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Schlagwortarchiv für: Prozessschwund

Güterichterstatistik 2018: Die Kurve zeigt nach unten

Allgemein

Das Statistische Bundesamt hat die Justizstatistik für das Jahr 2018 veröffentlicht. Die Zahlen zeigen: Das 2012 gleichzeitig mit dem Mediationsgesetz eingeführte Güterichterverfahren nach § 278 Abs. 5 ZPO befindet sich weiterhin auf dem Rückzug. Die Güterichterstatistik 2018 (xlsx) offenbart aber auch erhebliche regionale Unterschiede bei Nutzung und Erfolg dieses Verfahrens.

Einer von hundert Fällen wird richterlich mediiert

Die Statistik der Zivilgerichte zeigt seit etwa 20 Jahren einen Abwärtstrend. Alljährlich sinken die Fallzahlen im Vorjahresvergleich um ungefähr 2%. Nach einer deutlichen Beschleunigung dieser Entwicklung in den Jahren 2016 und 2017 hat sich der Prozessschwund 2018 – womöglich unter dem Einfluss des VW-Abgasskandals – wieder annähernd auf das vorige Niveau abgebremst. Die Zahl der in 2018 erledigten Zivilverfahren ging um 2,6% auf 1,35 Mio. Fälle zurück. Deutlich stärker fiel der Rückgang bei den Verweisen ins Güterichterverfahren aus: Hier sank die Fallzahl von 2017 auf 2018 um 7,7% auf 13.700 Verfahren. Binnen vier Jahren hat sich die Zahl der Verweise ins Güterichterverfahren damit fast halbiert. 2018 erfolgte nur noch in einem von hundert Fällen (1,04%) ein Verweis an eine Güterichterin oder einen Güterichter. Erledigungs- und Vergleichsquote blieben dabei einigermaßen stabil bei 46% bzw. 36%.

Landgerichte in erster Instanz mediationsfreundlich

Wie schon in den vergangenen Jahren findet das Güterichterverfahren den größten Anklang in der ersten Instanz beim Landgericht. Hier erfolgen Verweise etwa dreimal so häufig wie bei den Amtsgerichten. Ähnlich niedrig sind die Verweisquoten in Berufungssachen vor dem Landgericht und bei den Oberlandesgerichten, hier ist die Tendenz aber steigend. Für die Amtsgerichte schlüsselt das Statistische Bundesamt die Zahlen nach Rechtsbereichen auf. Daraus ergibt sich, dass Fälle aus dem Bau- und Architektenrecht (1,3%), in Nachbarschaftsangelegenheiten (4,0%) und in Wohnungseigentumssachen (1,5% bzw. 2,3% bei Klagen Dritter) vergleichsweise häufig in die gerichtsinterne Mediation wechseln. Demgegenüber findet das Güterichterverfahren eine überraschend geringe Resonanz in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten (Verweisquote von 0,3% gegenüber 1,1% in 2017, allerdings auf Basis insgesamt geringer Fallzahlen).

VW-Gerichtsbezirk macht das Rennen

Bemerkenswert sind schließlich regionale Auffälligkeiten bei der Nutzung des Güterichterverfahrens. Das erste Interesse des Branchenkenners gilt dabei naturgemäß dem Wettbewerb der niedersächsischen OLG-Bezirke: Hier setzt sich das OLG Braunschweig mit einer Verweisquote von 3,7% (Vorjahr: 3,1%) an der Spitze fest und verweist die Oberlandesgerichte in Oldenburg (2,4%) und Celle (1,8%) auf die Plätze. Viel Bewegung gibt es an der Ostsee: Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet einen weiter starken Anstieg der Fallzahlen. Nach 2,6% in 2016 und 4,1% in 2017 hat bei den 2018 erledigten Zivilverfahren in beachtlichen 5,2% der Fälle ein Verweis vor den Güterichter stattgefunden. Auf deutlich niedrigerem Niveau haben sich die Güterichterverweise im Bezirk des OLG Koblenz mehr als verdoppelt (von 71 auf 153 Fälle). Demgegenüber ist im Saarland etwas Ernüchterung eingetreten: Nach dem Höhenflug 2017 ist die Verweisquote 2018 von 2,4% wieder auf 1,6% abgesackt. Deutlicher noch ist der Rückgang der Fallzahlen in Thüringen, wo sich die Zahl der Güterichterverfahren nahezu halbiert hat (von 151 auf 86).

