Am 25. und 26. Juni 2026 findet eine Fortbildung für Absolventen der Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator unter der Leitung von Professor Dr. Horst Eidenmüller statt. Thema der Veranstaltung ist die Rational-Choice-Theorie in der Mediation, also die Theorie und Praxis der rationalen Entscheidung für Konfliktlöser.

Themen der Fortbildung

Der Kompaktkurs bietet eine fundierte Einführung in die Rational-Choice-Theorie und gliedert sich in drei für die Konfliktlösung zentrale Abschnitte:

  1. Rational Choice und Kognitionspsychologie,
  2. Entscheidungstheorie,
  3. Spieltheorie.

Die Entscheidungstheorie analysiert, wie Parteien unter Unsicherheit Entscheidungen treffen – ein Kernprozess jeder Mediation, wenn es um die Bewertung von Alternativen zur Einigung (BATNA) geht. Die Spieltheorie untersucht Modelle strategischer Interaktion: Sie erklärt die Dynamiken, die entstehen, wenn das Ergebnis für eine Partei davon abhängt, wie die Gegenseite agiert (z.B. in Gefangenendilemma-Situationen). Da reines rationales Kalkül das Verhalten von Konfliktparteien oft nur unzureichend erklärt, ziehen wir Erkenntnisse der Kognitionspsychologie heran, um realistischere Modelle menschlicher Interaktion zu entwickeln. Für die Mediationspraxis sind diese Konzepte sehr wertvoll. Während die Rationalität in mikroökonomischen Modellen oft als ideale Verhaltensannahme dient, zeigt die Realität im Konflikt oft Abweichungen. Die ökonomische Analyse des Rechts hilft zu verstehen, welche Anreize rechtliche Rahmenbedingungen setzen.

Ziele der Veranstaltung

Dieser Kurs vermittelt Ihnen das Rüstzeug, um Konfliktdynamiken tiefer zu durchdringen und Ihre Interventionen präziser zu setzen. Die Inhalte unterstützen Sie dabei:

  • Entscheidungsprozesse zu strukturieren: Mediatoren helfen Parteien, komplexe Entscheidungen unter Unsicherheit zu treffen. Entscheidungstheoretische Modelle schärfen den Blick für Risiken und Wahrscheinlichkeiten (z.B. Prozessrisikoanalysen).
  • Strategische Blockaden zu lösen: Mithilfe der Spieltheorie lernen Sie, die strategischen „Züge“ der Parteien zu antizipieren und Patt-Situationen (Deadlocks) besser zu verstehen und aufzulösen.
  • Psychologische Fallen zu erkennen: Erkenntnisse der Kognitionspsychologie (z.B. Verlustaversion, Anker-Effekte, Overconfidence) erklären, warum Parteien oft „irrational“ an Forderungen festhalten. Das Wissen darum hilft Ihnen, diese kognitiven Verzerrungen in der Verhandlung transparent zu machen und zu überwinden.

Der Kurs zielt darauf ab, Ihr strategisches Denken in der Mediation zu schärfen und Ihnen neue Werkzeuge an die Hand zu geben, um Parteien auch in verfahrenen Situationen effektiv zu einer interessengerechten Lösung zu begleiten. Der Kurs setzt keine Vorkenntnisse auf dem Gebiet der Ökonomik oder Spieltheorie voraus.

Rahmen der Veranstaltung

Die Veranstaltung findet auf Schloss Hohenkammer vor den Toren von München statt. Die Veranstaltung beginnt am Donnerstag, 25. Juni 2026, um 13 Uhr mit einem gemeinsamen Mittagessen. Die Veranstaltung endet am Freitag, 26. Juni 2026 um 16 Uhr. Die Teilnahmegebühren betragen 950 Euro (USt-frei). Darin enthalten sind die Tagungspauschalen einschließlich Mittagessen, Kaffeepausen und Seminargetränken. Die Veranstaltung ist eine Fortbildung i.S.v. § 3 ZMediatAusbV.

Die Zahl der Teilnehmerplätze ist begrenzt. Wenn Sie an der Fortbildung teilnehmen möchten, senden Sie dazu bitte bis zum 13. März 2026 eine Nachricht an anmeldung@mediatorenausbildung.org. Vielen Dank!

