Roland Rechtsreport 2015

Roland Rechtsreport 2015 veröffentlicht

Das Institut für Demoskopie Allensbach (IfD) hat gemeinsam mit der ROLAND Rechtsschutzversicherung den seit 2010 jährlich veröffentlichten Roland Rechtsreport 2015 publiziert. Auf Basis einer repräsentativen Befragung von 1.505 Personen aus der deutschen Wohnbevölkerung ab 16 Jahren untersucht die Studie unter anderem die Einstellung der deutschen Bevölkerung zum Rechtssystem in Deutschland und zur Mediation. Die Datengrundlage stammt aus November 2014.

Mediation wird immer bekannter

Seit der erstmaligen Veröffentlichung des Rechtsreports im Jahr 2010 ist die Mediation immer bekannter geworden: Während 2010 57% der Befragten angaben, von der Möglichkeit einer Mediation zur Beilegung einer rechtlichen Auseinandersetzung schon einmal gehört zu haben, stieg diese Quote in den folgenden Jahren fast kontinuierlich an und liegt im Roland Rechtsreport 2015 nun bei 68%. Damit ist die Mediation nun erstmalig bei mehr als zwei Dritteln der Bevölkerung bekannt. Dabei gilt: Je höher die Schuldbildung, desto wahrscheinlicher, dass jemand bereits von der Mediation gehört hat. Unter Personen mit höherer Schuldbildung etwa ist das Mediationsverfahren bereits 84% der Bevölkerung bekannt. Aus Sicht von praktisch tätigen Mediatoren verlagert sich damit die Frage zusehends dahin, wie sich diese abstrakte Bekanntheit in eine vermehrte Anwendung des Mediationsverfahrens ummünzen lässt.

Erfolgschancen der Mediation

Bei der Frage nach den Erfolgschancen einer Mediation bleibt das Stimmungsbild in der Bevölkerung uneinheitlich. Der Roland Rechtsreport 2015 zeigt, dass – wie auch in den vergangenen Jahren – fast die Hälfte der Befragten der Auffassung ist, mit der Mediation könne man viele rechtliche Streitigkeiten beilegen. Bei denjenigen, die zuvor bereits von der Mediation gehört hatten, liegt diese Quote kontinuierlich etwas oberhalb von 50%. Freilich wird nicht jeder, der die Mediation kennt und von ihren Erfolgschancen überzeugt ist, im konkreten Konfliktfall auch das Mediationsverfahren wählen, statt etwa zu Gericht zu gehen. Das liegt insbesondere daran, dass konfliktbedingte Emotionen häufig die Wahrnehmung der Betroffenen verzerren und eine konsensuale Streitbeilegung unrealistisch erscheinen lassen. Gleichzeitig erkennt eine wachsende Zahl von Unternehmen und individuellen Streitparteien, dass der Nutzen der außergerichtlichen Konfliktlösung mit Blick auf die Interessen der Betroffenen wie auch auf ihre hohe Erfolgsquote in aller Regel den Aufwand eines Mediationsversuchs rechtfertigt. Viele Unternehmen integrieren heute schon systematisch Mediationsklauseln in ihre Verträge, um im Streitfall sogleich auf das konsensuale Gleis gelenkt zu werden.

Der Roland Rechtsreport 2015 ist auf den Seiten der Roland Rechtsschutzversicherung kostenfrei als pdf zum Download verfügbar.