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Mitte Oktober 2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (pdf) vorgelegt. Zentraler Bestandteil der ab 2021 vorgesehenen neuen Regeln ist ein früh ansetzendes Sanierungsverfahren. Schon bevor ein Unternehmen insolvenzreif wird, soll den Geschäftsführern ein niedrigschwelliger Weg offen stehen, um die Krise abzuwenden. Dabei können professionelle Dritte helfen, und hier steht neben der Restrukturierungsbeauftragten vor allem der sog. Sanierungsmoderator im Rampenlicht. Eine perfekte Rolle für Mediatoren?

Sanierungsmoderator als Zentralfigur der Krisenbewältigung

Was ist ein Sanierungsmoderator? Die Antwort dazu soll sich künftig in den §§ 100 bis 106 des neuen Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRuG) finden. § 100 StaRUG lautet:

Auf Antrag eines restrukturierungsfähigen Schuldners bestellt das Gericht eine geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person zum Sanierungsmoderator.

Über die Aufgaben einer Sanierungsmoderatorin sagt § 102 StaRUG-E:

Der Sanierungsmoderator vermittelt zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern bei der Herbeiführung einer Lösung zur Überwindung der wirtschaftlichen oder finan- ziellen Schwierigkeiten. Der Schuldner gewährt dem Moderator Einblick in seine Bücher und Geschäftsunterlagen und erteilt ihm die angeforderten zweckmäßigen Auskünfte. Der Sanierungsmoderator erstattet dem Gericht über den Fortgang der Sanierungsmoderation monatlich schriftlich Bericht.

Ziel der Tätigkeit eines Sanierungsmoderators ist die Vermittlung eines Sanierungsvergleichs nach § 103 StaRUG-E. Das Sanierungsgericht überwacht den Sanierungsmoderator und prüft und bestätigt den Sanierungsvergleich. Ein Sanierungsmoderator handelt also nicht im kontrollfreien Raum und genießt doch auch einen gewissen Gestaltungsspielraum, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die Gläubiger ihre Interessen auch selbst im Blick haben.

Mediatoren als Sanierungsmoderatoren?

Wer eignet sich mit Blick auf seine Fachkenntnisse und Fähigkeiten in besonderer Weise für das Amt eines Sanierungsmoderators? Die Rolle verlangt im Grunde zweierlei: Zum einen muss ein Sanierungsmoderator über profunde Kenntnisse des Insolvenzrechts und der Insolvenzpraxis verfügen. Zum anderen muss er das Handwerkszeug einer Mediatorin bzw. eines Mediators mitbringen. Diese spezifischen Anforderungen lassen erwarten, dass Insolvenzverwalter künftig noch mehr Wert auf das praxisorientierte Training ihrer Vermittlungsfähigkeiten legen werden. Bereits heute sind Insolvenzrechtspraktiker regelmäßig als Mediatoren tätig; dieser Trend dürfte sich mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts noch einmal deutlich verstärken.