Lektüre zur Vorbereitung

Wenn Sie sich auf die Veranstaltung vorbereiten möchten (nicht verpflichtend), empfehlen wir dafür folgende Lektüre:

Universitäten bezahlen Big Tech AI dafür, dass sie als deren globaler Showroom fungieren dürfen. In einem aktuellen Beitrag für den Oxford Business Law Blog argumentiere ich, dass dies der falsche Weg ist. Wenn Institutionen wie Oxford, Yale oder Columbia universitätsweite Verträge für generative KI-Tools abschließen, sind sie nicht nur Kunden, die Software kaufen. Sie bieten Reputation, Legitimität und ein außerordentlich reichhaltiges Testfeld, das Unternehmen wie OpenAI, Microsoft und Google dabei hilft, einen weltweiten Markt für generative KI zu erobern. Betrachtet man den Wert, der auf beiden Seiten geschaffen wird, kommt man zu einem einfachen Schluss: Big AI sollte den Universitäten Geld zahlen – und zwar viel Geld –, anstatt ihnen Lizenzrechnungen zu schicken.

Hier lesen Sie den englischsprachigen Originalbeitrag auf dem Oxford Business Law Blog.

Das Oberlandesgericht Celle hat kürzlich einen Fall entschieden, der anwaltliche Mediatoren zur Vorsicht mahnt. Kernbotschaft: Wenn ein Mediationsversuch nicht erfolgreich ist, darf der Mediator in derselben Angelegenheit nicht anschließend als Rechtsbeistand einer der beiden Parteien auftreten.

Verstoß gegen das Mediationsgesetz

Der ursprünglich dem Amtsgericht Springe vorliegende Fall ist schnell erzählt: Ein Anwalt hatte sich den Parteien als Mediator angedient, um in der Phase der Trennung zweier Ehegatten eine Verständigung zu ermöglichen. Anschließend vermittelte er als Shuttle-Mediator zwischen den Eheleuten und erörterte in diesem Zusammenhang mit jedem von ihnen ihre individuelle Sicht der Dinge. Zu einer Einigung kam es jedoch nicht. Etwa zwei Jahre später folgte das Scheidungsverfahren. In diesem Kontext trat der frühere Mediator nun als Anwalt des Ehemanns auf. Ein klarer Verstoß gegen § 3 Abs. 2 S. 2 MediationsG:

„Der Mediator darf … nicht … nach der Mediation für eine Partei in derselben Sache tätig werden.“

Folgerichtig intervenierte die zuständige Rechtsanwaltskammer, und der Anwalt legte das Mandat nieder.

Strafrechtliche Verurteilung wegen Parteiverrats

Mit der Mandatsniederlegung war es freilich nicht getan. Von der Strafjustiz kassierte der Mann wenig später einen Schuldspruch wegen Parteiverrats nach § 356 Abs. 1 StGB. Diese Vorschrift sagt:

„Ein Anwalt…, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Die Ratio des Gerichts: Anwälte sollen nach einem modernen Berufsbild nicht nur streiten, sondern auch schlichten und vermitteln. Deswegen ist Mediation bei Anwälten keine Nebentätigkeit, sonden Teil ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Also darf man nach einem Auftrag einer Partei (hier der Frau) anschließend nicht einseitig die andere Partei (hier den Mann) beraten. Oder mit den Worten des Straftatbestands: Man verrät die Interessen der erstbeauftragenden Partei, wenn man sich anschließend im selben Rechtsstreit einseitig ihrem Widersacher andient.

Parteiverrat insbesondere bei vertraulichen Einzelgesprächen

Diese Bewertung wirkt auf den ersten Blick überraschend. Denn wenn der erste Auftrag ein Mediationsmandat ist, stellt sich der Mediator ja anfangs gerade nicht parteilich auf die Seite einer Beteiligten, die er dann später an ihr Gegenüber verraten könnte. Anders liegen die Dinge aber, sobald der Mediator beginnt, Einzelgespräche mit den Parteien zu führen. Denn dann vertrauen ihm die Parteien typischerweise Dinge an, die sie ihrem Kontrahenten gegenüber aus strategischen Gründen so nicht offenbaren würden. Gerade in Einzelgesprächen genießt ein Mediator also besonderes Vertrauen der Beteiligten, das er erheblich missbrauchen kann, wenn er sich anschließend von der Gegenseite als Anwalt mandatieren lässt. Im vorliegenden Fall war der Anwaltsmediator sogar fast ausschließlich als Shuttle-Mediator tätig, und das wiederum erklärt die strafgerichtliche Einschätzung, er habe durch die anschließende Anwaltstätigkeit Parteiverrat begangen.

