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Das Statistische Bundesamt hat die Justizstatistik für das Jahr 2018 veröffentlicht. Die Zahlen zeigen: Das 2012 gleichzeitig mit dem Mediationsgesetz eingeführte Güterichterverfahren nach § 278 Abs. 5 ZPO befindet sich weiterhin auf dem Rückzug. Die Güterichterstatistik 2018 (xlsx) offenbart aber auch erhebliche regionale Unterschiede bei Nutzung und Erfolg dieses Verfahrens.

Einer von hundert Fällen wird richterlich mediiert

Die Statistik der Zivilgerichte zeigt seit etwa 20 Jahren einen Abwärtstrend. Alljährlich sinken die Fallzahlen im Vorjahresvergleich um ungefähr 2%. Nach einer deutlichen Beschleunigung dieser Entwicklung in den Jahren 2016 und 2017 hat sich der Prozessschwund 2018 – womöglich unter dem Einfluss des VW-Abgasskandals – wieder annähernd auf das vorige Niveau abgebremst. Die Zahl der in 2018 erledigten Zivilverfahren ging um 2,6% auf 1,35 Mio. Fälle zurück. Deutlich stärker fiel der Rückgang bei den Verweisen ins Güterichterverfahren aus: Hier sank die Fallzahl von 2017 auf 2018 um 7,7% auf 13.700 Verfahren. Binnen vier Jahren hat sich die Zahl der Verweise ins Güterichterverfahren damit fast halbiert. 2018 erfolgte nur noch in einem von hundert Fällen (1,04%) ein Verweis an eine Güterichterin oder einen Güterichter. Erledigungs- und Vergleichsquote blieben dabei einigermaßen stabil bei 46% bzw. 36%.

Landgerichte in erster Instanz mediationsfreundlich

Wie schon in den vergangenen Jahren findet das Güterichterverfahren den größten Anklang in der ersten Instanz beim Landgericht. Hier erfolgen Verweise etwa dreimal so häufig wie bei den Amtsgerichten. Ähnlich niedrig sind die Verweisquoten in Berufungssachen vor dem Landgericht und bei den Oberlandesgerichten, hier ist die Tendenz aber steigend. Für die Amtsgerichte schlüsselt das Statistische Bundesamt die Zahlen nach Rechtsbereichen auf. Daraus ergibt sich, dass Fälle aus dem Bau- und Architektenrecht (1,3%), in Nachbarschaftsangelegenheiten (4,0%) und in Wohnungseigentumssachen (1,5% bzw. 2,3% bei Klagen Dritter) vergleichsweise häufig in die gerichtsinterne Mediation wechseln. Demgegenüber findet das Güterichterverfahren eine überraschend geringe Resonanz in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten (Verweisquote von 0,3% gegenüber 1,1% in 2017, allerdings auf Basis insgesamt geringer Fallzahlen).

VW-Gerichtsbezirk macht das Rennen

Bemerkenswert sind schließlich regionale Auffälligkeiten bei der Nutzung des Güterichterverfahrens. Das erste Interesse des Branchenkenners gilt dabei naturgemäß dem Wettbewerb der niedersächsischen OLG-Bezirke: Hier setzt sich das OLG Braunschweig mit einer Verweisquote von 3,7% (Vorjahr: 3,1%) an der Spitze fest und verweist die Oberlandesgerichte in Oldenburg (2,4%) und Celle (1,8%) auf die Plätze. Viel Bewegung gibt es an der Ostsee: Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet einen weiter starken Anstieg der Fallzahlen. Nach 2,6% in 2016 und 4,1% in 2017 hat bei den 2018 erledigten Zivilverfahren in beachtlichen 5,2% der Fälle ein Verweis vor den Güterichter stattgefunden. Auf deutlich niedrigerem Niveau haben sich die Güterichterverweise im Bezirk des OLG Koblenz mehr als verdoppelt (von 71 auf 153 Fälle). Demgegenüber ist im Saarland etwas Ernüchterung eingetreten: Nach dem Höhenflug 2017 ist die Verweisquote 2018 von 2,4% wieder auf 1,6% abgesackt. Deutlicher noch ist der Rückgang der Fallzahlen in Thüringen, wo sich die Zahl der Güterichterverfahren nahezu halbiert hat (von 151 auf 86).

Stuttgarter Streitfreude…

Einen geradezu atemberaubenden Sprung nach unten macht das Güterichterverfahren im Bezirk des OLG Stuttgart: Hier erfolgen Verweise ins Güterichterverfahren nur noch in 0,11% der Fälle (gegenüber 0,42% in 2017). Offenbar sind die Erfahrungen mit der gerichtsinternen Mediation hier auch besonders mäßig: Im Bezirk des OLG Stuttgart erledigt sich nur jeder vierte Fall (25,6%) nach Einschaltung des Güterichters und nur in jedem sechsten Fall (16,3%) kommt es zu einem Vergleich. Ähnlich gering sind die Erfolgsaussichten nur in Berlin, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Bei den baden-württembergischen Nachbarn in Karlsruhe ist das ganz anders: Auch hier liegt die Vergleichsquote bei niedrigen 17,4%, die Quote der (sonstigen) Erledigungen nach Einschaltung eines Güterichters erreicht aber mit 73,0% den bundesweiten Spitzenwert. Bemerkenswert ist, dass gute Erfolgsaussichten nicht immer mit einer starken Nutzung des Güterichterverfahrens korrelieren. So gibt es in Bayern, Bremen und Thüringen weit weniger Güterichterverfahren als im Durchschnitt, obwohl die Erledigungs- und Vergleichsquoten hier außerordentlich hoch sind.

