Im Anschluss an die Güterichterstatistik 2014 stellen wir hier die neue Güterichterstatistik 2015 (xlsx) aus den Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur gerichtsinternen Mediation vor. Nachdem das Güterichterverfahren 2014 erstmals von der Statistik des Statistischen Bundesamts erfasst wurde, zeigt sich nun schon eine erste Entwicklung im Vorjahresvergleich.
Erledigungsquote bei gut 50%, Vergleichsquote über 30%
Die Güterichterstatistik 2015 lässt zunächst erkennen, dass in einer gerichtsinternen Mediation ganz erhebliche Einigungschancen bestehen. Die Wahrscheinlichkeit, einen Konsens zu erzielen, ist im Vergleich zum Vorjahr sogar noch etwas gestiegen. In gut der Hälfte der Fälle führt die Verhandlung vor dem Güterichter zu einer Erledigung des Verfahrens (50,3% ggü. 48,6% im Vorjahr). In 31,5% (Vorjahr: 29,5%) der Fälle geschieht dies durch den Abschluss eines Vergleichs. Dass die Vergleichsquote deutlich hinter der Erledigungsquote zurückbleibt, erklärt sich dadurch, dass sich die Beteiligten nicht selten vor dem Güterichter auf die Rücknahme der Klage oder ein Anerkenntnis verständigen, ohne dass dies formal als Vergleich protokolliert wird.
Güterichterstatistik 2015: Deutlich weniger Verweise ins Güterichterverfahren
Bemerkenswert ist, dass die Zahl der Verweise in das Güterichterverfahren 2015 im Vergleich zum Vorjahr drastisch gesunken ist. Während 2014 knapp 25.000 Fälle in der gerichtsinternen Mediation landeten, sank diese Zahl 2015 um 23% auf kaum mehr als 19.000 Fälle. Die Amtsgerichte verwiesen 2015 1,0% (Vorjahr: 1,5%) ihrer Streitverfahren vor den Güterichter, vor den Landgerichten erfolgte der Verweis nach § 278 Abs. 5 ZPO in 2,1% (Vorjahr: 2,3%) der erstinstanzlichen Verfahren. Auch die Verweisquote in landgerichtlichen Berufungsverfahren (0,3%, Vorjahr: 0,6%) sowie vor den Oberlandesgerichten (0,6%, Vorjahr: 0,9%) ist erheblich gesunken. In den verschiedenen Bundesländern fiel der Rückgang der Verweise ins Güterichterverfahren unterschiedlich stark aus. Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein verzeichnen einen Rückgang der Verweise um ein Viertel. In Baden-Württemberg und Bremen wurden mehr als ein Drittel weniger Verweise ausgesprochen. Sachsen-Anhalt und Thüringen kamen 2015 auf kaum mehr als die Hälfte der Verweiszahlen aus 2014. Und in Hamburg und Rheinland-Pfalz ging die Zahl der Verweise gar um etwa zwei Drittel zurück. Allein Niedersachsen verzeichnet eine moderate Steigerung, die sich in 2016 aufgrund des dort angestoßenen Wettbewerbs um mehr Güterichterverfahren weiter fortsetzen dürfte.
Die ausführliche Güterichterstatistik steht hier zum kostenlosen Download (xlsx) zur Verfügung. Grundlage für die Statistik ist die Zahl aller im jeweiligen Jahr vor den Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten erledigten Zivilverfahren.