Lehren des Falls: Klare Haltung, klare Rolle

Aus dem Fall des OLG Celle kann man lernen: Es ist selten eine gute Idee, die eigene Rolle flexibel zu definieren und sich den Parteien auf Gedeih und Verderb anzudienen, nur um ein irgendwie geartetes Mandat akquirieren oder fortführen zu können. Die best practice lautet: Gerade Anwältinnen und Anwälte, die ein Verfahren in unterschiedlichen Funktionen begleiten können – z.B. als Parteivertreter, Vermittler, Schlichter oder Schiedsrichter – sollten ihre Rolle früh klar definieren und bei sich abzeichnenden Rollenkonflikten an unvoreingenommene Kolleginnen und Kollegen verweisen.

Originaltext des Urteils: OLG Celle v. 26. August 2025, 2 ORs 96/25, Volltext auf Juris

Am 18. und 19. September 2025 findet eine Fortbildung der Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator auf Gut Sonnenhausen vor den Toren Münchens statt. Welche Themen stehen auf der Tagesordnung und wer kann sich für die Veranstaltung anmelden?

Aktuelle Verhandlungsforschung und praxisnahe Simulationen

Die Veranstaltung beginnt am Donnerstag, 18. September 2025, um 12 Uhr mit einem gemeinsamen Mittagessen. Anschließend geben die beiden Trainer – Stefan Tetenberg und Martin Fries – einen Überblick über aktuelle Erkenntnisse der neuesten Verhandlungsforschung und erprben sie mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in mehreren kleinen Übungen. Im weiteren Verlauf der Veranstaltung findet unter anderem eine Fishbowl-Mediation statt, bei der schwierige Vermittlungssituationen analysiert und in der Gruppe besprochen werden. Die Veranstaltung endet am 19. September 2025 um 16 Uhr.

Gut Sonnenhausen: Landgutidyll vor den Toren Münchens

Der Veranstaltungsort, Gut Sonnenhausen, ist ein Ableger der bekannten Herrmannsdorfer Landwerkstätten in der Nähe von Glonn. Herrmannsdorf ist vor allem auf den Münchener Wochenmärkten bekannt für seine ökologische Landwirtschaft. Zu den Mahlzeiten auf Gut Sonnenhausen wird ein Menü mit Herrmannsdorfer Fleisch und einer vegetarischen Option aus dem Sonnenhauser Garten serviert.

Zielgruppe und Anmeldung

Die Veranstaltung richtet sich an Alumni der Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator, aber auch an andere Verhandler und MediatorInnen, die nach neuen Impulse für ihre Verhandlungs- und Vermittlungsfähigkeiten suchen. Die Veranstaltung ist eine Fortbildung i.S.v. § 3 ZMediatAusbV und ist im Umfang von jeweils 5 Zeitstunden anerkennungsfähig als FAO-Fortbildung für die Fachanwaltschaften im Arbeitsrecht und im Gesellschaftsrecht. Die Teilnehmergebühren betragen 800 Euro (USt-frei); beide Mittagessen, das Abendessen und die Tagungsverpflegung sind darin inkludiert. Übernachtung und Frühstück kosten abhängig vom Zimmerstandard zwischen 110 und 135 Euro.

Die Zahl der Teilnehmerplätze ist begrenzt. Wenn Sie an der Fortbildung teilnehmen möchten, senden Sie dazu bitte eine Nachricht an anmeldung [at] mediatorenausbildung.org. Vielen Dank!

