Schlagwortarchiv für: Mediation

Der Roland Rechtsreport 2017 gibt Aufschluss über die Einstellungen der deutschen Bevölkerung zur staatlichen Justiz sowie zum außergerichtlichen Mediationsverfahren. Grundlage des Reports ist eine repräsentative Befragung von knapp 1.500 Bürgern aus Oktober 2016. Der Roland Rechtsreport 2017 bestätigt eine Reihe von Entwicklungen, die sich bereits im Rechtsreport 2015 und 2016 angedeutet haben. Neu ist vor allem eine Gegenüberstellung der jüngsten Entwicklungen mit Vergleichszahlen aus dem Jahre 2010.

Roland Rechtsreport 2017 offenbart kritische Haltung zur Justiz

Der Roland Rechtsreport 2017 zeigt: Namentlich das Image der Justiz hat sich in den letzten Jahren nicht positiv entwickelt. Heute sagen 80% der Befragten, die Verfahren vor staatlichen Gerichten dauerten zu lange. 2010 lag dieser Wert noch bei 74%. 2010 waren drei von fünf Befragten der Auffassung, die Gerichte seien überlastet. Heute geben tatsächlich schon knapp drei Viertel der Befragten diese Antwort. Das ist vor allem deswegen interessant, weil die Fallzahlen vor deutschen Zivilgerichten seit vielen Jahren merklich abnehmen und weil deutsche Gerichte im internationalen Vergleich ausgesprochen zügig arbeiten. Ein weiterer Aspekt, der aufhorchen lässt: Nur noch 23% der Befragten (gegenüber 29% in 2010) sind der Auffassung, dass man sich bei deutschen Gerichten darauf verlassen kann, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Eigene Gerichtserfahrung verschlechtert dieses Bild noch. Sie verstärkt die Wahrnehmung, die Rechtsprechung sei uneinheitlich und sehr von den Anwälten beider Parteien abhängig.

Bekanntheit der Mediation wächst weiter

Wie sieht es angesichts dieser Justizskepsis mit der Wahrnehmung außergerichtlicher Verfahren wie der Mediation aus? Der Anteil derer, die mit dem Begriff Mediation etwas anfangen können, wächst auf hohem Niveau. Aktuell sagen 69% der Befragten, sie hätten von der Mediation schon einmal gehört. Selbst an einem Mediationsverfahren beteiligt waren freilich noch nicht viele: Während ein knappes Viertel der Befragten von eigenen Gerichtserfahrungen berichteten, hatten 4% der Befragten nach eigenen Angaben schon einmal an einer Mediation teilgenommen. Diese Zahl wirkt auf den ersten Blick klein. Auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet müsste man freilich immer noch von einer hohen fünfstelligen Anzahl von Mediationsverfahren pro Jahr ausgehen. Diese Größenordnung ist vor allem dann erklärbar, wenn man die sogenannte Telefonmediation der Rechtsschutzversicherer in die Berechnung mit einbezieht (zur aktuellen Diskussion um die Grenzen des Mediationsbegriffs siehe den Blogpost „Was ist eine Mediation?„).

Der Roland Rechtsreport steht auf den Seiten der Roland Rechtsschutzversicherung als pdf zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Die US-amerikanische Streitbeilegungs-Institution JAMS hat im April 2015 unter ihren assoziierten Mediatoren, Schlichtern und Schiedsrichtern eine Umfrage zur Bedeutung von Einzelgesprächen (sog. Caucus) in der Mediation durchgeführt. Die Rückmeldung der über 200 Umfrageteilnehmer unterstreicht einmal mehr die große, teilweise sogar wachsende Bedeutung des Caucussing in der Mediation US-amerikanischer Prägung.

Einzelgespräche: Erhebliches Ost-West-Gefälle

Die Umfrage offenbart, dass viele Mediatoren in den USA zu Beginn ihrer Tätigkeit großen Wert auf gemeinsame Mediationssitzungen legen, später aber überwiegend Shuttle-Mediationen ohne ein Verhandlungsplenum durchführen, in denen der Mediator ausschließlich zwischen den Parteien hin- und herpendelt. 80% der Befragten führten die Mediationsparteien zu Beginn ihrer Mediationstätigkeit noch zu gemeinsamen Sitzungen zusammen. Heute allerdings mediiert weniger als die Hälfte der US-Mediatoren (45%) überhaupt noch regelmäßig im Plenum. Vergleichsweise verbreitet sind gemeinsame Verhandlungen noch an der Ostküste, wo 70% der Befragten angaben, diese Mediationsform zu nutzen. Im südlichen Kalifornien hingegen, der Heimat der Organisation JAMS, sind es nur ganze 23%.

