Das Statistische Bundesamt hat die Justizstatistik für das Jahr 2018 veröffentlicht. Die Zahlen zeigen: Das 2012 gleichzeitig mit dem Mediationsgesetz eingeführte Güterichterverfahren nach § 278 Abs. 5 ZPO befindet sich weiterhin auf dem Rückzug. Die Güterichterstatistik 2018 (xlsx) offenbart aber auch erhebliche regionale Unterschiede bei Nutzung und Erfolg dieses Verfahrens.
Einer von hundert Fällen wird richterlich mediiert
Die Statistik der Zivilgerichte zeigt seit etwa 20 Jahren einen Abwärtstrend. Alljährlich sinken die Fallzahlen im Vorjahresvergleich um ungefähr 2%. Nach einer deutlichen Beschleunigung dieser Entwicklung in den Jahren 2016 und 2017 hat sich der Prozessschwund 2018 – womöglich unter dem Einfluss des VW-Abgasskandals – wieder annähernd auf das vorige Niveau abgebremst. Die Zahl der in 2018 erledigten Zivilverfahren ging um 2,6% auf 1,35 Mio. Fälle zurück. Deutlich stärker fiel der Rückgang bei den Verweisen ins Güterichterverfahren aus: Hier sank die Fallzahl von 2017 auf 2018 um 7,7% auf 13.700 Verfahren. Binnen vier Jahren hat sich die Zahl der Verweise ins Güterichterverfahren damit fast halbiert. 2018 erfolgte nur noch in einem von hundert Fällen (1,04%) ein Verweis an eine Güterichterin oder einen Güterichter. Erledigungs- und Vergleichsquote blieben dabei einigermaßen stabil bei 46% bzw. 36%.
Landgerichte in erster Instanz mediationsfreundlich
Wie schon in den vergangenen Jahren findet das Güterichterverfahren den größten Anklang in der ersten Instanz beim Landgericht. Hier erfolgen Verweise etwa dreimal so häufig wie bei den Amtsgerichten. Ähnlich niedrig sind die Verweisquoten in Berufungssachen vor dem Landgericht und bei den Oberlandesgerichten, hier ist die Tendenz aber steigend. Für die Amtsgerichte schlüsselt das Statistische Bundesamt die Zahlen nach Rechtsbereichen auf. Daraus ergibt sich, dass Fälle aus dem Bau- und Architektenrecht (1,3%), in Nachbarschaftsangelegenheiten (4,0%) und in Wohnungseigentumssachen (1,5% bzw. 2,3% bei Klagen Dritter) vergleichsweise häufig in die gerichtsinterne Mediation wechseln. Demgegenüber findet das Güterichterverfahren eine überraschend geringe Resonanz in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten (Verweisquote von 0,3% gegenüber 1,1% in 2017, allerdings auf Basis insgesamt geringer Fallzahlen).
VW-Gerichtsbezirk macht das Rennen
Bemerkenswert sind schließlich regionale Auffälligkeiten bei der Nutzung des Güterichterverfahrens. Das erste Interesse des Branchenkenners gilt dabei naturgemäß dem Wettbewerb der niedersächsischen OLG-Bezirke: Hier setzt sich das OLG Braunschweig mit einer Verweisquote von 3,7% (Vorjahr: 3,1%) an der Spitze fest und verweist die Oberlandesgerichte in Oldenburg (2,4%) und Celle (1,8%) auf die Plätze. Viel Bewegung gibt es an der Ostsee: Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet einen weiter starken Anstieg der Fallzahlen. Nach 2,6% in 2016 und 4,1% in 2017 hat bei den 2018 erledigten Zivilverfahren in beachtlichen 5,2% der Fälle ein Verweis vor den Güterichter stattgefunden. Auf deutlich niedrigerem Niveau haben sich die Güterichterverweise im Bezirk des OLG Koblenz mehr als verdoppelt (von 71 auf 153 Fälle). Demgegenüber ist im Saarland etwas Ernüchterung eingetreten: Nach dem Höhenflug 2017 ist die Verweisquote 2018 von 2,4% wieder auf 1,6% abgesackt. Deutlicher noch ist der Rückgang der Fallzahlen in Thüringen, wo sich die Zahl der Güterichterverfahren nahezu halbiert hat (von 151 auf 86).
Stuttgarter Streitfreude…
Einen geradezu atemberaubenden Sprung nach unten macht das Güterichterverfahren im Bezirk des OLG Stuttgart: Hier erfolgen Verweise ins Güterichterverfahren nur noch in 0,11% der Fälle (gegenüber 0,42% in 2017). Offenbar sind die Erfahrungen mit der gerichtsinternen Mediation hier auch besonders mäßig: Im Bezirk des OLG Stuttgart erledigt sich nur jeder vierte Fall (25,6%) nach Einschaltung des Güterichters und nur in jedem sechsten Fall (16,3%) kommt es zu einem Vergleich. Ähnlich gering sind die Erfolgsaussichten nur in Berlin, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Bei den baden-württembergischen Nachbarn in Karlsruhe ist das ganz anders: Auch hier liegt die Vergleichsquote bei niedrigen 17,4%, die Quote der (sonstigen) Erledigungen nach Einschaltung eines Güterichters erreicht aber mit 73,0% den bundesweiten Spitzenwert. Bemerkenswert ist, dass gute Erfolgsaussichten nicht immer mit einer starken Nutzung des Güterichterverfahrens korrelieren. So gibt es in Bayern, Bremen und Thüringen weit weniger Güterichterverfahren als im Durchschnitt, obwohl die Erledigungs- und Vergleichsquoten hier außerordentlich hoch sind.
Download der Güterichterstatistik 2014-2018
Die komplette Güterichterstatistik der Jahre 2014 bis 2018 steht hier zum freien Download zur Verfügung. Grundlage für die Statistik ist die Zahl aller im jeweiligen Jahr vor den Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten erledigten Zivilverfahren.