Download der Güterichterstatistik 2014-2018

Die komplette Güterichterstatistik der Jahre 2014 bis 2018 steht hier zum freien Download zur Verfügung. Grundlage für die Statistik ist die Zahl aller im jeweiligen Jahr vor den Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten erledigten Zivilverfahren.

Das Statistische Bundesamt hat die Justizstatistik 2017 veröffentlicht. Daraus geht hervor: Der Rückgang der Fallzahlen setzt sich auf dem hohen Niveau des Vorjahres fort. Auch bei den Güterichterverfahren (gerichtsinterne Mediation) gibt es Schwund. Die Güterichterstatistik 2017 (xlsx) zeigt aber auch deutliche regionale Unterschiede.

Justizstatistik 2017: Prozesschwund vor allem beim Amtsgericht

Der Blick auf die Justizstatistik zeigt: Die Fallzahlen haben 2017 weiter abgenommen. Dabei hat sich der seit 20 Jahren bestehende Trend eines alljährlichen Rückgangs um ca. 2% seit 2016 drastisch verschärft. Auf 7% Rückgang in 2016 folgten 2017 noch einmal 6% weniger Verfahren. Bemerkenswert ist, dass die Amtsgerichte die mit Abstand größten prozentualen Verluste verkraften müssen. Die Zahl der erledigten Fälle liegt dort 2017 erstmals deutlich unter einer Million. Damit haben die Amtsgerichte binnen zehn Jahren mehr als ein Viertel ihrer Fälle verloren. Reformüberlegungen zur Steigerung der Attraktivität der Justiz gibt es allerdings überwiegend nur für die Obergerichte. Hier diskutiert man – mit guten Gründen – z.B. die Einrichtung von Spezialkammern und die Verfahrensführung in englischer Sprache. Die Justizstatistik zeigt aber eben auch Handlungsbedarf im Bereich der geringwertigen Streitigkeiten. Ziel ist dabei nicht ein „kurzer Prozess“, sondern effektiver Rechtsschutz. Mehr Mut zur Digitalisierung der Justiz dürfte dabei kaum schaden.

Güterichterstatistik 2017: Gerichtsinterne Mediation weiter auf dem Rückzug

Was sagt die Justizstatistik über die Entwicklung des Güterichterverfahrens? Auch hier setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort. Insgesamt fand bei 1,1% der erledigten Fälle eine Verweisung ins Güterichterverfahren statt. Das ist wiederum etwas weniger als in den Vorjahren. Besonders augenfällig wird das im Dreijahresvergleich der absoluten Zahlen: Während 2014 noch knapp 25.000 Fälle im Güterichterverfahren landeten, waren es 2017 nur noch knapp 15.000 Fälle. Dabei ist die Verweisungsquote weiterhin bei den Amtsgerichten deutlich geringer (0,8% ggü. 1,0% in 2016) als bei den Landgerichten (2,0% ggü. 1,9% in 2016). Während sich in den Vorjahren jeder zweite Fall vor dem Güterichter erledigte, waren dies in 2017 nur noch 45%. Dafür kam es häufiger zu einer Erledigung per klassischem Vergleich (40% ggü. 35% in 2016).

Wenig Mediationsfreude in der Hauptstadt

Die Nutzung des Güterichterverfahrens und die darin erzielten Ergebnisse sind auch weiterhin von großen regionalen Unterschieden geprägt. Ein besonderes Faible für das Güterichterverfahren haben traditionell die Richter an der Wiege der gerichtsinternen Mediation: Im Weinland Niedersachsen wandern 2,4% aller Fälle ins Güterichterverfahren. Das Saarland liegt 2017 erstmals gleichauf. Einen gewaltigen Sprung auf hohem Niveau gab es in Mecklenburg-Vorpommern: Hier hat 2017 in satten 4,1% der erledigten Fälle ein Güterichterverfahren stattgefunden (Vorjahr: 2,6%). Wenig Lust auf die gerichtsinterne Mediation hat man demgegenüber offenbar in der Hauptstadt: In Berlin fiel die Verweisquote von 2,6% auf 1,0%, in Brandenburg von 0,8% auf 0,5%. Zumindest in Berlin ist dieser Rückgang mit schlechten Erfahrungen erklärbar, denn hier führt das Güterichterverfahren nur in jedem fünften Fall zu einer Einigung. Ähnlich schwach sind die Vergleichsquoten nur in Rheinland-Pfalz und Thüringen. Hier finden Verweise ins Güterichterverfahren ebenfalls nur selten statt, nämlich in 0,6% der Fälle.

Download der Güterichterstatistik 2014-2017

Die komplette Güterichterstatistik der Jahre 2014 bis 2017 steht hier zum freien Download zur Verfügung. Grundlage für die Statistik ist die Zahl aller im jeweiligen Jahr vor den Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten erledigten Zivilverfahren.

Güterichterstatistik 2017 (xlsx)
Güterichterstatistik 2016 (xlsx)
Güterichterstatistik 2015 (xlsx)
Güterichterstatistik 2014 (xlsx)