In einem Beitrag für die aktuelle Zeitschrift für Schiedsverfahren (SchiedsVZ 2014, 265-274) setzt sich der Frankfurter Rechtsanwalt Professor Dr. Jörg Risse kritisch mit Stimmen aus der Presse auseinander, die in der Nutzung von Schiedsverfahren zur Lösung von Wirtschaftskonflikten eine Abkehr vom Rechtsstaat sehen. So hatten etwa die Wirtschaftswoche, die ZEIT und die Frankfurter Rundschau Beiträge veröffentlicht, die insbesondere die internationale Investitionsschiedsbarkeit in ein fragwürdiges Licht rückten. Risse nennt diese Kritik populistisch und verweist darauf, dass sich die Seriosität des Schiedsverfahrens durch harte Fakten belegen lasse. Arbitration-Bashing sei unberechtigt und müsse gerade unter Schiedsrechtlern entschiedenen Widerspruch finden.

Risse: Schiedsverfahren sichern Investorenrechte

Kumulationspunkt der neueren Kritik an der Schiedsgerichtsbarkeit ist der Fall Vattenfall AB gegen die Bundesrepublik Deutschland, in dem das schwedische Energieunternehmen Vattenfall 4,7 Mrd. € Entschädigung wegen der verfrühten Stilllegung seiner Atomkraftwerke in Deutschland verlangt. Risse skizziert, dass es eine weit verbreitete Befürchtung gebe, Schiedsurteile von dieser Tragweite zu Lasten einzelner Staaten unterminierten demokratisch legitimierte Entscheidungen (wie diejenige des Atomausstiegs). Allerdings seien diese Befürchtungen unbegründet, denn zum einen gebe es keinerlei empirischen Beleg für einen übermäßigen Investorenschutz durch Schiedsgerichte und zum anderen stünden Schiedssprüche stets unter dem Vorbehalt des ordre public, insofern habe die staatliche Justiz zumindest in extremen Fällen durchaus noch das letzte Wort. Gleichzeitig sei ein erhebliches Bedürfnis für die Tätigkeit gerade von Investitionsschiedsgerichten festzustellen, denn häufig gebe es keine andere Möglichkeit, Staaten in die Verantwortung zu nehmen. Das verdeutliche etwa das Beispiel eines deutschen Investors in Turkmenistan, der nur durch die Vollziehung eines Schiedsspruchs der ICSID zu seinem Recht kam. Freilich könne man darüber diskutieren, durch eine entsprechende Gestaltung der bilateralen Investitionsschutzabkommen dafür zu sorgen, dass geänderte Umweltschutz- und Verbraucherschutzgesetze nicht als Eingriff in Investorenrechte gälten. Damit schwände indes auch die Attraktivität eines Investitionsstandorts, die durch die bilateralen Abkommen gerade gestärkt werden soll.

Volenti non fit iniuria

Als weiteren Aspekt, der auch außerhalb der Investitionsschiedsbarkeit von zentraler Bedeutung sei, nennt Risse die freie Verfahrenswahl der Streitparteien. Gemäß dem Grundsatz des „volenti non fit iniuria“ dürfe der Staat seinen Bürgern seine Justiz – von einigen Ausnahmen abgesehen – nicht aufdrängen, sondern müsse ihre Entscheidung respektieren, wenn sie sich privat und vertraulich einigen wollten. Das sei auch überhaupt nichts Neues, schließlich stelle die Schiedsgerichtsbarkeit keinen modernen Trend dar, sondern sei schon seit über hundert Jahren in der deutschen Zivilprozessordnung verankert. Der Gesetzgeber habe zuletzt mit dem Mediationsgesetz gezeigt, dass er eine vertrauliche Einigung der Streitparteien positiv bewerte. Das gelte zwar nur begrenzt für Rechtsstreitigkeiten mit staatlicher Beteiligung wie etwa Investitionsschutzsachen, hier allerdings gebe es wie in der gesamten Schiedsgerichtsbarkeit durchaus einen Trend zu mehr Transparenz (so auch schon das Petitum von Moritz Renner im Interview mit dem LTO). Die Sorge vor geheimen Absprachen zu Lasten der Allgemeinheit sei insofern völlig unbegründet.

Schiedsverfahren als Konkurrenz für die staatliche Justiz?

Risse zufolge befriedigen Schiedsverfahren insofern ein berechtigtes Bedürfnis nach einer Streitbeilegung ohne staatliche Intervention. Gleichzeitig könne die staatliche Justiz durchaus hie und da von der Schiedsgerichtsbarkeit lernen, etwa durch Einführung von Englisch als möglicher Verfahrenssprache oder durch eine bessere IT-Ausstattung, wie sie von Schiedsgerichten heute schon routinemäßig verwendet wird. Unbegründet sei auch die Sorge vor einer Entwertung der staatlichen Gerichte, unangemessen der Vorwurf, Schiedsgerichte minderten das Gebührenaufkommen der staatlichen Gerichtsbarkeit. Ein in der Tat diskutables, aber viel zu wenig diskutiertes Problem liege wiederum in der Tatsache, dass Konflikte mancher Rechtsbereiche heute kaum mehr zu den Gerichten gelangten und dadurch die Orientierungsfunktion der Rechtsprechung leide. Umso wichtiger sei die Veröffentlichung von Schiedssprüchen; hier nehme etwa die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) durchaus eine Vorbildfunktion ein.

Der Beitrag von Professor Risse findet sich in Heft 6 der SchiedsVZ 2014 (S. 265-274). Er ist ebenfalls abrufbar über das Portal beck-online.

Eines der Highlights des Dispute Resolution Day beim Centrum für Verhandlungen und Mediation (CVM, heute: MuCDR) an der Universität München im Jahr 2010 war Mediation Live – die Live-Vorführung einer Mediation unter der Leitung von Dr. Andreas Hacke. Dieses Video ist nun im Medienbereich dieser Seite sowie auf youtube verfügbar und kann für Zwecke der Mediationsausbildung frei genutzt werden.

Momentaufnahmen einer Mediation

Um den Verlauf einer Mediation und die Techniken eines Mediators darzustellen, greift der Mediator Dr. Andreas Hacke wichtige Teilszenen einer Mediation mit Momentaufnahmen heraus und demonstriert, wie ein Mediator hier das Verfahren führt. Während ein Mediationsverfahren in der Praxis durchaus einen oder mehrere Tage in Anspruch nehmen kann, zeigt Mediation Live innerhalb einer Stunde einzelne Situationen aus den fünf Phasen einer Mediation, in denen der Mediator den Parteien auf unterschiedlichste Art und Weise dabei hilft, zielführend zu verhandeln. Nach jeder Szene erläutert Dr. Hacke jeweils kurz, welche Mediationstechniken er mit welcher Zielrichtung eingesetzt hat.

Mediationsausbildung: Lernen am Beispiel

Der Blick in eine Live-Mediation ist zum einen für Beteiligte an einem Rechtsstreit hilfreich, wenn sie erwägen, ihren Konflikt im Rahmen eines Mediationsverfahrens zu lösen. Zum anderen ist es aber auch im Rahmen einer Mediationsausbildung wichtig, am wirklichkeitsnahen Beispiel zu lernen. Der Mitschnitt von Mediation Live vermittelt zukünftigen Mediatoren ein Bild davon, wie sie als Mediatoren in einem Rechtsstreit zielführend vermitteln können. Aufbauend darauf üben die Teilnehmer einer Mediationsausbildung in einer Vielzahl praxisnaher Simulationen, wie sie Mandanten in einer Mediation interessengerecht begleiten und wie sie selbst als Mediatoren erfolgreich vermitteln können.