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Im Anschluss an die Güterichterstatistik 2014 stellen wir hier die neue Güterichterstatistik 2015 (xlsx) aus den Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur gerichtsinternen Mediation vor. Nachdem das Güterichterverfahren 2014 erstmals von der Statistik des Statistischen Bundesamts erfasst wurde, zeigt sich nun schon eine erste Entwicklung im Vorjahresvergleich.

Erledigungsquote bei gut 50%, Vergleichsquote über 30%

Die Güterichterstatistik 2015 lässt zunächst erkennen, dass in einer gerichtsinternen Mediation ganz erhebliche Einigungschancen bestehen. Die Wahrscheinlichkeit, einen Konsens zu erzielen, ist im Vergleich zum Vorjahr sogar noch etwas gestiegen. In gut der Hälfte der Fälle führt die Verhandlung vor dem Güterichter zu einer Erledigung des Verfahrens (50,3% ggü. 48,6% im Vorjahr). In 31,5% (Vorjahr: 29,5%) der Fälle geschieht dies durch den Abschluss eines Vergleichs. Dass die Vergleichsquote deutlich hinter der Erledigungsquote zurückbleibt, erklärt sich dadurch, dass sich die Beteiligten nicht selten vor dem Güterichter auf die Rücknahme der Klage oder ein Anerkenntnis verständigen, ohne dass dies formal als Vergleich protokolliert wird.

Güterichterstatistik 2015: Deutlich weniger Verweise ins Güterichterverfahren

Bemerkenswert ist, dass die Zahl der Verweise in das Güterichterverfahren 2015 im Vergleich zum Vorjahr drastisch gesunken ist. Während 2014 knapp 25.000 Fälle in der gerichtsinternen Mediation landeten, sank diese Zahl 2015 um 23% auf kaum mehr als 19.000 Fälle. Die Amtsgerichte verwiesen 2015 1,0% (Vorjahr: 1,5%) ihrer Streitverfahren vor den Güterichter, vor den Landgerichten erfolgte der Verweis nach § 278 Abs. 5 ZPO in 2,1% (Vorjahr: 2,3%) der erstinstanzlichen Verfahren. Auch die Verweisquote in landgerichtlichen Berufungsverfahren (0,3%, Vorjahr: 0,6%) sowie vor den Oberlandesgerichten (0,6%, Vorjahr: 0,9%) ist erheblich gesunken. In den verschiedenen Bundesländern fiel der Rückgang der Verweise ins Güterichterverfahren unterschiedlich stark aus. Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein verzeichnen einen Rückgang der Verweise um ein Viertel. In Baden-Württemberg und Bremen wurden mehr als ein Drittel weniger Verweise ausgesprochen. Sachsen-Anhalt und Thüringen kamen 2015 auf kaum mehr als die Hälfte der Verweiszahlen aus 2014. Und in Hamburg und Rheinland-Pfalz ging die Zahl der Verweise gar um etwa zwei Drittel zurück. Allein Niedersachsen verzeichnet eine moderate Steigerung, die sich in 2016 aufgrund des dort angestoßenen Wettbewerbs um mehr Güterichterverfahren weiter fortsetzen dürfte.

Die ausführliche Güterichterstatistik steht hier zum kostenlosen Download (xlsx) zur Verfügung. Grundlage für die Statistik ist die Zahl aller im jeweiligen Jahr vor den Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten erledigten Zivilverfahren.

Der Güterichter-Blog von Professor Dr. Reinhard Greger macht auf die aktuellen Fallzahlen des Statistischen Bundesamts aufmerksam, das seit 2014 auch die gerichtsinterne Mediation (sog. Güterichterverfahren) gesondert ausweist.

Jedes zweite Güterichterverfahren führt zur Streiterledigung

Zur Regelung der außergerichtlichen Mediation ist 2012 das deutsche Mediationsgesetz in Kraft getreten. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber auch die gerichtsinterne Mediation in § 278 Abs. 5 ZPO verankert. Die amtlichen Zahlen weisen für das Jahr 2014 knapp 25.000 Güterichterverfahren an deutschen Gerichten aus. Während die Erfolgschancen der außergerichtlichen Mediation mit ungefähr 75-80% beziffert werden (siehe etwa Steffek, ZEuP 2013, 528, 531), liegen die Vergleichschancen im Güterichterverfahren deutlich darunter: In etwa der Hälfte dieser Verfahren lässt sich die Streitigkeit durch das Güterichterverfahren erledigen; in knapp 30% der Güterichterverfahren schließen die Parteien einen Vergleich. Diese Zahlen variieren zwischen den Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten geringfügig, aber nicht in statistisch signifikantem Ausmaß. Bemerkenswert ist allerdings, dass die Erledigungschancen beim Landgericht auf 35% zurückfallen, wenn sich die Parteien bereits in der Berufungsinstanz befinden. Ohnehin wird man in der Berufung seltener ins Güterichterverfahren verwiesen. Gewisse Unterschiede lassen sich ferner mit Blick auf die Streitmaterie ausmachen: Tendenziell besser sind die Streiterledigungschancen bei einem Güteverfahren im Bereich der Nachbarschaftssachen (60%) und in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten (69%), tendenziell geringer sind sie in Wohnungseigentumssachen (37%).

Wo spielt das Güterichterverfahren eine Rolle?

Weil die Amtsgerichte mit ihren ca. 1,1 Mio. jährlich erledigten Verfahren den Löwenanteil der Gerichtsverfahren bewältigen, gibt es hier natürlich auch die meisten gerichtsinternen Mediationen. In knapp 1,5% der im Jahr 2014 erledigten Fälle verwies der Streitrichter die Parteien an einen Güterichter. Auch wenn die absoluten Fallzahlen geringer sind, verweist das Landgericht die Beteiligten wesentlich häufiger, nämlich in knapp 2,1% aller Fälle, in das Güterichterverfahren. Noch wesentlich deutlichere Unterschiede ergeben sich, wenn man sich die Statistiken der einzelnen Bundesländer anschaut. Die Gerichte in Bayern und Hessen sind am skeptischsten gegenüber der gerichtsinternen Mediation: Bayerische Amtsgerichte verweisen nur 0,2% und bayerische Landgerichte nur 0,6% ihrer Verfahren vor den Güterichter, in Hessen liegen diese Werte bei 0,4% (Amtsgerichte) und 0,1% (Landgerichte). Extrem mediationsfreudig sind die Gerichte hingegen in Berlin: Hier landen 4,3% aller amtsgerichtlichen und 5,8% aller landgerichtlichen Fälle vor dem Güterichter. Auffällige Unterschiede zwischen Amts- und Landgerichten innerhalb eines Bundeslandes ergeben sich in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen: Die Amtsgerichte beider Länder befinden sich mit ihren Verweisen ungefähr im Bundesdurchschnitt (MV: 1,0%, Nds.: 1,7%), die Landgerichte beider Länder verweisen allerdings außerordentlich häufig in das Güterichterverfahren (MV: 8,6%, Nds.: 5,0%). Namentlich im Falle Niedersachsens kommt dies vermutlich nicht von ungefähr: Der Präsident des OLG Braunschweig rief dort unlängst einen Wettbewerb unter den drei niedersächsischen OLG-Bezirken um die meisten Güterichterverfahren im Jahr 2016 aus.

Die Statistik für die zivilgerichtliche Rechtspflege 2014 ist auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes in den Formaten pdf und xlsx abrufbar.

Update: Eine spezielle Güterichterstatistik im Format xlsx steht nun auch auf dieser Seite zum kostenfreien Download zur Verfügung.