Einzelgespräche in Europa abhängig vom Einzelfall

Das inneramerikanische Ost-West-Gefälle der Mediationsstile setzt sich in Europa fort. Hier findet sich gleichsam der Gegenentwurf zur Mediation kalifornischer Prägung. Während sich die Parteien einer Mediation am Sitz der JAMS in San Jose häufig gar nicht sehen, geschieht es bei europäischen Mediatoren nur selten, dass sie das Plenum verlassen und in Einzelgespräche ausweichen. Der caucusbasierte Mediationsstil nimmt für sich in Anspruch, dem häufig von Anwälten geäußerten Wunsch nach einer bloßen Vermittlung zwischen den geäußerten Positionen Rechnung zu tragen. Demgegenüber wurzelt das europäische Modell in der Überzeugung, dass wertschöpfende Lösungen nur auf Basis einer sorgfältigen Interessenerforschung zustande kommen können und damit gegenseitiges Verständnis notwendig voraussetzen.

Ein ausführlicher Bericht über die Studie zum Einsatz von Einzelgesprächen findet sich in englischer Sprache online auf den Seiten der JAMS.

 

Im Juli 2014 haben die Vereinigten Staaten von Amerika einer Arbeitsgruppe der United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) einen Vorschlag für ein New Yorker Übereinkommen zur Vollstreckung von internationalen Mediations- und Schlichtungsvergleichen in handelsrechtlichen Streitigkeiten unterbreitet.

Blaupause: New Yorker Übereinkommen im Schiedsrecht

Hintergrund des Vorschlags sind die positiven Erfahrungen mit dem 1959 in Kraft getretenen New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Diesem Abkommen sind inzwischen 154 Staaten beigetreten; damit sind Schiedssprüche heute fast weltweit anerkennungsfähig und vollstreckbar, ohne dass es dafür einer zusätzlichen gerichtlichen Entscheidung bedürfte. Um diese vereinfachte Durchsetzbarkeit auch für Vergleiche aus Mediations- oder Schiedsverfahren zu ermöglichen, soll es nun eine zweite New York Convention geben. Anfang Februar 2015 hat sich eine Arbeitsgruppe der UNCITRAL mit dem US-amerikanischen Vorschlag befasst. Dabei wurde eine Reihe von Bedenken artikuliert, die in ähnlicher Weise auch in einer aktuellen Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer (pdf) geäußert worden sind.

Anerkennung und Vollstreckung ohne juristische Kontrolle?

Der Kerneinwand gegen die Schaffung einer zweiten New York Convention betrifft die Einbindung juristischer Expertise beim Entstehen eines Titels. Während in einem Schiedsverfahren die Schiedsrichter Gewähr für eine rechtssichere und vollstreckbare Abfassung des Schiedsspruchs böten, sei dies bei Mediationen und Schlichtungen grundlegend anders. Es fehle bereits an einer international einheitlichen Definition der Mediation. Weiter agierten häufig mit guten Gründen auch Nichtjuristen als Mediatoren, die naturgemäß keine juristischen Kenntnisse zur Abfassung eines Vergleichs beisteuern könnten. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass beim Entstehen des deutschen Mediationsgesetzes die Idee eines vollstreckbaren Mediationsvergleiches (§ 796d ZPO-E) aus eben diesem Grunde wieder verworfen wurde. Andere Stimmen fragen noch grundlegender, ob es in der Praxis bei internationalen Mediationsverfahren überhaupt Probleme mit der Vollstreckung von Vergleichen gebe, da doch konsensuale Verfahrensergebnisse in der Regel einer Vollstreckung gerade nicht bedürfen.

Mindestanforderungen für ein New Yorker Übereinkommen II

Sollte es trotz dieser Bedenken zu einem New Yorker Übereinkommen für Mediations- und Schlichtungsvergleiche kommen, spricht sich die BRAK dafür aus, den Kreis der danach vollstreckungsfähigen Vergleiche nicht zu weit zu ziehen. Es sei sicherzustellen, dass im Mediations- oder Schlichtungsverfahren grundlegende Verfahrensprinzipien eingehalten wurden. Ferner sollte das Abkommen nur für Vergleichsverträge gelten, die eine Seite zu einer Geldzahlung verpflichten, und sollte darüber hinaus auf den b2b-Kontext beschränkt werden.

