Die jüngste Rechtspflege-Statistik des Statistischen Bundesamts zeigt: Die gerichtsinterne Mediation, das sog. Güterichterverfahren, verharrt auf niedrigem Niveau, auch wenn die Gesamtzahl der erledigten zivilrechtlichen Fälle – augenscheinlich bedingt durch den VW-Abgasskandal – zum ersten Mal im 21. Jahrhundert wieder zugenommen hat.
Gerichtstinterne Mediation: Stabile Zahlen auf niedrigem Niveau
Die Justizstatistik weist für das Jahr 2019 13.588 erledigte Streitigkeiten aus, die einen Verweis ins Güterichterverfahren erlebt haben. Nach mehreren Jahren eines deutlichen Rückgangs ist diese Zahl nun kaum geringer als im Vorjahr, eine Trendumkehr ist allerdings bislang nicht zu erkennen. Wie in den Vorjahren verweisen Landgerichte in der Erstinstanz ungefähr dreimal so häufig in die gerichtsinterne Mediation wie die Amtsgerichte. Insgesamt ist die Verweisquote (Anteil der Streitigkeiten mit Verweis zur Güterichterin) aber gegenüber dem Vorjahr um nochmals 5% gesunken; sie liegt jetzt erstmals unter 1%. Noch nicht einmal jeder hundertste Fall schafft es also in die richterliche Mediation.
Overperformer und Underperformer
An der Spitze der mediationsverweisfreudigen Länderjustizen zieht Mecklenburg-Vorpommern weiter einsame Kreise. Dort haben die Gerichte ihre Verweisquote in 2019 noch einmal deutlich von 5,2% auf 5,8% gesteigert. Mit einigem Abstand folgt die Ziviljustiz in Schleswig-Holstein, die ihre Verweisquote immerhin von 3,4% auf 3,5% steigerte. Auch die Berliner Justiz erhöhte ihre Verweisquote deutlich von 0,9% in 2018 auf 1,1% in 2019. Im Vorjahresvergleich deutlich weniger verweisfreudig zeigten sich demgegenüber das Saarland (von 1,6% in 2018 auf 1,3% in 2019) und das eigentlich so mediationsaffine Niedersachsen. In Niedersachsen ging die Verweisquote in allen OLG-Bezirken zurück, besonders aber beim Spitzenreiter in Braunschweig (von 3,7% in 2018 auf 2,3% in 2019). Die Erledigungs- und Vergleichsquote hielten sich 2019 ziemlich stabil und liegen deutschlandweit 2019 bei 47% (2018: 46%) bzw. 36% (2018: 36%). Besonders erledigungsfreundlich waren die Gerichte in den OLG-Bezirken Karlsruhe (76%) und München (71%) sowie im Stadtstaat Bremen (75%). Demgegenüber wirkte das Güterichterverfahren andernorts kaum befriedend: Insbesondere in den OLG-Bezirken Stuttgart (18%) und Zweibrücken (5%) ließen sich durch die gerichtsinterne Mediation kaum Fälle erledigen.
Download der Güterichterstatistik 2014-2019
Die komplette Güterichterstatistik der Jahre 2014 bis 2019 steht hier zum freien Download zur Verfügung. Grundlage für die Statistik ist die Zahl aller im jeweiligen Jahr vor den Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten erledigten Zivilverfahren.
- Güterichterstatistik 2019 (xlsx)
- Güterichterstatistik 2018 (xlsx) und Blogbericht
- Güterichterstatistik 2017 (xlsx) und Blogbericht
- Güterichterstatistik 2016 (xlsx) und Blogbericht
- Güterichterstatistik 2015 (xlsx) und Blogbericht
- Güterichterstatistik 2014 (xlsx) und Blogbericht
- Zehn Fragen zum Güterichterverfahren (gerichtsinterne Mediation)