80% der Befragten, die Verfahren vor staatlichen Gerichten dauerten zu lange. 2010 lag dieser Wert noch bei 74%. 2010 waren drei von fünf Befragten der Auffassung, die Gerichte seien überlastet. Heute geben tatsächlich schon knapp drei Viertel der Befragten diese Antwort. Das ist vor allem deswegen interessant, weil die Fallzahlen vor deutschen Zivilgerichten seit vielen Jahren merklich abnehmen und weil deutsche Gerichte im internationalen Vergleich ausgesprochen zügig arbeiten. Ein weiterer Aspekt, der aufhorchen lässt: Nur noch 23% der Befragten (gegenüber 29% in 2010) sind der Auffassung, dass man sich bei deutschen Gerichten darauf verlassen kann, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Eigene Gerichtserfahrung verschlechtert dieses Bild noch. Sie verstärkt die Wahrnehmung, die Rechtsprechung sei uneinheitlich und sehr von den Anwälten beider Parteien abhängig.
Bekanntheit der Mediation wächst weiter
Wie sieht es angesichts dieser Justizskepsis mit der Wahrnehmung außergerichtlicher Verfahren wie der Mediation aus? Der Anteil derer, die mit dem Begriff Mediation etwas anfangen können, wächst auf hohem Niveau. Aktuell sagen 69% der Befragten, sie hätten von der Mediation schon einmal gehört. Selbst an einem Mediationsverfahren beteiligt waren freilich noch nicht viele: Während ein knappes Viertel der Befragten von eigenen Gerichtserfahrungen berichteten, hatten 4% der Befragten nach eigenen Angaben schon einmal an einer Mediation teilgenommen. Diese Zahl wirkt auf den ersten Blick klein. Auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet müsste man freilich immer noch von einer hohen fünfstelligen Anzahl von Mediationsverfahren pro Jahr ausgehen. Diese Größenordnung ist vor allem dann erklärbar, wenn man die sogenannte Telefonmediation der Rechtsschutzversicherer in die Berechnung mit einbezieht (zur aktuellen Diskussion um die Grenzen des Mediationsbegriffs siehe den Blogpost „Was ist eine Mediation?„).
Der Roland Rechtsreport steht auf den Seiten der Roland Rechtsschutzversicherung als pdf zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Am 28. April 2017 findet an der Ludwig-Maximilians-Universität München der Munich Dispute Resolution Day statt. Unter dem Thema „Streitbeilegung 4.0 – Verfahrensgrenzen überwinden?“ diskutieren Wissenschaftler und Praktiker, was verschiedene Verfahren der alternativen Streitbeilegung voneinander lernen können. Die Organisation liegt beim Munich Center for Dispute Resolution (MuCDR) und dessen Direktorin Professor Dr. Beate Gsell. Als Kooperationspartner fungieren die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) und das Vienna International Arbitration Centre (VIAC). Das Programm der Tagung ist als pdf-Flyer online verfügbar.