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Mitte Dezember 2017 ist im Verlag C. H. Beck das Buch „Rechtsstandort Deutschland im Wettbewerb“ von Gerhard Wagner erschienen. Darin beschreibt Wagner den zunehmenden Wettbewerb der Justiz mit verschiedenen Formen der außergerichtlichen Streitbeilegung.

Wettbewerb zwischen Justiz und außergerichtlicher Streitbeilegung

Anknüpfend an die Initiative „Streitbeilegung made in Germany“ des Bundesjustizministeriums beschreibt Wagner das Verhältnis zwischen staatlichen Gerichten und außergerichtlichen Konfliktlösungsmechanismen als einen Wettbewerb. Danach ist die Entscheidung für eines dieser Verfahren jeweils eine Frage von Kosten und Nutzen für die Betroffenen. Wagner weist darauf hin, dass die Ziviljustiz zwischen 2005 und 2015 ein Viertel ihrer Fälle, also ihres Marktanteils verloren hat (vgl. auch die jüngsten Zahlen von 2016). Während ein Gerichtsverfahren etwa in deliktsrechtlichen Streitigkeiten nach wie vor hoch im Kurs stehe, habe die Justiz bei der Lösung vertragsrechtlicher Konflikte erheblich Bedeutung eingebüßt. Gleichzeitig sei schwer auszumachen, inwieweit sich diese Marktanteile auf andere Streitbeilegungsverfahren verschoben hätten. So habe beispielsweise die Schiedsgerichtsbarkeit in letzter Zeit durchaus wachsenden Zuspruch erfahren. Verglichen mit der Ziviljustiz seien die Verfahrenszahlen hier aber nach wie vor verschwindend gering. Eine gewisse Verlagerung von Fällen vom Amtsgericht zur Verbraucherschlichtung sei nicht unwahrscheinlich. Im Blick haben solle man aber vor allem auch die veränderte Konfliktkultur im Online-Handel, wo Streitigkeiten häufig durch kundenfreundliche Entscheidungen vermieden werden.

Internationales Handelsgericht würde die Ziviljustiz stärken

Damit sich der Rechtsstandort Deutschland im Wettbewerb mit alternativen Streitbeilegungsmechanismen im In- und Ausland besser behaupten kann, schlägt Wagner die Einführung von internationalen Handelsgerichten in Deutschland vor. Solche Gerichte könnten auf Ebene der Oberlandesgerichte angesiedelt sein. Die englische Sprache könnte man als Gerichtssprache zulassen, vor allem um die Zuziehung englischsprachiger Beweismittel ohne Übersetzung möglich zu machen. Bei Bezügen zum deutschen Recht könnte der Schriftverkehr weiterhin in deutscher Sprache stattfinden. Anders als beim Schiedsverfahren möchte Wagner bei einem solchen Handelsgericht auf die Öffentlichkeit des Verfahrens nicht verzichten. Der Bundesgerichtshof wäre Revisionsinstanz, bliebe allerdings beschränkt auf die Kontrolle von Rechtsfragen. Von einer so modernisierten Ziviljustiz erhofft sich Wagner eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit staatlicher Gerichte und einen Imagegewinn für die Justiz insgesamt. Die Justiz dürfe dem Wettbewerb der Konfliktlösungsmechanismen nicht ausweichen, sondern könne ihn durchaus als Chance begreifen.

Das Buch „Rechtsstandort Deutschland im Wettbewerb“ ist im Handel zum Preis von € 29,80 erhältlich.

Der Roland Rechtsreport 2017 gibt Aufschluss über die Einstellungen der deutschen Bevölkerung zur staatlichen Justiz sowie zum außergerichtlichen Mediationsverfahren. Grundlage des Reports ist eine repräsentative Befragung von knapp 1.500 Bürgern aus Oktober 2016. Der Roland Rechtsreport 2017 bestätigt eine Reihe von Entwicklungen, die sich bereits im Rechtsreport 2015 und 2016 angedeutet haben. Neu ist vor allem eine Gegenüberstellung der jüngsten Entwicklungen mit Vergleichszahlen aus dem Jahre 2010.

Roland Rechtsreport 2017 offenbart kritische Haltung zur Justiz

Der Roland Rechtsreport 2017 zeigt: Namentlich das Image der Justiz hat sich in den letzten Jahren nicht positiv entwickelt. Heute sagen 80% der Befragten, die Verfahren vor staatlichen Gerichten dauerten zu lange. 2010 lag dieser Wert noch bei 74%. 2010 waren drei von fünf Befragten der Auffassung, die Gerichte seien überlastet. Heute geben tatsächlich schon knapp drei Viertel der Befragten diese Antwort. Das ist vor allem deswegen interessant, weil die Fallzahlen vor deutschen Zivilgerichten seit vielen Jahren merklich abnehmen und weil deutsche Gerichte im internationalen Vergleich ausgesprochen zügig arbeiten. Ein weiterer Aspekt, der aufhorchen lässt: Nur noch 23% der Befragten (gegenüber 29% in 2010) sind der Auffassung, dass man sich bei deutschen Gerichten darauf verlassen kann, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Eigene Gerichtserfahrung verschlechtert dieses Bild noch. Sie verstärkt die Wahrnehmung, die Rechtsprechung sei uneinheitlich und sehr von den Anwälten beider Parteien abhängig.

Bekanntheit der Mediation wächst weiter

Wie sieht es angesichts dieser Justizskepsis mit der Wahrnehmung außergerichtlicher Verfahren wie der Mediation aus? Der Anteil derer, die mit dem Begriff Mediation etwas anfangen können, wächst auf hohem Niveau. Aktuell sagen 69% der Befragten, sie hätten von der Mediation schon einmal gehört. Selbst an einem Mediationsverfahren beteiligt waren freilich noch nicht viele: Während ein knappes Viertel der Befragten von eigenen Gerichtserfahrungen berichteten, hatten 4% der Befragten nach eigenen Angaben schon einmal an einer Mediation teilgenommen. Diese Zahl wirkt auf den ersten Blick klein. Auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet müsste man freilich immer noch von einer hohen fünfstelligen Anzahl von Mediationsverfahren pro Jahr ausgehen. Diese Größenordnung ist vor allem dann erklärbar, wenn man die sogenannte Telefonmediation der Rechtsschutzversicherer in die Berechnung mit einbezieht (zur aktuellen Diskussion um die Grenzen des Mediationsbegriffs siehe den Blogpost „Was ist eine Mediation?„).

Der Roland Rechtsreport steht auf den Seiten der Roland Rechtsschutzversicherung als pdf zum kostenlosen Download zur Verfügung.