Stuttgarter Streitfreude…

Einen geradezu atemberaubenden Sprung nach unten macht das Güterichterverfahren im Bezirk des OLG Stuttgart: Hier erfolgen Verweise ins Güterichterverfahren nur noch in 0,11% der Fälle (gegenüber 0,42% in 2017). Offenbar sind die Erfahrungen mit der gerichtsinternen Mediation hier auch besonders mäßig: Im Bezirk des OLG Stuttgart erledigt sich nur jeder vierte Fall (25,6%) nach Einschaltung des Güterichters und nur in jedem sechsten Fall (16,3%) kommt es zu einem Vergleich. Ähnlich gering sind die Erfolgsaussichten nur in Berlin, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Bei den baden-württembergischen Nachbarn in Karlsruhe ist das ganz anders: Auch hier liegt die Vergleichsquote bei niedrigen 17,4%, die Quote der (sonstigen) Erledigungen nach Einschaltung eines Güterichters erreicht aber mit 73,0% den bundesweiten Spitzenwert. Bemerkenswert ist, dass gute Erfolgsaussichten nicht immer mit einer starken Nutzung des Güterichterverfahrens korrelieren. So gibt es in Bayern, Bremen und Thüringen weit weniger Güterichterverfahren als im Durchschnitt, obwohl die Erledigungs- und Vergleichsquoten hier außerordentlich hoch sind.

Download der Güterichterstatistik 2014-2018

Die komplette Güterichterstatistik der Jahre 2014 bis 2018 steht hier zum freien Download zur Verfügung. Grundlage für die Statistik ist die Zahl aller im jeweiligen Jahr vor den Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten erledigten Zivilverfahren.

  • Güterichterstatistik 2018 (xlsx)
  • Güterichterstatistik 2017 (xlsx) und Blogbericht
  • Güterichterstatistik 2016 (xlsx) und Blogbericht
  • Güterichterstatistik 2015 (xlsx) und Blogbericht
  • Güterichterstatistik 2014 (xlsx) und Blogbericht
  • Zehn Fragen zum Güterichterverfahren (gerichtsinterne Mediation)
28. September 2019/von Martin Fries
https://mediatorenausbildung.org/wp-content/uploads/Gueterichterstatistik-2018.jpg 1396 2772 Martin Fries https://mediatorenausbildung.org/wp-content/uploads/mediationsausbildung-1030x322.jpg Martin Fries2019-09-28 07:57:502019-10-02 15:53:45Güterichterstatistik 2018: Die Kurve zeigt nach unten

Justizstatistik 2017: Neue Zahlen, noch mehr Schwund

Allgemein

Das Statistische Bundesamt hat die Justizstatistik 2017 veröffentlicht. Daraus geht hervor: Der Rückgang der Fallzahlen setzt sich auf dem hohen Niveau des Vorjahres fort. Auch bei den Güterichterverfahren (gerichtsinterne Mediation) gibt es Schwund. Die Güterichterstatistik 2017 (xlsx) zeigt aber auch deutliche regionale Unterschiede.

Justizstatistik 2017: Prozesschwund vor allem beim Amtsgericht

Der Blick auf die Justizstatistik zeigt: Die Fallzahlen haben 2017 weiter abgenommen. Dabei hat sich der seit 20 Jahren bestehende Trend eines alljährlichen Rückgangs um ca. 2% seit 2016 drastisch verschärft. Auf 7% Rückgang in 2016 folgten 2017 noch einmal 6% weniger Verfahren. Bemerkenswert ist, dass die Amtsgerichte die mit Abstand größten prozentualen Verluste verkraften müssen. Die Zahl der erledigten Fälle liegt dort 2017 erstmals deutlich unter einer Million. Damit haben die Amtsgerichte binnen zehn Jahren mehr als ein Viertel ihrer Fälle verloren. Reformüberlegungen zur Steigerung der Attraktivität der Justiz gibt es allerdings überwiegend nur für die Obergerichte. Hier diskutiert man – mit guten Gründen – z.B. die Einrichtung von Spezialkammern und die Verfahrensführung in englischer Sprache. Die Justizstatistik zeigt aber eben auch Handlungsbedarf im Bereich der geringwertigen Streitigkeiten. Ziel ist dabei nicht ein „kurzer Prozess“, sondern effektiver Rechtsschutz. Mehr Mut zur Digitalisierung der Justiz dürfte dabei kaum schaden.