In the current episode of „The Influencers“, an audio podcast hosted by Hogan Lovells, Horst Eidenmueller and Leo von Gerlach explore the transformative impact of artificial intelligence on commercial negotiations. They delve into how AI is reshaping the way negotiations are prepared, conducted, and executed – both the potential to drastically increase transparency and efficiency as well as the ethical implications and power imbalances that could arise, particularly between large corporations and smaller entities as AI continues to evolve in the negotiation space. Here you go…

Am Mittwoch, 19. Februar 2025, um 17.00 Uhr bietet die Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator eine kostenfreie Online-Informationsveranstaltung zur nächsten Mediationsausbildung an. Die Veranstaltung richtet sich an Interessentinnen und Interessenten, die eine Teilnahme am nächsten Lehrgang der Ausbildung zum Wirtschaftsmediator ab November 2025 erwägen. Wir informieren Sie über den Aufbau und die wesentlichen Inhalte der Ausbildung; zudem besteht die Gelegenheit, Fragen zur Ausbildung unmittelbar an uns als Veranstalter zu richten. Sie können sich über eine eigene Seite für die Veranstaltung anmelden. Herzlich willkommen!

Der nächste Lehrgang der Münchener Ausbildung zum Wirtschaftsmediator findet ab November 2025 auf Schloss Hohenkammer nördlich von München statt. Die Ausbildung berücksichtigt bereits die seit 1. März 2024 geltenden Änderungen der Ausbildungsregeln für zertifizierte Mediatoren. Gerne können Sie sich bei einer unserer Online-Informationsveranstaltungen persönlich über den Lehrgang informieren.

Modularer Aufbau der Mediationsausbildung 2025/26

Kern der Ausbildung sind drei viertägige Module, die jeweils von Donnerstag bis Sonntag auf Schloss Hohenkammer in der Nähe des Münchener Flughafens stattfinden. Wer die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ anstrebt, kann die dafür erforderlichen Ausbildungsstunden durch ein eintägiges Online-Modul und ein abschließendes Vier-Tage-Modul vervollständigen. Die Zertifizierungsmodule lassen sich auch noch nachträglich hinzubuchen. Die Termine der einzelnen Module sind folgende:

  • 20. bis 23. November 2025: Verhandlungsmanagement
  • 15. bis 18. Januar 2026: Idealtypische Wirtschaftsmediation
  • 26. Februar bis 1. März 2026: Fortgeschrittene Wirtschaftsmediation
  • 18. März 2026: Online-Mediation (optional)
  • 23. bis 26. April 2026: Komplexe Wirtschaftsmediation (optional)

Gerne können Sie sich im Rahmen einer kostenfreien Online-Informationsveranstaltung über unser Angebot informieren. Der nächste Termin dafür ist am Mittwoch, 18. Dezember 2024, um 12.00 Uhr. Sie können sich auf einer eigenen Seite unverbindlich für diese Online-Veranstaltung anmelden.

Konzept und Anmeldung zur Mediationsausbildung

Nähere Informationen zum Konzept der Ausbildung finden Sie an anderer Stelle auf dieser Homepage. Die Rahmenbedingungen der Ausbildung können Sie hier einsehen. Die Anmeldung erfolgt ebenfalls online über diese Webseite. Wenn Sie einzelne Module der Ausbildung buchen möchten oder Fragen zur Mediationsausbildung haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Im November 2024 ist das Buch „Mediation in der Wirtschaft“ von Christian Duve, Horst Eidenmüller, Andreas Hacke und Martin Fries in vierter Auflage erschienen. Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere neue Entwicklungen im Bereich von Software und künstlicher Intelligenz, die selbst bei den handwerklichen Tätigkeiten von Mediatoren an vielen Stellen von wachsender Bedeutung sind. Das Buch ist im Handel bestellbar sowie in jeder gut sortierten Buchhandlung zu erwerben.

AI applications will put an end to negotiation processes as we know them. The typical back-and-forth communication and haggling in a state of information insecurity could soon be a thing of the past. AI applications will increase the information level of the parties and drastically reduce transaction costs. A quick and predictable agreement in the middle of a visible bargaining range could become the new normal. But sophisticated negotiators will shift this bargaining range to their advantage. They will automate negotiation moves and execute value-claiming strategies with precision, exploiting remaining information asymmetries to their advantage. Negotiations will no longer be open-ended communication processes. They will become machine-driven chess end games. Large businesses will have the upper hand in these end games.

My current working paper on this subject is available for download at SSRN free of charge.