Die UNCITRAL wird sich bei einer Sitzung in Wien im Herbst 2015 erneut mit dem Konventionsvorschlag befassen. Es erscheint nicht ausgeschlossen, dass der Vorschlag dann bereits endgültig verworfen wird. Sollten die Pläne hingegen weiter verfolgt werden, wäre mit einem neuen New Yorker Übereinkommen wohl erst im nächsten Jahrzehnt zu rechnen.

Ein Beitrag von Professor Mordehai Moti Mironi von der Universität Haifa in der aktuellen Harvard Negotiation Law Review beschäftigt sich mit Unterschieden zwischen einer Mediation und einer Vergleichsverhandlung. Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Mediation in Israel in den vergangenen Jahrzehnten warnt Mironi vor einer Vermischung beider Methoden, um eine erfolgreiche Anwendung des Mediationsverfahrens nicht zu gefährden.

Grundlegende Unterschiede zwischen Mediation und Vergleichsverhandlung

In seinem Beitrag stellt Mironi eine Reihe fundamentaler Unterschiede zwischen Mediation und Vergleichsverhandlungen heraus: Vergleichsverhandlungen seien im Wesentlichen Sache der beteiligten Rechtsanwälte, während laut Mironi in einer Mediation die – anwaltlich durchaus beratenenen – Parteien im Vordergrund stehen, weil sie selbst am besten wissen, was gut für sie ist. In Vergleichsverhandlungen kreise das Gespräch um Sachverhalte aus der Vergangenheit und deren rechtliche Bewertung; in einer Mediation gehe es hingegen um die Interessen der Beteiligten in der Zukunft. Infolgedessen sei ein Mediationsvergleich häufig wertschöpfend und bedeute eine Weiterentwicklung der (Geschäfts-) Beziehung zwischen den Beteiligten. Demgegenüber müssten Vergleichsverhandlungen in der Regel vor allem schnell erledigt sein; in der Eile bleibe aber keine Zeit für echte, interessenorientierte Verhandlungen.

Entwicklung der Mediation in Israel

Vor dem Hintergrund dieser grundlegenden Unterschiede zwischen einer Mediation und einer Vergleichsverhandlung skizziert Mironi dann die jüngste Geschichte der Mediation in Israel. Dabei beschreibt er Israel zunächst als eine sehr klagefreudige Gesellschaft, deren Justiz eher knapp ausgestattet und damit tendenziell überlastet ist. 1992 wurde die Mediation per Gesetz in das israelische Zivilverfahren eingeführt; ungefähr gleichzeitig begannen Universitäten mit einer Anpassung ihrer Ausbildung im Hinblick auf die alternative Streitbeilegung. Ab 1998 wurde die Mediation angeführt durch den obersten Richter Aharon Barak politisch noch einmal deutlich stärker gefördert. In dieser Zeit gründeten sich viele Mediationszentren und Initiativen zur Unterstützung von Mediationsverfahren. Seit 2004 sei dann aber ein Niedergang der Mediation zu beobachten: Für die Gerichtsverwaltungen habe seitdem die zügige Bearbeitung offener Verfahren höchste Priorität, dadurch sei der verfahrensbeendigende Vergleich zum Selbstzweck geworden. In diesem Zuge habe sich der Fokus dann auch von der außergerichtlichen oder gerichtsnahen auf die gerichtsinterne Mediation verschoben, die wiederum ihren Namen nicht verdiene, weil sie – anders als die echte Mediation – nicht ein Instrument für sozialen und kulturellen Wandel, sondern allenfalls eine besondere Form von Vergleichsverhandlungen sei.

Lehren für die Mediation in Deutschland

Mironi zufolge zeigen Aufstieg und Niedergang der Mediation in Israel, wie wichtig begriffliche Klarheit bei unterschiedlichen Formen der Konfliktlösung sind. Gleichzeitig sei es von großer Bedeutung, die Rollen unterschiedlicher Institutionen für die Mediation zu klären, um das Verfahren nicht zu zweckentfremden. Diese Schlussfolgerungen könnten in der Tat auch für die Mediation in Deutschland bedeutsam sein, denn es deutet sich an, dass hierzulande eine ähnliche Entwicklung mit einiger zeitlicher Verzögerung stattfindet; so erfolgte etwa die Einführung der gerichtsinternen Mediation bzw. des Güterichterverfahrens durch das Mediationsgesetz 2012 etwa 20 Jahre nach der entsprechenden Gesetzgebung in Israel.