Güterichterstatistik 2017: Gerichtsinterne Mediation weiter auf dem Rückzug

Was sagt die Justizstatistik über die Entwicklung des Güterichterverfahrens? Auch hier setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort. Insgesamt fand bei 1,1% der erledigten Fälle eine Verweisung ins Güterichterverfahren statt. Das ist wiederum etwas weniger als in den Vorjahren. Besonders augenfällig wird das im Dreijahresvergleich der absoluten Zahlen: Während 2014 noch knapp 25.000 Fälle im Güterichterverfahren landeten, waren es 2017 nur noch knapp 15.000 Fälle. Dabei ist die Verweisungsquote weiterhin bei den Amtsgerichten deutlich geringer (0,8% ggü. 1,0% in 2016) als bei den Landgerichten (2,0% ggü. 1,9% in 2016). Während sich in den Vorjahren jeder zweite Fall vor dem Güterichter erledigte, waren dies in 2017 nur noch 45%. Dafür kam es häufiger zu einer Erledigung per klassischem Vergleich (40% ggü. 35% in 2016).

Wenig Mediationsfreude in der Hauptstadt

Die Nutzung des Güterichterverfahrens und die darin erzielten Ergebnisse sind auch weiterhin von großen regionalen Unterschieden geprägt. Ein besonderes Faible für das Güterichterverfahren haben traditionell die Richter an der Wiege der gerichtsinternen Mediation: Im Weinland Niedersachsen wandern 2,4% aller Fälle ins Güterichterverfahren. Das Saarland liegt 2017 erstmals gleichauf. Einen gewaltigen Sprung auf hohem Niveau gab es in Mecklenburg-Vorpommern: Hier hat 2017 in satten 4,1% der erledigten Fälle ein Güterichterverfahren stattgefunden (Vorjahr: 2,6%). Wenig Lust auf die gerichtsinterne Mediation hat man demgegenüber offenbar in der Hauptstadt: In Berlin fiel die Verweisquote von 2,6% auf 1,0%, in Brandenburg von 0,8% auf 0,5%. Zumindest in Berlin ist dieser Rückgang mit schlechten Erfahrungen erklärbar, denn hier führt das Güterichterverfahren nur in jedem fünften Fall zu einer Einigung. Ähnlich schwach sind die Vergleichsquoten nur in Rheinland-Pfalz und Thüringen. Hier finden Verweise ins Güterichterverfahren ebenfalls nur selten statt, nämlich in 0,6% der Fälle.

Download der Güterichterstatistik 2014-2017

Die komplette Güterichterstatistik der Jahre 2014 bis 2017 steht hier zum freien Download zur Verfügung. Grundlage für die Statistik ist die Zahl aller im jeweiligen Jahr vor den Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten erledigten Zivilverfahren.

Güterichterstatistik 2017 (xlsx)
Güterichterstatistik 2016 (xlsx)
Güterichterstatistik 2015 (xlsx)
Güterichterstatistik 2014 (xlsx)

19. September 2018/von Martin Fries
https://mediatorenausbildung.org/wp-content/uploads/Justizstatistik.png 668 1086 Martin Fries https://mediatorenausbildung.org/wp-content/uploads/mediationsausbildung-1030x322.jpg Martin Fries2018-09-19 10:45:072018-10-24 16:54:18Justizstatistik 2017: Neue Zahlen, noch mehr Schwund

Güterichterstatistik 2016: Extrem sinkende Fallzahlen bei den Zivilgerichten

Allgemein

Seit inzwischen über fünf Jahren ist die gerichtsinterne Mediation als so genanntes Güterichterverfahren in § 278 Abs. 5 ZPO geregelt. Seit einigen Jahren erfasst das Statistische Bundesamt auch Zahlen zum Güterichterverfahren. Nach den Statistiken der Jahre 2014 und 2015 lässt sich auf Grundlage dieser Zahlen nunmehr auch die Güterichterstatistik 2016 (xlsx) erstellen.

