Zertifizierter Mediator erst 2017?
Die Anfang November 2015 veröffentlichte Ausschreibung des Bundesjustizministeriums für ein Forschungsvorhaben zur Evaluierung des Mediationsgesetzes birgt einen interessanten Fingerzeig zum zertifizierten Mediator. (Ein Update zu diesem Artikel findet sich am Ende der Seite.)
Zertifizierter Mediator: Bisheriger Planungsstand
Nachdem das BMJV Anfang 2014 einen Entwurf für eine Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) veröffentlicht hatte, folgte ein differenziertes Echo der Fachwelt zur Frage, welche Anforderungen an eine Ausbildung zum zertifizierten Mediator zu stellen seien. Der Verordnungsentwurf wurde dann aber zunächst nicht weiter überarbeitet, weil sich das Justizministerium vorrangig mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) beschäftigte. Das VSBG wird nach gegenwärtiger Planung im Frühjahr 2016 in Kraft treten. Damit wäre eigentlich wieder die Verordnung zum zertifizierten Mediator „an der Reihe“.
Zertifizierter Mediator: Verordnung womöglich erst nach der Evaluation des Mediationsgesetzes
Eine weitere Verzögerung der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren könnte sich nun aber kurioserweise aus dem Mediationsgesetz selbst ergeben. Das Mediationsgesetz ermächtigt zwar das Justizministerium in § 6 zum Erlass einer solchen Verordnung. Es legt aber in § 8 Abs. 1 auch fest, dass die Bundesregierung dem Bundestag bis Mitte 2017 über die Auswirkungen des Mediationsgesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland und über die Situation der Aus- und Fortbildung von Mediatoren berichten muss. Ganz konkret soll dieser Bericht dazu Stellung nehmen, ob aus Gründen der Qualitätssicherung oder des Verbraucherschutzes eine weitere Regulierung der Aus- und Fortbildung von Mediatoren angezeigt ist. Diesen Evaluationsbericht hat das Justizministerium nun ausgeschrieben (pdf); er soll Anfang 2017 vorliegen. Viel spricht dafür, dass das Ministerium die Ergebnisse dieses Berichtes abwartet und erst danach entscheidet, ob und in welcher Form er die Ausbildung zum zertifizierten Mediator regulieren will. Dann wäre die Ausbildungsverordnung erst am Ende der 18. Legislaturperiode, womöglich auch erst in der 19. Legislaturperiode zu erwarten.
Update September 2016: Im April 2016 ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat dabei sehr spontan eine Regelung zum zertifizierten Mediator in § 6 Abs. 2 S. 2 VSBG aufgenommen. Um diese Regelung auszufüllen, hat das Justizministerium den Erlass der Zertifizierungs-Verordnung beschleunigt. Die Verordnung wurde am 31. August 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Weitere Details auf unserer Informationsseite zum zertifizierten Mediator.