Der Beitrag von Professor Mironi ist in Band 19 der Harvard Negotiation Law Review (2014) auf den Seiten 173-211 erschienen. Er ist online als pdf abrufbar.

Vom 11. bis zum 13. Juni 2015 findet in Hamburg der 66. Deutsche Anwaltstag des Deutschen Anwaltvereins (DAV) statt. Der Anwaltstag 2015 steht unter dem Motto „Streitkultur im Wandel – Weniger Recht?“ Dabei greifen gleich mehrere Programmpunkte Themen aus dem Bereich von Mediation und alternativer Streitbeilegung auf.

Verbraucherstreitbeilegung: Streitschlichtung ohne Anwälte?

Einen Überblick über die Anwendung verschiedener Mechanismen der außergerichtlichen Streitbeilegung gibt eine Podiumsdiskussion am Freitag, 12. Juni 2015, um 11 Uhr, unter der Leitung von Rechtsanwalt Professor Dr. Christian Duve. Eine weitere Podiumsdiskussion widmet sich bereits am Donnerstag, 11. Juni 2015, um 16 Uhr der Umsetzung der AS-Richtlinie der Europäischen Union in einem deutschen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Die vom DAV-Ausschuss Berufsrecht und von der Arbeitsgemeinschaft Mediation organisierte Veranstaltung beschäftigt sich mit der Frage, welche Rolle Rechtsanwälte bei der Streitschlichtung spielen werden, wenn Verbraucherstreitigkeiten künftig in erster Linie außergerichtlich von Verbraucherschlichtungsstellen behandelt werden. Unter den Podiumsgästen sind auch Professor Dr. Horst Eidenmüller und Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp von der Arbeitsgemeinschaft Mediation.

Anwaltstag 2015 diskutiert Mediation in verschiedenen Rechtsgebieten

Neben Veranstaltungen zu ADR-Verfahren allgemein und zur Verbraucherschlichtung stehen beim Anwaltstag 2015 auch eine Reihe von Veranstaltungen zur Mediation auf dem Programm. Referenten und Teilnehmer werden das Potenzial der Mediation für unterschiedliche Rechtsgebiete erörtern und miteinander diskutieren. Ein Programmpunkt der DAV-Arbeitsgemeinschaft Erbrecht befasst sich am Freitag, 12. Juni 2015, um 13.30 Uhr, unter Mitwirkung von Rechtsanwalt Dr. Martin Engel mit der Anwendung der Mediation in Erbstreitigkeiten. Weitere Teilveranstaltungen beschäftigen sich mit der nichtstreitigen Konfliktlösung im Arbeitsrecht (Freitag, 12. Juni 2015, 11 Uhr), mit der Mediation im Agrarrecht (Freitag, 12. Juni 2015, 16 Uhr) sowie mit der außergerichtlichen Streitbeilegung im gewerblichen Rechtsschutz und Medienrecht (Freitag, 12. Juni 2015, 13.30 Uhr). Eine besondere technologische Facette der alternativen Streitbeilegung greift eine Podiumsdiskussion zur Online-Mediation heraus (Freitag, 12. Juni 2015, 13.30 Uhr).

Das vollständige Programm des Anwaltstages ist auf den Seiten des DAV online abrufbar (pdf). Auf der Webseite des DAV finden sich auch weitere Informationen zum Rahmenprogramm beim Anwaltstag 2015 sowie die Möglichkeit einer Online-Anmeldung.

Das Institut für Demoskopie Allensbach (IfD) hat gemeinsam mit der ROLAND Rechtsschutzversicherung den seit 2010 jährlich veröffentlichten Roland Rechtsreport 2015 publiziert. Auf Basis einer repräsentativen Befragung von 1.505 Personen aus der deutschen Wohnbevölkerung ab 16 Jahren untersucht die Studie unter anderem die Einstellung der deutschen Bevölkerung zum Rechtssystem in Deutschland und zur Mediation. Die Datengrundlage stammt aus November 2014.

