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Der 18. Mediations-Kongress der Centrale für Mediation findet am 5. und 6. April 2019 an der historischen Ludwig-Maximilians-Universität München statt. Von Seiten der Universität wird der Mediationskongress begleitet durch das Munich Center for Dispute Resolution (MuCDR) unter der Leitung von Professor Beate Gsell. Das Leitthema beim CfM-Kongress 2019 lautet: Konfliktmanagement der Zukunft. Worum geht es und was dürfen die Teilnehmer erwarten?

Von A wie Anwaltsmediator bis Z wie Zertifizierung

Das Programm beim CfM-Kongress 2019 ist ein bunter Reigen aus aktuellen Themen rund um Mediation und alternative Streitbeilegung. Da geht es um die Haftung des Mediators, um die Digitalisierung der Streitbeilegung und um das Verfahren der Telefonmediation. Weitere Programmpunkte beschäftigen sich mit der unternehmerischen Perspektive auf die Mediation und mit aktueller Forschung zum Verhandlungsverhalten von Frauen und Männern. Sechs Workshops nehmen einzelne Themen näher unter die Lupe, darunter etwa die Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen, das Rollenverständnis von Anwaltsmediatoren und die ersten Erfahrungen mit dem zertifizierten Mediator.

CfM-Kongress 2019 mit Renate Künast

Stargast des 18. Mediations-Kongresses in München ist die frühere Bundesministerin Renate Künast. Ihre Keynote am zweiten Konferenztag beschäftigt sich mit Polarisierungstendenzen im politisch-gesellschaftlichen Diskurs. Zu den weiteren Referenten zählen der Passauer Rechtsprofessor Thomas Riehm, die niederländische Online-Streitbeilegungs-Expertin Corry van Zeeland und die Münchener TU-Professorin Isabell M. Welpe. Mit ihrer Hilfe möchte der CfM-Kongress in München ausleuchten, wie sich unser Streitverhalten in den letzten Jahren verändert hat und wie professionelle Vermittler darauf idealerweise reagieren sollten. Gleichzeitig bietet der CfM-Kongress traditionell auch vielfältige Gelegenheiten zum Austausch mit Angehörigen unterschiedlicher Berufsgruppen, die sich aus verschiedenen Rollen heraus um ein besseres Management rechtlicher Konflikte bemühen.

Verleihung der Mediations-Preise beim CfM-Kongress 2019

Seit dem Jahr 2000 verleiht die Centrale für Mediation in regelmäßigen Abständen mehrere Mediations-Preise. Der Sokrates-Preis, verkörpert durch eine eindrucksvolle Halbbüste des antiken Philosophen, zeichnet Pioniere der Mediation für besondere Projekte oder ihr Lebenswerk aus. Der Mediations-Wissenschaftspreis prämiert Doktorarbeiten und Habilitationsschriften, die sich um die Erforschung der außergerichtlichen Streitbeilegung verdient gemacht haben. Der Förderpreis Mediation wird für kleinere wissenschaftliche Projekte wie Bachelor- oder Masterarbeiten ausgelobt. Die Jury unter dem Vorsitz von Lars Kirchhoff wird diese Preise am Abend des ersten Konferenztages öffentlich verleihen.

Weitere Informationen sowie eine Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden sich auf einer speziell für den CfM-Kongress 2019 eingerichteten Webseite.

Nachdem das Bundesjustizministerium im August 2016 den zertifizierten Mediator mit der ZMediatAusbV konkretisiert hat, hört man nun vom TÜV-zertifizierten Mediator. Was ist ein TÜV-zertifizierter Mediator und wer darf sich so bezeichnen?

ARAG-Rechtsschutzversicherung: „Die einzigen Mediatoren mit TÜV-Zertifizierung in Deutschland“

Den TÜV-zertifizierten Mediator erfunden hat die ARAG Rechtsschutzversicherung. Die ARAG leistet gegenwärtig Pionierarbeit im Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung durch Rechtsschutzversicherer. Die rechtsschutzversicherten Kunden sollen im Konfliktfall gut abwägen, ob sie wirklich einen Prozess führen oder doch einen Streitbeilegungsversuch unternehmen möchten. Die ARAG betont in diesem Zusammenhang die Qualität ihres Mediatorenteams. Der ARAG-Webseite zufolge handelt es sich um „die einzigen Mediatoren mit TÜV-Zertifizierung in Deutschland“. Freilich stellt sich die Frage: Verbirgt sich hinter dem TÜV-zertifizierten Mediator eine echte Zertifizierung? Und handelt es sich bei seiner Tätigkeit tatsächlich um Mediation?

TÜV-zertifizierter Mediator: Wirklich zertifiziert?

Der zertifizierte Mediator ist ein gesetzlich geschützter Begriff. Ab dem 1. September 2017 darf sich als zertifizierter Mediator bezeichnen, wer die dort normierten Ausbildungs- und Fortbildungsanforderungen erfüllt. Der TÜV-zertifizierte Mediator ist daher aus zwei Gründen problematisch. Zum einen ist eine Verwendung der Zertifizierungsbezeichnung vor dem 1. September 2017 generell unzulässig. Zum anderen hat der hier „zertifizierende“ TÜV Saarland die Mediatoren der ARAG weder ausgebildet noch deren Aus- und Fortbildung überprüft. Vielmehr wurden Kunden der Rechtsschutzversicherung nach ihrer Zufriedenheit mit dem ARAG-Vermittler befragt (Prüfbericht pdf). Danach fanden fast zwei Drittel der Befragten seine Leistung sehr gut und ein weiteres Viertel immer noch gut. Auch mit der ARAG-Mediationseinheit waren die Befragten sehr zufrieden. Das Konfliktlösungsangebot der ARAG kommt also sehr gut an. Zertifiziert im Sinne von Mediationsgesetz und ZMediatAusbV sind die ARAG-Vermittler damit freilich noch nicht.

TÜV-zertifizierter Mediator: Wirklich ein Mediator?

Eine weitere Frage zum TÜV-zertifizierten Mediator verdient Beachtung. Handelt es sich hierbei tatsächlich um einen Mediator im Sinne von § 1 Abs. 2 MediationsG? Die ARAG beschreibt das angewendete Konfliktlösungsverfahren als Mediation. Tatsächlich ist aber unklar, in wie vielen Fällen eine echte Mediation zustande kommt. Viel spricht dafür, dass das Gros der Konfliktfälle mit einer sog. Telefonmediation bearbeitet wird. Darunter versteht man ein telefonisches Shuttleverfahren, in dem der Telefonvermittler versucht, die Parteien zu einer Einigung zu bewegen. Eine Telefonmediation ist keine Mediation im Rechtssinne. Sie ist zudem mit Blick auf das Rechtsdienstleistungsgesetz und das anwaltliche Berufsrecht durchaus heikel. Dies gilt insbesondere dort, wo der Vermittler beiden Parteien Rechtsrat erteilt. Wenn der TÜV-Prüfbericht davon spricht, dass die TÜV-zertifizierten Mediatoren „Orientierungshilfe in Ihrem Fall“ geben, deutet das in diese Richtung. Womöglich wird in diesen Fällen nicht interessenorientiert verhandelt, sondern der Vermittler dämpft gezielt die Erwartungen beider Parteien, um einen Vergleich zu ermöglichen. In der klassischen Mediation gälte dies als Verstoß gegen die Neutralitätspflicht. Eine Einigung ist in der Mediation nämlich kein Selbstzweck, sondern kommt nur zustande, wo sie beiden Parteien aus eigener Anschauung heraus vorteilhaft erscheint.