Güterichterstatistik 2016: OLG Celle gewinnt 30 Flaschen Rotwein

Die Güterichterstatistik 2016 zeigt keine gravierenden Unterschiede zur Vorjahresbilanz. Wie schon im Vorjahr wurden auch 2016 1,2% der erledigten Fälle aus dem Streitverfahren ins Güterichterverfahren überwiesen. Bei Amtsgerichten sind es unverändert 1,0%, bei den Landgerichten weiterhin 1,9%. Die Erledigungsquote im Güterichterverfahren liegt im Schnitt stabil bei 50%. Dabei gibt es durchaus große Unterschiede zwischen den einzelnen OLG-Bezirken: Fälle, die ins Güterichterverfahren verwiesen wurden, erledigen sich in Bremen, Bamberg und München in ungefähr zwei von drei Fällen, während sich in Hessen nur gut einer von drei Fällen vor dem Güterichter abschließen lässt. Interessant ist auch der Ausgang des Niedersächsischen Wettbewerbs um 30 Flaschen Rotwein: Das Oberlandesgericht Celle hat mit weitem Abstand die Nase vorn und kann den Präsidenten des OLG Braunschweig nunmehr auf Lieferung in Anspruch nehmen.

Hintergrund: Stark sinkende Fallzahlen in der Ziviljustiz

Der Blick in die Justizstatistik offenbart auch bemerkenswerte Entwicklungen in der streitigen Ziviljustiz. Die Fallzahlen dort waren seit Beginn des 21. Jahrhunderts pro Jahr um etwa 2% gesunken. Einzelne Gerichte meldeten im Frühjahr 2017 bereits eine deutliche Verschärfung des Prozessschwunds. Diese Entwicklung lässt sich nun auch auf Bundesebene überaus deutlich beobachten: Die Zahl der erledigten Verfahren schnellte 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 7%, bei den Amtsgerichten sogar um 9% nach unten. Auch die Zahl der Güterichterverfahren nahm im selben Maße ab. Offenbar werden die Fälle aber gleichzeitig komplexer, denn zumindest an einigen Gerichten sind trotz des Prozessschwunds erhebliche Überlastungsphänomene zu beobachten. So terminiert etwa das Landgericht Cottbus aktuell Verhandlungstermine erst für Sommer 2019 und weist dabei unmissverständlich auf eine übermäßige Arbeitsbelastung hin:

„Ein früherer Termin kommt leider nicht in Betracht. Die […] Zivilkammer ist austerminiert bis kurz vor dem nun bestimmten Termin. Die Kammer ist überlastet. Der derzeitige Aktenbestand liegt seit Jahren bei über 600 Sachen, seit Ende 2016 bei über 700 Sachen. Eine Entlastung der Kammer durch andere Kammern ist für 2017 in der Weise beschlossen, dass die anderen Zivilkammern der […] Zivilkammer genau 40 Sachen abnehmen. … Von Sachstandsanfragen und der Bitte um Vorverlegung des Termins bitte ich abzusehen.“

Rechtsanwälte: Pflicht zur Verfahrenswahlberatung

Welche Folgen die Personalengpässe der Ziviljustiz für das Vertrauen in den Rechtsstaat haben, ist gegenwärtig kaum absehbar. Für Rechtsanwälte resultiert aus dieser Sachlage jedenfalls eine umso dringlichere Pflicht, mit ihren Mandanten noch vor der Klageerhebung das Für und Wider von Alternativen zum Gerichtsverfahren eingehend zu erörtern. Eine außergerichtliche Mediation lässt sich häufig mit einem Vorlauf von wenigen Wochen terminieren und dann binnen weniger Tage abschließen.

Die ausführliche Güterichterstatistik 2016 steht hier zum kostenlosen Download (xlsx) zur Verfügung. Grundlage für die Statistik ist die Zahl aller im jeweiligen Jahr vor den Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten erledigten Zivilverfahren.

3. Oktober 2017/von Martin Fries
https://mediatorenausbildung.org/wp-content/uploads/Gueterichterstatistik-2016.jpg 625 1042 Martin Fries https://mediatorenausbildung.org/wp-content/uploads/mediationsausbildung-1030x322.jpg Martin Fries2017-10-03 23:50:252018-10-24 16:54:47Güterichterstatistik 2016: Extrem sinkende Fallzahlen bei den Zivilgerichten

Weniger Fälle in der Ziviljustiz

Allgemein

Die staatliche Ziviljustiz verbucht immer weniger Fälle. Seit dem Beginn des 21. Jahrhunderts gehen die Fallzahlen alljährlich um ungefähr 2% zurück. Nunmehr lässt ein Bericht der Süddeutschen Zeitung aufhorchen: Danach ergibt sich aus der Statistik des Amtsgerichts München für 2016 ein deutlich verstärkter Abwärtstrend.