Mediation wird immer bekannter

Seit der erstmaligen Veröffentlichung des Rechtsreports im Jahr 2010 ist die Mediation immer bekannter geworden: Während 2010 57% der Befragten angaben, von der Möglichkeit einer Mediation zur Beilegung einer rechtlichen Auseinandersetzung schon einmal gehört zu haben, stieg diese Quote in den folgenden Jahren fast kontinuierlich an und liegt im Roland Rechtsreport 2015 nun bei 68%. Damit ist die Mediation nun erstmalig bei mehr als zwei Dritteln der Bevölkerung bekannt. Dabei gilt: Je höher die Schuldbildung, desto wahrscheinlicher, dass jemand bereits von der Mediation gehört hat. Unter Personen mit höherer Schuldbildung etwa ist das Mediationsverfahren bereits 84% der Bevölkerung bekannt. Aus Sicht von praktisch tätigen Mediatoren verlagert sich damit die Frage zusehends dahin, wie sich diese abstrakte Bekanntheit in eine vermehrte Anwendung des Mediationsverfahrens ummünzen lässt.

Erfolgschancen der Mediation

Bei der Frage nach den Erfolgschancen einer Mediation bleibt das Stimmungsbild in der Bevölkerung uneinheitlich. Der Roland Rechtsreport 2015 zeigt, dass – wie auch in den vergangenen Jahren – fast die Hälfte der Befragten der Auffassung ist, mit der Mediation könne man viele rechtliche Streitigkeiten beilegen. Bei denjenigen, die zuvor bereits von der Mediation gehört hatten, liegt diese Quote kontinuierlich etwas oberhalb von 50%. Freilich wird nicht jeder, der die Mediation kennt und von ihren Erfolgschancen überzeugt ist, im konkreten Konfliktfall auch das Mediationsverfahren wählen, statt etwa zu Gericht zu gehen. Das liegt insbesondere daran, dass konfliktbedingte Emotionen häufig die Wahrnehmung der Betroffenen verzerren und eine konsensuale Streitbeilegung unrealistisch erscheinen lassen. Gleichzeitig erkennt eine wachsende Zahl von Unternehmen und individuellen Streitparteien, dass der Nutzen der außergerichtlichen Konfliktlösung mit Blick auf die Interessen der Betroffenen wie auch auf ihre hohe Erfolgsquote in aller Regel den Aufwand eines Mediationsversuchs rechtfertigt. Viele Unternehmen integrieren heute schon systematisch Mediationsklauseln in ihre Verträge, um im Streitfall sogleich auf das konsensuale Gleis gelenkt zu werden.

Der Roland Rechtsreport 2015 ist auf den Seiten der Roland Rechtsschutzversicherung kostenfrei als pdf zum Download verfügbar.

Die Centrale für Mediation im Verlag Dr. Otto Schmidt (CfM) hat für das Jahr 2016 erneut zwei Forschungspreise für Mediation ausgelobt.

Bewerbungsfrist: 30. September 2015

Wissenschaftler aller Fachrichtungen können sich bis zum 30. September 2015 bei der CfM für die Preise bewerben oder dafür vorgeschlagen werden. Eine Jury unter Vorsitz von Professor Dr. Horst Eidenmüller wird die eingereichten Arbeiten begutachten. Die Gewinner der beiden Forschungspreise für Mediation werden auf dem CfM-Kongress 2016 bekanntgegeben und geehrt.

Mediations-Wissenschafts-Preis

Der Mediations-Wissenschafts-Preis ist mit einem Förderbetrag von € 2.500 dotiert. Mit diesem Preis wird bereits seit dem Jahr 2000 im Abstand von jeweils 1-2 Jahren eine wissenschaftliche Monographie ausgezeichnet, die sich mit einem Thema im Bereich von Mediation, alternativer Streitbeilegung bzw. Konfliktmanagement beschäftigt. Gewinner dieses Preises waren in der Vergangenheit unter anderem Professor Dr. Ulla Gläßer (Europa Universität Viadrina), Dr. Armin Hutner (Deutsche Annington) und Dr. Nikola Friedrich (Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik).

Förderpreis Mediation

Der Förderpreis Mediation wird seit dem Jahr 2009 für eine Magister- oder Masterarbeit verliehen, die ein Thema aus dem Bereich Mediation besonders kreativ behandelt. Die Gewinnerin oder der Gewinner dieses Preises erhält ein Preisgeld in Höhe von € 1.000; die drei erstplatzierten Arbeiten werden mit einem Jahresfreiabonnement der Zeitschrift für Konfliktmanagement (ZKM) ausgezeichnet. Der Förderpreis Mediation wurde zuletzt für eine Arbeit vergeben, die sich mit der Konfliktlösung im Rahmen des Projekts Stuttgart 21 und speziell mit der Rolle des Moderators Heiner Geißler auseinandersetzte.

