Online-Streitbeilegung

UNCITRAL-Empfehlungen zur Online-Streitbeilegung

Nach jahrelangen Vorbereitungen hat die UN-Kommission für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) nunmehr ein Arbeitsergebnis für die Online-Streitbeilegung vorgelegt. Lange hatte die Kommission über die Veröffentlichung konkreter Verfahrensregeln nachgedacht. Jetzt beschränkt sie sich aber doch auf eine Reihe von bloßen Empfehlungen.

Online-Streitbeilegung gewinnt an Bedeutung

Die Online-Streitbeilegung hat in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Pioniere im Bereich der Online-Streitbeilegung waren schon vor 20 Jahren die US-amerikanischen Unternehmen eBay und PayPal. Deren Kunden konnten bei Problemen mit der Vertragsabwicklung einen so genannten „Fall“ eröffnen. Daraufhin wurde ein Gremium aus erfahrenen Plattformnutzern eingeschaltet, das einen Lösungsvorschlag abstimmte. Inzwischen wurde die dem Streitbeilegungsmechanismus zugrunde liegende Technologie in das externe Unternehmen Modria ausgegliedert. Sie war Vorbild für die im Jahr 2013 ergangene EU-Verordnung zur Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (sog. ODR-Verordnung). Mit dieser Verordnung legte die EU die Grundlage für eine Online-Streitbeilegungs-Plattform, die seit Anfang 2016 in Betrieb ist.

UNCITRAL bisher vor allem im Schiedsverfahrensrecht ausgewiesen

Die UNCITRAL hatte ihrerseits bereits vor mehreren Jahren eine Arbeitsgruppe geschaffen, die Regelungsvorschläge zur Online-Streitbeilegung erarbeiten sollte. Bisher war die UNCITRAL vor allem im Bereich des Schiedsverfahrensrechts tätig – so etwa mit der so genannten New York Convention aus dem Jahr 1958, dem Modellgesetz zur internationalen Handelsschiedsbarkeit von 1985/2006 sowie den 2013 verabschiedeten Transparenzregeln für Investitionsschiedsverfahren. Nunmehr richtet die Kommission ihr Augenmerk auch auf andere Verfahrensformen. Dabei konzentriert sie sich im Unterschied zur ODR-Verordnung der Europäischen Union nicht nur auf Verbraucherkonflikte, sondern nimmt auch andere geringwertige Streitigkeiten in den Blick.

UNCITRAL-Empfehlungen mit einem Eskalationsmechanismus

Die nun veröffentlichten Empfehlungen zur Online-Streitbeilegung setzen bewusst eine niedrige Schwelle. In einem ersten Schritt sollen die Streitparteien eine Verhandlungslösung anstreben. In einem zweiten Schritt kann eine neutrale Instanz einen Schlichtungsvorschlag äußern. Erst in einem dritten Schritt kann ein Online-Schiedsrichter hinzugezogen werden, der den Streit verbindlich entscheidet. Dieser Eskalationsmechanismus sucht eine frühe Polarisierung des Konflikts zu vermeiden, bemüht sich aber gleichzeitig um einen verbindlichen Abschluss des Verfahrens. Insbesondere für EU-Staaten dürften die UNCITRAL-Empfehlungen bis auf Weiteres eine überschaubare Bedeutung haben, weil es erhebliche Überschneidungen mit den EU-Rechtsakten zur Verbraucherstreitbeilegung gibt. Als weltweiter Referenzrahmen für die Online-Streitbeilegung könnten die Empfehlungen mittelfristig allerdings durchaus eine erhebliche Wirkung entfalten.

Die Empfehlungen zur Online-Streitbeilegung sind auf den Seiten der UNCITRAL als pdf frei abrufbar.