Amtsgericht München: 16% weniger Fälle in 2016

Der SZ zufolge verzeichnete das Amtsgericht München im vergangenen Jahr 16% weniger Streitigkeiten in Allgemeinen Zivilsachen als 2015. Die Anzahl der Verfahren in Familiensachen gingen im gleichen Zeitraum um mehr als 17% zurück. Die Statistik lässt zwar noch keine Rückschlüsse darauf zu, inwieweit bundesweit eine vergleichbare Entwicklung zu beobachten ist. Die Frage nach den Ursachen des Prozessschwunds in der deutschen Ziviljustiz stellt sich allerdings nun umso dringlicher.

Großer Bedarf nach Justizforschung

Im Dezember 2015 hatte sich eine Konferenz an der Universität Halle-Wittenberg der Frage gewidmet, weshalb immer weniger Fälle zu den Gerichten gelangen. Die Erkenntnisse der Tagung wurden 2016 in einem Tagungsband publiziert. Die darin veröffentlichten Beiträge lassen klar erkennen, dass sich denkbare Gründe für den Prozessschwund jedenfalls nicht empirisch belastbar belegen lassen. Es besteht mithin ein erheblicher Bedarf an intensiverer Justizforschung. Das Statistische Bundesamt wertet zwar alljährlich die Justizstatistiken der Länder aus. Die Daten werden allerdings nur nach Gerichten und nach groben Geschäftsbereichen aufgeschlüsselt. Viele weitere Determinanten – wie etwa der genaue Streitwert oder die Beteiligung von Rechtsschutzversicherungen – erfahren aber keine Beachtung.

Ursachen für den Prozessschwund in der Ziviljustiz

Vor diesem Hintergrund bleiben die Ursachen für den Rückgang der Zivilverfahren ein Stück weit spekulativ. Diskutiert werden eine Reihe von möglichen Gründen:

  • Steigendes Bewusstsein für die mit Gerichtsverfahren verbundenen finanziellen Risiken und nicht-monetären Kosten
  • Kritische Berichterstattung über die Justiz
  • Attraktivität der außergerichtlichen Streitbeilegung
  • Kundenbewertungen und ähnliche Möglichkeiten der einseitigen Konfliktbewältigung
  • Prozessvermeidender Einfluss von Rechtsschutzversicherungen

Welchen Einfluss haben die Rechtsschutzversicherer?

Besondere Beachtung verdient der letzte Punkt: Denn der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlicht zumindest einige Zahlen über die Geschäftsentwicklung der Rechtsschutzversicherungen. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass die Zahl der bearbeiteten Fälle tendenziell nach oben geht. Wenn gleichzeitig die Zahl der Gerichtsverfahren sinkt, deutet dies darauf hin, dass die Rechtsuchenden heute nicht weniger streitlustig sind als zu Beginn des 21. Jahrhunderts, sie aber womöglich durch die Rechtsschutzversicherer ein Stück weit vom Prozessieren abgehalten werden. Die verstärkte Nutzung der sog. Telefonmediation weist ebenfalls in diese Richtung. Kurioserweise werden die Rechtsschutzversicherer gleichzeitig aber nicht profitabler. Das könnte daran liegen, dass Anwälte und Gerichte z.B. infolge höherer Streitwerte mehr und mehr Geld kosten, ohne dass diese Kostensteigerung durch höhere Versicherungsbeiträge aufgefangen würde. Mehr Fragen als Antworten – es bleibt eine große Unsicherheit im Detail.

1. Juni 2017/von Martin Fries
https://mediatorenausbildung.org/wp-content/uploads/Ziviljustiz-Amtsgericht-Muenchen-e1495963105581.jpg 1036 1293 Martin Fries https://mediatorenausbildung.org/wp-content/uploads/mediationsausbildung-1030x322.jpg Martin Fries2017-06-01 02:16:442017-10-23 17:01:11Weniger Fälle in der Ziviljustiz
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