Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator
  • News
  • Konzept
  • Köpfe
  • Konditionen
  • Anmeldung
  • Kontakt
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
  • Link zu X
  • Link zu LinkedIn

Schlagwortarchiv für: Aussageverweigerungsrecht

Thema Vertraulichkeit: Güterichterin als Zeugin zum Vergleichsinhalt?

Allgemein

Die Mediatorin oder Güterichterin als Zeugin über den Gegenstand der Vergleichsverhandlungen? Das klingt nach einer reichlich akademischen Materie. In der Praxis kommt es aber durchaus vor – und stellt die Beteiligten gehörig auf die Probe. Worum geht es genau?

Ein Fall aus der Praxis

Ein Beispiel: Im Rahmen eines Güterichterverfahrens gelingt es der Güterichterin, die Parteien durch die Anwendung mediativer Methoden zu einem Vergleich zu lotsen. Im verfahrensrechtlichen Sinne handelt es sich um einen Prozessvergleich. Darin verpflichtet sich die beklagte Gesellschafterin dazu, ihre Zustimmung zum Start eines bestimmten Projekts zu erteilen. Als die Klägerin dies wenig später von der Beklagten einfordert, will diese von der Einigung nichts mehr wissen. Daraufhin leitet die Klägerin das Vollstreckungsverfahren ein. Dagegen wehrt sich die Beklagte mit dem Einwand, die im Vergleich vorgesehene Zustimmung sei ganz anders zu verstehen gewesen. Das könne die im Ausgangsverfahren tätige Güterichterin auch bestätigen. Die Güterichterin und die ihr vorgesetzte Gerichtspräsidentin fragen sich nun, ob erstere über den Inhalt der Güteverhandlung Zeugnis ablegen darf.

Wie öffentlich ist das Güterichterverfahren?

Wer sich einmal mit dem Recht der Mediation beschäftigt hat, denkt hier zunächst an § 4 MediationsG. Danach hat eine Mediatorin im Grundsatz Verschwiegenheit zu bewahren über das, was sie im Rahmen der Mediation gehört hat. Die Crux daran: Bei der richterlichen Mediation alias Güterichterverfahren nach § 278 Abs. 5 ZPO handelt es sich nicht um eine Mediation im Rechtssinne. Das Mediationsgesetz findet daher keine Anwendung. Im Gegenteil: Das Güterichterverfahren ist Teil eines Zivilprozesses, der nach § 169 GVG grundsätzlich unter den Augen der Öffentlichkeit stattfindet. Auch hier muss man aber näher hinsehen: Die Öffentlichkeit schaut nur in der Verhandlung vor dem erkennenden Gericht zu. Die Güterichterin ist aber gerade nicht die im Rechtssinne erkennende Streitrichterin, das Güterichterverfahren ist also nicht-öffentlich. Ist das Grund genug, von der Güterichterin Stillschweigen zu verlangen?

Sichere Aussageverweigerung nur mit Parteivereinbarung

Um die Güterichterin von ihrer Aussage abzuhalten, gibt es drei Möglichkeiten, die nicht gleichermaßen hieb- und stichfest sind:

  1. In Betracht kommt das Recht zur Zeugnisverweigerung aus persönlichen Gründen nach § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO. Dieser Weg ist aber heikel, weil sich die Juristen streiten, ob man den Inhalt einer Güteverhandlung als Tatsachen einordnen kann, deren Geheimhaltung durch ihre Natur geboten ist. Selbst wenn man das so sieht, ist ein Recht zur Zeugnisverweigerung noch keine Pflicht, man ist insofern darauf angewiesen, dass die Güterichterin nicht aussagen möchte.
  2. Die zweite Möglichkeit, eine Aussage der Güterichterin zu verhindern, ist die Berufung auf deren Amtsverschwiegenheit nach § 376 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 67 Abs. 3 BBG. Allerdings kann die Gerichtspräsidentin die Güterichterin hiervon entbinden, insofern sind die Parteien von deren Entscheidung abhängig.
  3. Der dritte und sicherste Weg , eine Aussage zu verhindern, liegt darin, dass die Parteien bereits vor Beginn des Güterichterverfahrens vereinbaren, die Güterichterin in einem etwaigen Folgeprozess nicht als Zeugin zu benennen. Dieser sog. Prozessvertrag ist dann im Folgeprozess bindend. Ein Beweisangebot, das die Güterichterin als Zeugin benennt, darf dann von Vornherein keine Beachtung finden.

Das Fazit für die anwaltliche Begleitung im Güterichterverfahren lautet also: Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, muss schon vor Beginn des Güterichterverfahrens bei der Gestaltung der Mediationsvereinbarung aufpassen!

13. Februar 2020/von Martin Fries
https://mediatorenausbildung.org/wp-content/uploads/Aussageverweigerung.jpg 934 976 Martin Fries https://mediatorenausbildung.org/wp-content/uploads/mediationsausbildung-1030x322.jpg Martin Fries2020-02-13 11:49:562020-02-13 11:51:19Thema Vertraulichkeit: Güterichterin als Zeugin zum Vergleichsinhalt?
Search Search

Neueste Beiträge

  • Juni 2026: Fortbildung zu Theorie und Praxis der rationalen Entscheidung mit Horst Eidenmüller
  • Universitäten und Big AI: Wer zahlt wen?
  • Erst Mediator, dann Anwalt? Keine gute Idee…
  • Sehenswert: Friedemann Schulz von Thun über die Geheimnisse guter Kommunikation
  • September 2025: 2-Tages-Fortbildung zu Verhandlungen und Mediation

Archiv

  • Februar 2026
  • Dezember 2025
  • Oktober 2025
  • September 2025
  • März 2025
  • Februar 2025
  • Dezember 2024
  • November 2024
  • Oktober 2024
  • Mai 2024
  • März 2024
  • Januar 2024
  • Juli 2023
  • März 2023
  • Januar 2023
  • Dezember 2022
  • Mai 2022
  • März 2022
  • Dezember 2021
  • September 2021
  • Mai 2021
  • April 2021
  • Februar 2021
  • Januar 2021
  • November 2020
  • Oktober 2020
  • August 2020
  • Juni 2020
  • Mai 2020
  • Februar 2020
  • Oktober 2019
  • September 2019
  • Juni 2019
  • April 2019
  • März 2019
  • Dezember 2018
  • November 2018
  • September 2018
  • August 2018
  • Mai 2018
  • März 2018
  • Februar 2018
  • Januar 2018
  • Dezember 2017
  • November 2017
  • Oktober 2017
  • September 2017
  • August 2017
  • Juli 2017
  • Juni 2017
  • Mai 2017
  • April 2017
  • März 2017
  • Februar 2017
  • Januar 2017
  • Dezember 2016
  • November 2016
  • Oktober 2016
  • September 2016
  • August 2016
  • Juli 2016
  • Juni 2016
  • Mai 2016
  • April 2016
  • Februar 2016
  • Januar 2016
  • Dezember 2015
  • November 2015
  • September 2015
  • August 2015
  • Juni 2015
  • Mai 2015
  • April 2015
  • März 2015
  • Februar 2015
  • Januar 2015
  • Dezember 2014
  • November 2014
  • Oktober 2014
© Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator – FAQ – Referendare – Datenschutz – Impressum
  • Link zu X
  • Link zu LinkedIn
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

Diese Seite verwendet Cookies. Bitte nutzen Sie diese Seite nur, wenn Sie damit einverstanden sind.

Verstanden××

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Einstellungen akzeptierenVerberge nur die Benachrichtigung