Der Round Table Mediation und Konfliktmanagement der deutschen Wirtschaft hat vor kurzem einen Conflict Management Codex vorgestellt (download pdf). Unternehmen können diesen Codex anerkennen, indem sie einen sog. ADR Corporate Pledge unterzeichnen. Was hat es damit auf sich?
Conflict Management Codex als Credo des außergerichtlichen Konfliktmanagements
Der Conflict Management Codex ist eine Art Credo der außergerichtlichen Streitbeilegung. Unternehmen, die den Codex anerkennen, bekennen sich zu einem differenzierten und lösungsorientierten Konfliktmanagement. Sie erklären, mit ihren Vertragspartnern im Streitfall konstruktiv zu überlegen, welche Möglichkeiten außergerichtlicher Streitbeilegung sie im konkreten Fall nutzen könnten. Dies geschieht in dem Wissen, dass sämtliche Möglichkeiten gerichtlicher Streitentscheidung für den Fall möglich bleiben, dass man sich nicht anderweitig einigen kann.
Anerkennung durch Unterzeichnung eines ADR Corporate Pledge
Während im Grundsatz auch denkbar wäre, den Conflict Management Codex unmittelbar zu unterzeichnen, soll die Anerkennung des Codex über einen sog. Corporate Pledge (deutsch: Selbstverpflichtung eines Unternehmens) erfolgen. Wichtig ist, dass dieser Pledge nicht erst im Konfliktfalle, sondern unabhängig davon als Bekenntnis zu einer grundsätzlich ADR-freundlichen Unternehmenspolitik unterzeichnet wird. Vor diesem Hintergrund bemühen sich die Initiatoren des Round Table aktuell darum, möglichst viele namhafte Unternehmen als Unterzeichner des Pledges zu gewinnen.
CPR Pledge als Vorbild
Vorbild für den Conflict Management Codex und den Corporate Pledge des Round Table sind die Pledges des International Institute for Conflict Prevention & Resolution (CPR). Das CPR hat bereits seit vielen Jahren eine ganze Reihe solcher Pledges eingeführt. Seither haben über 4.000 Unternehmen und Anwaltssozietäten den zentralen CPR Pledge unterzeichnet. Was zunächst keine unmittelbaren Folgen hat, kann im Konfliktfall eine erhebliche Bedeutung entfalten. Der Pledge ermutigt nicht nur die Rechtsabteilung des eigenen Unternehmens, sondern auch die Vertragspartner, im Streitfall einen Vorstoß in Richtung von Mediation oder anderer ADR-Verfahren zu wagen. Sollte auch der deutsche Pledge in der Praxis Anklang finden, dürfte das durchaus zu einer vermehrten Nutzung der Mediation führen.