Beide Forschungspreise für Mediation werden von der Stiftung Apfelbaum finanziert. Weitere Informationen zur Ausschreibung finden sich online auf den Seiten der Centrale für Mediation.

 

In seinem neuen Buch „Good for You, Great for Me“ beschäftigt sich der MIT-Professor Lawrence Susskind damit, wie man beim Verhandeln den Einigungsbereich konkretisieren und eine Win-Win-Verhandlung mit einem individuell vorteilhaften Ergebnis abschließen kann.

Win-Win-Lösungen lassen sich nur gemeinsam erarbeiten

Susskind zufolge kann man nur dann erfolgreich verhandeln, wenn man sich auch in einem hocheskalierten Konflikt bewusst macht, dass der Verhandlungspartner in seiner Selbstwahrnehmung sehr rational und vernünftig agiert. Hierfür könne es gerade bei einem Gegenüber mit anderer kultureller Prägung sehr hilfreich sein, dessen persönlichen Hintergrund vor Beginn der Verhandlungen zu studieren. Prallen in einer Verhandlung dennoch Überzeugungen aufeinander, so sei es umso wichtiger, den Verhandlungspartner seine Annahmen und Überzeugungen erklären zu lassen. Tatsachen, die für die Lösung des Konflikts bedeutsam sind, sollte nach Susskind nicht ein Verhandlungspartner dem anderen beibringen wollen, sondern sie müssten gemeinsam erarbeitet werden. Erscheint eine solche konstruktive Verhandlung etwa aufgrund einer Beziehungsstörung nicht möglich, so sei darüber nachzudenken, einen Vertreter auszuwählen, der in dieser Angelegenheit sachlich und zielführend kommunizieren kann.

Effektive Wertschöpfung braucht Improvisationstalent

Auf der Suche nach einer echten Win-Win-Lösung sollen sich Verhandler Susskind zufolge nicht mit einer einfachen Kompromisslösung zufrieden geben. Von zentraler Bedeutung sei es, „What-If-Fragen“ zu stellen, sich also zu überlegen, welche konkreten Folgen unterschiedliche Verhandlungsergebnisse für die Beteiligten hätten. Vor allem aber müsse ein guter Verhandler auch ein Meister der Improvisation sein: Wirklich gute Verhandlungsergebnisse erreiche, wer dem Anderen mit aufrichtigem Interesse aufmerksam zuhöre, flink und findig reagiere und sich während der Verhandlungen eine gewisse Flexibilität bewahre. Auch eine gewisse Fähigkeit dazu, den Verhandlungspartner positiv zu überraschen, könne die Qualität des Verhandlungsergebnisses signifikant steigern.

Mediation und Ausbildung in Konfliktlösungskompetenz

Am Ende seines Buches geht Susskind auch auf die große Bedeutung der Mediation als einer Methode der Verhandlungsunterstützung ein. Gerade komplizierte und komplexe Verhandlungen könnten sehr davon profitieren, wenn sie durch einen neutralen Dritten in der Rolle eines Moderators oder Mediators strukturiert und gesteuert würden. An dieser Stelle sei es von großer Bedeutung, den Weg zu einer konstruktiven Konfliktlösung frühzeitig zu ebnen. Das könne einerseits durch Vertragsklauseln geschehen, andererseits aber auch durch die konsequente Schulung und Ausbildung von Mitarbeitern mit Führungsverantwortung, um so gerade innerhalb von Betrieben systematisch Konfliktlösungskompetenz aufzubauen.

Das Buch von Lawrence Susskind ist im Fachhandel in englischer Sprache erhältlich. Eine deutsche Übersetzung ist gegenwärtig nicht verfügbar.

 

 

Das Institut für Ostrecht im Wissenschaftszentrum Ost- und Südosteuropa Regensburg (WiOS) veranstaltet am 18. und 19. November 2014 in München eine Konferenz über Alternative Streitbeilegung als lokaler Erfolgsfaktor im internationalen Wettbewerb. Als Mitveranstalter fungieren die IRZ-Stiftung in Bonn, das Institute for Legislation of the Verkhovna Rada of Ukraine, das Schiedsgericht der polnischen Handelskammer und die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit DIS. Professor Dr. Horst Eidenmüller von der LMU München wird auf der Veranstaltung eine Diskussion zur Mediation in Deutschland, Polen und der Ukraine moderieren.